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Thema: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

  1. #21
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Cleopatra Beitrag anzeigen
    Die Kuffnucken haben oft noch Eigentum in der Heimat, ich kenne einen Fall mit russischen Juden, die bekommen monatlich die Mieten überwiesen. So einfach geht das. Nur Deutsche werden von Deutschen drangsaliert. Deutsche geben Ausländern Wohnungen und Arbeit, Deutsche konntrollieren Deutsche, jeder Parksünder wird aufgeschrieben, wenns aber auf der Straße knallt oder Hundekämpfe von den lieben Schätzen stattfinden, tut sich gar nichts. Ich würde das ganze fremde Gesindel rauskehren.
    Die Ausländer sind auch gerissener und mutiger. Der H4 ler kann einem Bekannten auch den Garten überschreiben lassen, bzw. der übernimmt die Pacht. Wäre doch so einfach.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


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    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  2. #22
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Weil es Besitz war, eben. Einen nur gemieteten (gepachteten) Garten kann man nicht verkaufen und man muss ihn auch nicht angeben, da er ja kein Vermögen darstellt.
    Es ist eben ein Unterschied ob du deinen Garten gekauft oder nur gepachtet hast. Das Grundstück wird er wohl gepachtet haben, der Garten gehörte ihm, oder?
    Man kann einen Garten oder Bungalow oder sonstwas ja nicht "verscherbeln" wenn er einem nicht gehört. In der Regel werden Gärten verkauft und man muss fürs Grundstück Pacht zahlen.
    Ich selbst hatte früher auch einen Schrebergarten gepachtet. Der Grund und Boden war nicht mein Eigentum, aber die Hütte hatte ich bauen lassen, und die gehörte mir. So gesehen stellte sie für mich einen Wert da. Als ich meinen Garten verkaufte, bekam ich einige tausend Mark heraus, So gesehen war es eine Wertanlage, die ich später in mein Eigenheim investieren konnte.
    Ein Pachtgarten mit nur einem kleinen Geräteschuppen ist natürlich kein Wert.

  3. #23
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube bei solchen Schrebergärten läuft das etwas anders. Ich kenne es zumindest von den Stellplätzen auf dem Campingplatz. Neue "Anlieger" gehen da oft nur auf Empfehlung mit entsprechender Ablöse. Vielleicht ist das mit "verkaufen" gemeint.
    Ja, da gibt es unterschiedliche Methoden, es gibt auch Privatgärten. Ich weiß z.B. von einer Siedlung am Stausee.
    Wie ein Campingplatz. Dort kannst du dir eine Laube samt Grundstück kaufen oder nur pachten für 1.500 Euro im Jahr oder so. Wenn du sie gekauft hast, musst du sie angeben und veräußern, es ist ja Besitz.
    Wenn du dir aber die Pacht von deinem Regelsatz abstotterst, können die dir nichts. Es ist wie mit einem Mietwagen, den kannst du ja auch schlecht verkaufen.
    Wie genau das bei diesen Schrebergärten läuft, keine Ahnung. Ich glaube aber dass die verkauft werden (also all das was drauf steht) und das Grundstück verpachtet. Bin mir da aber nicht so sicher, ob das überall so ist.
    Ist aber mit meiner Garage dasselbe. Die war teuer und gehört mir, aber Pacht fürs Grundstück muss ich trotzdem zahlen.

  4. #24
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Ja, da gibt es unterschiedliche Methoden, es gibt auch Privatgärten. Ich weiß z.B. von einer Siedlung am Stausee.
    Wie ein Campingplatz. Dort kannst du dir eine Laube samt Grundstück kaufen oder nur pachten für 1.500 Euro im Jahr oder so. Wenn du sie gekauft hast, musst du sie angeben und veräußern, es ist ja Besitz.
    Wenn du dir aber die Pacht von deinem Regelsatz abstotterst, können die dir nichts. Es ist wie mit einem Mietwagen, den kannst du ja auch schlecht verkaufen.
    Wie genau das bei diesen Schrebergärten läuft, keine Ahnung. Ich glaube aber dass die verkauft werden (also all das was drauf steht) und das Grundstück verpachtet. Bin mir da aber nicht so sicher, ob das überall so ist.
    Ist aber mit meiner Garage dasselbe. Die war teuer und gehört mir, aber Pacht fürs Grundstück muss ich trotzdem zahlen.
    Hmmm... ich habe einen Stellplatz in der Schweiz. Neben der jährlichen "Miete" habe ich dort 5000 Franken hinterlegen müssen. Die bekomme ich wieder wenn ich den Platz weitergebe oder ganz abziehe. Weiß nur nicht ob ich das angeben m,üsste.

  5. #25
    Selberdenker Benutzerbild von Cleopatra
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Die Ausländer sind auch gerissener und mutiger. Der H4 ler kann einem Bekannten auch den Garten überschreiben lassen, bzw. der übernimmt die Pacht. Wäre doch so einfach.
    Das Dilemma: Der Deutsche hat keine Bekannten.
    “Soziale Gerechtigkeit” ist die Maske des Neids.
    “Teamfähigkeit” ist die Maske des Hasses auf die Ehrgeizigen und Erfolgreichen,
    “Dialog der Kulturen” ist die Maske der geistigen Kapitulation.
    Norbert Bolz

  6. #26
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Hmmm... ich habe einen Stellplatz in der Schweiz. Neben der jährlichen "Miete" habe ich dort 5000 Franken hinterlegen müssen. Die bekomme ich wieder wenn ich den Platz weitergebe oder ganz abziehe. Weiß nur nicht ob ich das angeben m,üsste.
    Da bin ich mir auch nicht sicher. Gilt das als Vermögen? Eher nicht da es dir ja nicht gehört solange du den Stellplatz behältst. Dafür aber der Platz und wenn du ihn abgibst, bekommst du 5000 Franken, gleicht fast einem Verkauf.
    Das Amt würde da garantiert hellhörig werden, denke ich. Allerdings hattest du den ja dann schon vorher und da dir ein gewisser Freibetrag zusteht, sollte das klargehen.
    Es sei denn du meldest ihn ab während du arbeitslos bist, dann werten die die 5000 Franken als Einkommen. Da gehe ich jede Wette ein. Ich würde es gar nicht erst angeben an deiner Stelle, sollte es mal soweit kommen.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Ja, da gibt es unterschiedliche Methoden, es gibt auch Privatgärten. Ich weiß z.B. von einer Siedlung am Stausee.
    Wie ein Campingplatz. Dort kannst du dir eine Laube samt Grundstück kaufen oder nur pachten für 1.500 Euro im Jahr oder so. Wenn du sie gekauft hast, musst du sie angeben und veräußern, es ist ja Besitz.
    Wenn du dir aber die Pacht von deinem Regelsatz abstotterst, können die dir nichts. Es ist wie mit einem Mietwagen, den kannst du ja auch schlecht verkaufen.
    Wie genau das bei diesen Schrebergärten läuft, keine Ahnung. Ich glaube aber dass die verkauft werden (also all das was drauf steht) und das Grundstück verpachtet. Bin mir da aber nicht so sicher, ob das überall so ist.
    Ist aber mit meiner Garage dasselbe. Die war teuer und gehört mir, aber Pacht fürs Grundstück muss ich trotzdem zahlen.
    Schrebergärten sind aber immer gepachtet. Nur die Bebaung ist privat und muß gekauft werden. Wenn da nur eine alte Hütte steht, sind solche Gärten auch oft zu "verschenken". Die kleine Pacht muß trotzdem entrichtet werden.
    Geändert von Rumburak (17.05.2013 um 16:34 Uhr)
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  8. #28
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Da bin ich mir auch nicht sicher. Gilt das als Vermögen? Eher nicht da es dir ja nicht gehört solange du den Stellplatz behältst. Dafür aber der Platz und wenn du ihn abgibst, bekommst du 5000 Franken, gleicht fast einem Verkauf.
    Das Amt würde da garantiert hellhörig werden, denke ich. Allerdings hattest du den ja dann schon vorher und da dir ein gewisser Freibetrag zusteht, sollte das klargehen.
    Es sei denn du meldest ihn ab während du arbeitslos bist, dann werten die die 5000 Franken als Einkommen. Da gehe ich jede Wette ein. Ich würde es gar nicht erst angeben an deiner Stelle, sollte es mal soweit kommen.
    Ich bin ja nicht davon betroffen. Das war der Kumpel vom Strangersteller.

  9. #29
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Schrebergärten sind aber immer gepachtet. Nur das die Bebaung ist privat und muß gekauft werden. Wenn da nur eine alte Hütte steht, sind solche Gärten auch oft zu "verschenken". Die kleine Pacht muß trotzdem entrichtet werden.
    Bei uns stehen so viele Gärten leer und werden nicht mehr bewirtschaftet. Wenn ich Hartz IV-Empfänger wäre, würde ich mir sofort einen Garten mit einem kleinen Geräteschuppen pachten. Früher habe ich sehr viel aus dem Garten herausgeholt.

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Hartz IV-Empfänger dürfen keinen Schrebergarten pachten.

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Bei uns stehen so viele Gärten leer und werden nicht mehr bewirtschaftet. Wenn ich Hartz IV-Empfänger wäre, würde ich mir sofort einen Garten mit einem kleinen Geräteschuppen pachten. Früher habe ich sehr viel aus dem Garten herausgeholt.
    Das machen auch relativ viele. Ich hab glücklicherweise 500qm Privatland, aber klugerweise gehört es noch meiner Mutter und ich stehe nur im Testament.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

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