Habt ihr euch schon mal §129 des Strafgesetzbuches angesehen?


§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen


1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1.

wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
Wahnsinn! Das heißt aber eigentlich auch, dass ich, solange nicht verboten, Straftaten im Namen der NPD begehen kann, ohne was befürchten zu müssen. Ist ja super für V-Männer!