Zitat von
akainu2012
1. verbietet der Islam eine Vergewaltigung.
2. verbietet der Islam Zwangsheirat, also ist es richtig wenn ich schreibe dass diese abscheulische Tat nichts mit dem Islam zu tun hat, Da kannst du noch so sehr rum trollen und deine falschen Sprüche wiederholen, dass der Islam mit dem Islam nichts zu tun habe. Es zeigt einfach nur deine Unwissenheit.
Und falls du es überlesen hast, der Islam verbietet Zwangsheirat und hält die Selbstbestimmung, eigene Entscheidung/Wahl ganz hoch:
Also 1. Quran, das geht klar aus den Versen/Quran hervor auch wenn explizit nicht Zwangsheirat erwähnt wird.
und 2. ganz klar aus der Sunnah:
"Betrachten wir also die islamische Lehre die sich aus dem Koran und der Sunna des Propheten Muhammeds ع.ص.م ergibt, sehen wir schnell, dass der Islam die Zwangsverheiratung einer Tochter oder eines Sohnes strikt verbietet. So seien als Beweis einige Hadithe (Aussagen des Propheten Muhammeds ع.ص.م) erwähnt:
1. Buraida ﺭ.ﻉ sagte, dass eine junge Frau zum Propheten ع.ص.م kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn seines Bruders, um sein Ansehen unter den Leuten zu erhöhen.“ Der Prophet ع.ص.م machte darauf die Gültigkeit der Ehe von ihrer Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die junge Frau: „Ich akzeptiere und befürworte die Entscheidung meines Vaters, doch ich wollte den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser Sache keinen Zwang ausüben können.“ (Überliefert in Ibn Majah, und Imam Ahmad and Al-Nasa’i)
2. Abdullah ibn Buraida berichtet, dass Aisha sagte, dass eine junge Frau zu ihr kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit meinem Cousin, um sein Ansehen zu steigern und ich möchte dem nicht zustimmen.“ Aisha sagte: „Setze dich und warte, bis der Prophet ع.ص.م, kommt.“ Der Prophet ع.ص.م kam und Aisha berichtete ihm von der Situation. Daraufhin lies Muhammed ع.ص.م ihren Vater einladen und erklärte ihm, dass die Entscheidung in der Hand seiner Tochter läge. [..] usw. (Sunan al-Nisaa’l, Kitaab al-Nikaah)
3. Hansâ Bint Hidâm Al-Ansâriyya berichtet, dass sie als verwitwete Frau von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs ع.ص.م, und er machte ihre Ehe rückgängig. (Auszüge aus Sahih Al-Buchari, Hadith Nr. 5138)
Folgende Aussage des Propheten Muhammed ع.ص.م lässt ebenfalls keinen Zweifel am Verbot der Zwangsehe im Islam:
"Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten." (Sunan al-Aqwal wa al-Af'al Nr. 25644)
Muhammed ع.ص.م also verbot die Zwangsehe und somit ist es ebenfalls jedem einzelnen Muslim verboten etwas dergleichen zu praktizieren.
Dass eine Zwangsehe aus islamischer Sicht somit verboten ist, ist also unbestreitbar. Jedoch soll an dieser Stelle nicht bestritten werden, dass diese Praxis unter Muslimen bzw. in islamischen Ländern weit verbreitet ist. Man muss aber feststellen, dass dies nicht auf den Islam zurückzuführen ist, sondern viel mehr auf die mangelnde Kenntnis über den Islam. Somit ist die Zwangsehe eher ein Produkt der Tradition und Kultur als des Islams. Es sei des Weiteren eine Aussage des Zentralrats der Muslime in Deutschland erwähnt:
„
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