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Thema: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

  1. #11
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Diese Regelung halte ich für nicht sinnvoll.

    Durch einen Schrebergarten kann der Hartzler seine Versorgung mit Essen aufbessern.

    Außerdem ist die Arbeit im Schrebergarten besser für seine Psyche, als den ganzen Tag bei Billigbier vor der Glotze zu sitzen.
    Muß das sein und dann gerade von einem faulen städtischen Angestellten.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von ^Fenestrelle
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Aus gegebenen Anlass möchte ich das zum Thema machen. Ein Bekannter von mir, der durch unglückliche Umstände seinen Job verlor, musste, dass er überhaupt Hartz IV erhalten durfte, seinen jahrelang liebevoll gepflegten Garten verkaufen. Warum soll ein Arbeitsloser ohne Zukunftschancen nicht die Möglichkeit haben, sein geringes Einkommen durch Gartenarbeit zu ergänzen?
    Die Betonung liegt offenbar auf "verkaufen". War der Garten denn Eigentumsland mit Aufbauten? Wahrscheinlich ergab das Wertgutachten einen Betrag, der über dem Freibetrag lag, weshalb er als erstes den "Überschuss" verbraten musste, bevor es Hilfe zum Lebensunterhalt gab. Zudem ist mit einem Schrebergartenverkauf nicht Obdachlosigkeit verbunden, da er i. d. R. kein Dauerwohnsitz ist. Insgesamt ist es das gleiche als wenn er einen noch gut im Wert stehenden Oberklassewagen fahren würde, den hätte er auch verkaufen dürfen.

    Generell ist es aber so, dass ein Hartz IV-Empfänger durchaus einen Garten haben darf, auf jeden Fall dann, wenn es Pachtland ist und sich darauf nichts absolut Wertvolles (das zugunsten Hartz IV zunächst zu Geld gemacht werden könnte) befindet. Ich habe mir letztes Jahr auch einen Garten gepachtet, kostet im Jahr keine 60 EUR Pacht/Grundsteuer/Vereinsbeiträge.

  3. #13
    Mixerbesitzerin Benutzerbild von Marlen
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Wer einen Garten beackern kann, kann auch Arbeit annehmen und
    nicht mehr der Allgemeinheit zur Last fallen!

    Was wollen die denn noch alles für Leistungen?

    Irgendwo muss es auch mal gut sein ....
    ... man muss dem Leser "die Wahrheit wie einen
    nassen Lappen ins Gesicht" klatschen ...

    Henri Nannen

  4. #14
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    [ . . . ] Warum soll ein Arbeitsloser ohne Zukunftschancen nicht die Möglichkeit haben, sein geringes Einkommen durch Gartenarbeit zu ergänzen?

    . . . vor allem auch sich und seinen Kindern, denen jede Urlaubsreise versagt bleibt, Erholung in Form des Gartens zu bieten.


    Solange türkische Sozialbetrüger ihre Immobilien und Betriebe in der Türkei pflegen konnen, ist allerdings alles in Butter . . .
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  5. #15
    Selberdenker Benutzerbild von Cleopatra
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Gibt es schon lange. Engagierten Flaschensammlern wird der Flaschenpfand mit H4 verrechnet.

    Fremdländische Kuffnucken hingegen dürfen mit dem Benz vors Amt fahren...
    Die Kuffnucken haben oft noch Eigentum in der Heimat, ich kenne einen Fall mit russischen Juden, die bekommen monatlich die Mieten überwiesen. So einfach geht das. Nur Deutsche werden von Deutschen drangsaliert. Deutsche geben Ausländern Wohnungen und Arbeit, Deutsche konntrollieren Deutsche, jeder Parksünder wird aufgeschrieben, wenns aber auf der Straße knallt oder Hundekämpfe von den lieben Schätzen stattfinden, tut sich gar nichts. Ich würde das ganze fremde Gesindel rauskehren.
    “Soziale Gerechtigkeit” ist die Maske des Neids.
    “Teamfähigkeit” ist die Maske des Hasses auf die Ehrgeizigen und Erfolgreichen,
    “Dialog der Kulturen” ist die Maske der geistigen Kapitulation.
    Norbert Bolz

  6. #16
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Nunja, besitzen darfst du wohl keinen, aber pachten. Es ist ein Unterschied ob du einen Bungalow oder einen Garten pachtest oder kaufst.

  7. #17
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von ^Fenestrelle Beitrag anzeigen
    Die Betonung liegt offenbar auf "verkaufen". War der Garten denn Eigentumsland mit Aufbauten? Wahrscheinlich ergab das Wertgutachten einen Betrag, der über dem Freibetrag lag, weshalb er als erstes den "Überschuss" verbraten musste, bevor es Hilfe zum Lebensunterhalt gab. Zudem ist mit einem Schrebergartenverkauf nicht Obdachlosigkeit verbunden, da er i. d. R. kein Dauerwohnsitz ist. Insgesamt ist es das gleiche als wenn er einen noch gut im Wert stehenden Oberklassewagen fahren würde, den hätte er auch verkaufen dürfen.

    Generell ist es aber so, dass ein Hartz IV-Empfänger durchaus einen Garten haben darf, auf jeden Fall dann, wenn es Pachtland ist und sich darauf nichts absolut Wertvolles (das zugunsten Hartz IV zunächst zu Geld gemacht werden könnte) befindet. Ich habe mir letztes Jahr auch einen Garten gepachtet, kostet im Jahr keine 60 EUR Pacht/Grundsteuer/Vereinsbeiträge.
    Nein, es war ein Pachtschrebergarten in einer Kolonie, wobei das Gartenhaus recht passabel aussah. Leider hatte er den Garten mit einem relativ hohen Verlust verscherbeln müssen.

  8. #18
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Aus gegebenen Anlass möchte ich das zum Thema machen. Ein Bekannter von mir, der durch unglückliche Umstände seinen Job verlor, musste, dass er überhaupt Hartz IV erhalten durfte, seinen jahrelang liebevoll gepflegten Garten verkaufen. Warum soll ein Arbeitsloser ohne Zukunftschancen nicht die Möglichkeit haben, sein geringes Einkommen durch Gartenarbeit zu ergänzen?
    "Denen da oben" wäre es sicherlich am liebsten, wenn jeder H4-Empfänger plötzlich und unerwartet.....
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #19
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Nein, es war ein Pachtschrebergarten in einer Kolonie, wobei das Gartenhaus recht passabel aussah. Leider hatte er den Garten mit einem relativ hohen Verlust verscherbeln müssen.
    Weil es Besitz war, eben. Einen nur gemieteten (gepachteten) Garten kann man nicht verkaufen und man muss ihn auch nicht angeben, da er ja kein Vermögen darstellt.
    Es ist eben ein Unterschied ob du deinen Garten gekauft oder nur gepachtet hast. Das Grundstück wird er wohl gepachtet haben, der Garten gehörte ihm, oder?
    Man kann einen Garten oder Bungalow oder sonstwas ja nicht "verscherbeln" wenn er einem nicht gehört. In der Regel werden Gärten verkauft und man muss fürs Grundstück Pacht zahlen.

  10. #20
    Mitglied
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Weil es Besitz war, eben. Einen nur gemieteten (gepachteten) Garten kann man nicht verkaufen und man muss ihn auch nicht angeben, da er ja kein Vermögen darstellt.
    Es ist eben ein Unterschied ob du deinen Garten gekauft oder nur gepachtet hast. Das Grundstück wird er wohl gepachtet haben, der Garten gehörte ihm, oder?
    Man kann einen Garten oder Bungalow oder sonstwas ja nicht "verscherbeln" wenn er einem nicht gehört. In der Regel werden Gärten verkauft und man muss fürs Grundstück Pacht zahlen.
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube bei solchen Schrebergärten läuft das etwas anders. Ich kenne es zumindest von den Stellplätzen auf dem Campingplatz. Neue "Anlieger" gehen da oft nur auf Empfehlung mit entsprechender Ablöse. Vielleicht ist das mit "verkaufen" gemeint.

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