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Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

Das Ehegattensplitting muss laut Verfassungsgericht auch bei einer Homo-Ehe gelten. Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern Steuervorteile vorzuenthalten ist laut den Richtern verfassungswidrig.
Die Homo-"ehe" ist per se ein Witz. Eine Ehe besteht zwischen Mann UND Frau.
Demnächst kann man in Europa auch sein Pferd heiraten und dort wird dann auch gesplittet.