Umfrageergebnis anzeigen: Wen würdet Ihr Bewährung oder Knast gegen

Teilnehmer
22. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Bewährung Semmelrogge

    6 27,27%
  • Knast Semmelrogge

    8 36,36%
  • Bewährung Holger Pfahls

    2 9,09%
  • Knast Holger Pfahls

    11 50,00%
  • ingteressiert mich nicht

    8 36,36%
Multiple-Choice-Umfrage.
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Thema: Richter - das ist der klasische Bewährungsversager !

  1. #11
    Mitglied
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    Augenzwinkern AW: Richter - das ist der klasische Bewährungsversager !

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer
    Schön, ihr regt euch über das Justizsystem auf, aber die Vorgeschichten intressieren euch nicht. Martin Semmelrogge ist schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Man hat ihm des öfteren Bewährung gegeben und andere Maßnahmen haben auch keine Wirkung auf sein Verhalten gehabt.
    Das hier Holger Pfahl als Vergleich aufgeführt wurde, ist nur ein Zeichen, das die Vorgeschichte für einige eine vollkommene Nebensache ist und nur gewählt wurde um bewußt ein falsche Bild zu entwerfen.
    Samurai hat du ein Praktikum bei der Bildzeitung gemacht? Du wendest nämlich deren Praktiken an.
    Wenn Du mal Dein Gehirn nutzen würdest, kämst Du vielleicht auch drauf wer von beiden genannten dem Staat und der Bevölkerung mehr geschadet hat.

    Das ist ähnlich wie im tollen Rechtssystem der USA mehrere kleinere Straftaten und dort wird für immer weggeknastet.

    Wiesheu, jemand im Suff totgefahren. Wird in der Hans-Seidl-Stiftung geparkt. Kleine Schamfrist, dann wieder Minister.

    So jetzt benutze mal Dein Gehirn. DIe Bildzeitung ist übrigens für meinen hintern zu hart und die Farbe geht auch ab ! Daher völlig wertlos ! ?(

  2. #12
    This Day, is a Good Day Benutzerbild von Baxter
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    Standard AW: Richter - das ist der klasische Bewährungsversager !

    Zitat Zitat von SAMURAI
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    Ich möchte da mal den korrupten Holger Pfahls gegenübestellen. Der ist wohl resolzialisiert - oder ?

    Gestern sag ich spät nachts im WDR "Das Boot". Semmelrogge hat da eine Rolle gespielt. Daher lief mir jetzt dieser Artikel über den Weg.

    Wir haben ein völlig verfaultes und korruptes Justitzsystem ! :rolleyes:

    Holger Pfahls. hatte ja auch keine Bewährung und ist nicht wiederholungstäter.! ( Hoffe ich )

    Auserdem scheint er die richtigen " Leute " zu kennen.
    Was keinen verwundert, selbst den Staatsanwalt nicht.!
    Ich grüße den coolen Staatsanwalt der die sache öffentlich machte.

    Sie sind ein Held.!

    Das alte Spiel halt.
    Wenn Sie Holger Pfahls ansprechen.
    Denken, ist doch noch erlaubt ?
    Animal Farm - Aufstand der Tiere

    Wenn das Volk kein Brot zum essen hat dann soll es doch Kuchen essen.

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Richter - das ist der klasische Bewährungsversager !

    Zitat Zitat von SAMURAI
    Wenn Du mal Dein Gehirn nutzen würdest, kämst Du vielleicht auch drauf wer von beiden genannten dem Staat und der Bevölkerung mehr geschadet hat.

    Das ist ähnlich wie im tollen Rechtssystem der USA mehrere kleinere Straftaten und dort wird für immer weggeknastet.

    Wiesheu, jemand im Suff totgefahren. Wird in der Hans-Seidl-Stiftung geparkt. Kleine Schamfrist, dann wieder Minister.

    So jetzt benutze mal Dein Gehirn. DIe Bildzeitung ist übrigens für meinen hintern zu hart und die Farbe geht auch ab ! Daher völlig wertlos ! ?(
    Es geht hier nicht darum wer den größeren Schaden angerichtet hat. Wir haben für jedes Vergehen feste Strafrahmen mit einer Mindeststrafe und einer Höchststrafe. Genauso ist die Bewährung geregelt:

    § 56 StGB
    (1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

    (2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.

    (3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.

    (4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.
    Schau dir mal Absatz 1 an und berücksichtige das Semmelrogge schon mehrmals auffällig geworden ist.

  4. #14
    Mitglied
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    11.01.2005
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    Standard AW: Richter - das ist der klasische Bewährungsversager !

    Gehirn-Nicht-Nutzer , willst Du hier ein Seminar machen, oder willst Du Dich an der Diskussion über Verhältnismässigkeit beteiligen ?

    Vielleicht hilft dir dieses Posting weiter, wenn nicht bleib mir mit Deinen Theorieseminaren vom Hals.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Mach was draus !

  5. #15
    GESPERRT
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    23.195

    Standard AW: Richter - das ist der klasische Bewährungsversager !

    Ich finde Holger Pfahls sollte nächster Bundeskanzler werden, er hat seine Fehler eingesehen und ehrlich bereut!

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