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Thema: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

  1. #1
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    Standard Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

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    Die Eurokraten beschreiten die Hintertür
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    „Wir können an einen Punkt kommen, an dem eine Volksabstimmung über Europa notwendig wird“, legte Rainer Brüderle am 10. August 2012 in einem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ dar. Horst Seehofer definierte am gleichen Tag im Gespräch mit der „Welt“ drei Felder, in denen das Wahlvolk aktiviert werden müsse: „Erstens bei der Übertragung von wesentlichen Kompetenzen nach Brüssel. Zweitens vor der Aufnahme weiterer Staaten in die Europäische Union. Und drittens über finanzielle deutsche Hilfen für andere EU-Staaten.“ Und auch die linke Wagenknecht wusste zuletzt die direkte Demokratie zu loben: „Wir sollten in Deutschland über Dinge wie Hartz IV, das Rentenalter oder Auslandeinsätze der Bundeswehr abstimmen können. Gerade, weil wir oft sehen, dass sich die Mehrheiten im Parlament deutlich von Mehrheitsmeinungen der Bevölkerung unterscheiden.“

    Der feuchte Traum der Demokratie-Verfechter scheint nun bald schon Realität zu werden. „Das Grundgesetz wird ergänzt bzw. geändert um die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung durch Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum auch auf Bundesebene“, heißt es im Gesetzentwurf (Drucksache 17/13873) der SPD-Bundestagsfraktion, der am heutigen Nachmittag in erster Lesung beraten wird. Bürgerbeteiligung? Das Volk soll entscheiden? Direkte Demokratie? Wird nun alles gut?

    Ein genauer Blick in den Gesetzentwurf offenbart jedoch die Abgründe. In den Artikel 79 Absatz 2 GG sollen nach Willen der SPD und ihrer Unterstützer im Bundestag folgende Sätze eingefügt werden: „Ein Volksbegehren, das eine Änderung dieses Grundgesetzes zum Gegenstand hat, kommt zustande, wenn mindestens zwei Millionen Abstimmungsberechtigte unterzeichnen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Änderungsgesetz kommt nur zustande, wenn mindestens ein Drittel der Abstimmungsberechtigten zustimmt.”

    Im 1992 neu eingeführten „Europa-Artikel“ 23 des Grundgesetzes heißt es: „Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Absatz 2 und 3.“

    In Kombination mit Artikel 23 wirkt der reformierte Artikel 79 Absatz 2 GG also wie ein Katalysator für das „europäische Friedensprojekt“.

    Zum EU-Vertrag von Lissabon urteilte das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009: „Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten.“

    Mit dieser Erklärung ließ das Bundesverfassungsgericht den Eurokraten ein großes Hintertürchen offen. Am heutigen Nachmittag werden sie es betreten. Sollte die Änderung von Artikel 79 Absatz 2 GG in den kommenden Tagen legislativ abgesegnet werden, rückt die Übertragung von Kernkompetenzen gen Brüssel ein großes Stück näher.
    14. Juni 2013

    Hat er Recht?
    Wollen uns die Parteien via der süssen Pille "Volksentscheid" und mit Hilfe der Medien dazu verleiten, die Souveränität der BRD (soweit noch vorhanden) nach Brüssel zu übertragen?


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    Von Daniel Neun | 12.Juni 2013 um 17:11 Uhr

    Die Parteien planen durch die Änderung von Artikel 79 den “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes”
    über Umwege doch noch aushebeln zu können.



  2. #2
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Bundestag – “Eine fatale Entwicklung” Peter Danckert (SPD)

    Am 13. Juni 2013 wurden die Weichen für die Übertragung von weitreichenden Kompetenzen an die EZB gestellt. Überwiegend versündigten sich die Politiker an der Zukunft der Bürger Deutschlands, es gab jedoch Ausnahmen. Eine davon war Dr. Peter Danckert, der sich offen und ehrlich gegen die Fraktion stellte. Es war seine Abschiedsrede, was sicherlich einen gewissen Einfluss auf die Rede hatte. An dieser Stelle ein “Chapeau!” an Peter Danckert (SPD), der – zumindest in dieser Rede – seiner Aufgabe als Vertreter des Souveräns gerecht wurde. Was dort zum Teil kolportiert wurde, schneide ich im Augenblick noch zusammen und werde es in den kommenden Tagen veröffentlichen

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    Peter Danckert bringt es auf den Punkt, wenn er sagt, die Last trägt am Ende der Steuerzahler und dass weitreichende Kompetenzen übertragen werden. Es ist der Verlust von parlamentarischer Kontrolle – seitens der Bundesregierung. Er bezeichnet die Abstimmung als eine “fatale Entwicklung” und damit wird er Recht behalten. Laut seiner Aussage war er selbst in Karlsruhe vor Ort bei der Verhandlung, was auch ein wichtiger Punkt ist. Er scheint sich im Gegensatz zu vielen Kollegen mit der Thematik zu beschäftigen.
    Scheint aber irgendwie kein Thema für die Massenmedien zu sein?

  3. #3
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Scheint aber irgendwie kein Thema für die Massenmedien zu sein?
    Und was machst du heute sonst noch außer ein bisschen fernsehen und Chips killen?
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Das Grundgesetz steht nur deshalb zur Disposition, weil das die letzte Verteidigungslinie für unsere Souveränität und unsere Demokratie ist. Es schützt uns beispielsweise davor, dass Brüssel über unseren Finanzhaushalt entscheidet, über Ihre Steuergelder. Brüssel, dass ist die Stadt, in der die EU-Kommission sitzt.

    Eine Kommission, die Sie nicht gewählt haben und die trotzdem über Sie bestimmen möchten und – Quecksilber in „umweltfreundliche“ Energiesparlampen – es auch schon tut.

    Da sind wir wieder bei der Demokratie. Diese ist – wie oben gelesen – fest in unserem Grundgesetz verankert. Artikel 1 bis 20 unseres Grundgesetzes DÜRFEN NICHT ANGETASTET WERDEN!

    Lesen Sie dazu [Links nur für registrierte Nutzer]„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“Diese Regelung wird auch „Ewigkeitsklausel“ genannt. Demokratie auf Ewig!

    Unsere so beliebte Bundeskanzlerin Angela Merkel ignorierte diese Grundfesten bereits am 6. Juni 2005. In ihrer Rede zum 60-jährigen Bestehen der CDU resümierte Merkel:“Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.” Die Abschrift ihrer Rede wurde auf der Website der CDU inzwischen [Links nur für registrierte Nutzer], hier ein Link zu einer [Links nur für registrierte Nutzer].

    Es gibt nur einen, nur einen einzigen Weg, diese demokratische Ordnung zu kippen. Und das ist Artikel 146:„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“Diese „freie Entscheidung“ soll dazu dienen, dass Sie dazu angehalten werden, ihre demokratischen Rechte, ihre Souveränität, eben dieses Grundgesetz mit der für Demokratiefeinde nervigen Ewigkeitsklausel auf Artikel 1 bis 20 aufzugeben.

    Dass führende Politiker aller Parteien unser Grundgesetz laufend in Frage stellen, wurde auf dieser Website schon mehrfach dokumentiert. Eine sehr gute und natürlich seriös quellengestützte [Links nur für registrierte Nutzer] dazu finden Sie auf der Website von Radio Utopie.

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    Sehr nette Kommentare dort.

  5. #5
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    fatalist, wie soll durch die Änderung, die Ewigkeitsklausel ausgehebelt werden. Absatz 3 wird nicht geändert und kann auch nicht geändert werden. Es wird nur das Volksbegehren hinzugefügt, das sich aber auch nicht über die Bestimmungen des Absatz 3 setzen kann.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    fatalist, wie soll durch die Änderung, die Ewigkeitsklausel ausgehebelt werden. Absatz 3 wird nicht geändert und kann auch nicht geändert werden. Es wird nur das Volksbegehren hinzugefügt, das sich aber auch nicht über die Bestimmungen des Absatz 3 setzen kann.
    Eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel über die nicht einmal der Souverän bestimmen kann, so ist das mit den feinen "Demokraten".
    Somit wäre alles illegal was dem widerspricht und demnach auch antidemokratisch und bekämpfenswert.
    Wir erinnern, eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel. Nicht einmal der Souverän hätte ein Recht, eine Ewigkeitsklausel zu bestimmen.
    Und eine verordnete Hinterzimmer-Ewigkeitsklausel hat eigentlich von vorn herein keinerlei Legitimität, moralisch gesehen, egal was sie besagt, völlig egal.

  7. #7
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von GoodFellas Beitrag anzeigen
    Eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel über die nicht einmal der Souverän bestimmen kann, so ist das mit den feinen "Demokraten".
    Somit wäre alles illegal was dem widerspricht und demnach auch antidemokratisch und bekämpfenswert.
    Wir erinnern, eine politisch bestimmte Ewigkeitsklausel. Nicht einmal der Souverän hätte ein Recht, eine Ewigkeitsklausel zu bestimmen.
    Und eine verordnete Hinterzimmer-Ewigkeitsklausel hat eigentlich von vorn herein keinerlei Legitimität, moralisch gesehen, egal was sie besagt, völlig egal.
    Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.

    In Bezug auf das GG kann man den Artikel 79 rechtlich gesehen nicht aushebeln, eine neu Verfassung wäre aber nicht an ihn gebunden.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.

    In Bezug auf das GG kann man den Artikel 79 rechtlich gesehen nicht aushebeln, eine neu Verfassung wäre aber nicht an ihn gebunden.
    Die deutschen Bürger können sich jederzeit eine Verfassung geben, die Grundgesetze sind keine auch wenn sie funktionell darauf ausgelegt sind, die echten Verfassungen sind die "Landesverfassungen".

    Hiernochmal der Artikel 146 des GG:

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Der Wortlaut ist doch eindeutig.
    Geändert von Apollyon (17.06.2013 um 17:54 Uhr)

  9. #9
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.

    In Bezug auf das GG kann man den Artikel 79 rechtlich gesehen nicht aushebeln, eine neu Verfassung wäre aber nicht an ihn gebunden.
    Ja, das ist ja richtig. Ich wollte nur auf die Anmaßung hinweisen, und es ist definitiv eine. Ne Nummer größer gings wohl nicht mehr...

  10. #10
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Die deutschen Bürger können sich jederzeit eine Verfassung geben, die Grundgesetze sind keine auch wenn sie funktionell darauf ausgelegt sind, die echten Verfassungen sind die "Landesverfassungen".

    Hiernochmal der Artikel 146 des GG:



    Der Wortlaut ist doch eindeutig.
    Apollyon, das Grundgesetz ist eine Verfassung, denn Verfassungen werden durch ihre Aufgabe definiert. Beschäftige dich mal wirklich mit Verfassungen und Verfassungsrecht.

    Revisionsartikel, der 146 ist einer, gibt es in vielen Verfassungen, z.B. die Schweizer Verfassung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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