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Thema: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Frankenberger_Funker
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ... Diese Einschränkungen sind nun weggefallen.
    Ja. Aber nur dem ersten Anschein nach.

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Ich habe derzeit noch niemanden beleidigt, nur muss ich immer wieder feststellen, das unpassende Vergleiche publiziert werden,
    Ein Autovergleich führt nirgendwo hin. Bei einer juristischen Frage kommt es weder auf sinngemäße Auslegung noch ist irgendeine Umdeutung möglich.
    Es kommt allein auf den Text an und auf die Absichten der Verfasser.
    Jus pacta est. Es ist deswegen wohl sinnlos, sich mit deutungswilligen Laien auseinanderzusetzen.
    Die Rechtslage ist eindeutig......
    nur die Politiker beachten sie nicht. Bei einer neuen Verfassung würde reihenweise Privilegien der Staatsdiener entfallen....
    Auch die ehemaligen Siegermächte könnten ihre Rechte nicht mehr unangefochten in Anspruch nehmen.
    Also, zunächst eine Erklärung für die fortbestehende Stationierung fremder Truppen in Deutschland.....
    Dann eine weitere , warum bei der Wiedervereinigung keine neue Verfassung gemacht worden ist......
    Es gibt noch einige weitere Dinge....aber die oa Punkte reichen völlig, um einen logischen Schluss zu ermöglichen.

  3. #23
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Ich frage jetzt einfach ganz höfflich, ist es möglich die Bezeichnung EUdSSR nicht mehr zu verwenden?

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Ich habe derzeit noch niemanden beleidigt, nur muss ich immer wieder feststellen, das unpassende Vergleiche publiziert werden,
    Ein Autovergleich führt nirgendwo hin. Bei einer juristischen Frage kommt es weder auf sinngemäße Auslegung noch ist irgendeine Umdeutung möglich.
    Es kommt allein auf den Text an und auf die Absichten der Verfasser.
    Jus pacta est. Es ist deswegen wohl sinnlos, sich mit deutungswilligen Laien auseinanderzusetzen.
    Die Rechtslage ist eindeutig......
    nur die Politiker beachten sie nicht. Bei einer neuen Verfassung würde reihenweise Privilegien der Staatsdiener entfallen....
    Auch die ehemaligen Siegermächte könnten ihre Rechte nicht mehr unangefochten in Anspruch nehmen.
    Also, zunächst eine Erklärung für die fortbestehende Stationierung fremder Truppen in Deutschland.....
    Dann eine weitere , warum bei der Wiedervereinigung keine neue Verfassung gemacht worden ist......
    Es gibt noch einige weitere Dinge....aber die oa Punkte reichen völlig, um einen logischen Schluss zu ermöglichen.
    Nun, warum keine neue Verfassung gemacht wurde, ist ein Frage, die du den Politikern stellen solltest, das einzige was ich dazu sage, eine rechtlich bindende Verpflichtung gab es dazu nicht, wäre jedoch sinnvoll gewesen.

    Zu den Truppen ist nur zu sagen, das Natotruppenstatut ist mit 2 Jahres-Frist kündbar. Erlange Regierungsmacht, dann kannst du es kündigen.

    Ich empfehle auch die Lektüre des Artikel 50 EU-Vertrag und Artikel X Atomwaffensperrvertrag.

    Bliebe also nur ein Problem, das mit der Regierungsmacht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #25
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Towarish Beitrag anzeigen
    Ich frage jetzt einfach ganz höfflich, ist es möglich die Bezeichnung EUdSSR nicht mehr zu verwenden?
    Das kann nur der oberste EUwjet beschliessen!

  6. #26
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    fatalist, wie soll durch die Änderung, die Ewigkeitsklausel ausgehebelt werden. Absatz 3 wird nicht geändert und kann auch nicht geändert werden. Es wird nur das Volksbegehren hinzugefügt, das sich aber auch nicht über die Bestimmungen des Absatz 3 setzen kann.
    Bei der ganzen Debatte müssen wir zunächst zwei Missverständnisse wegräumen:

    1. Laut Artikel 79 Absatz 3 sind nur Artikel 1 UND 20 unveränderlich .... nicht BIS

    2. Sollte sich niemand einbilden, daß Artikel 146 auch tatsächlich das gesamte Volk einbezieht. Die Einführung einer neuen Verfassung kann durch eine handverlesenen Volksversammlung initiiert werden. Bundestagspräsident Lammert hat genau DAS in Aussicht gestellt, falls irgendwann eine neue Verfassung nötig sollte.
    Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Commodus Beitrag anzeigen
    Bei der ganzen Debatte müssen wir zunächst zwei Missverständnisse wegräumen:

    1. Laut Artikel 79 Absatz 3 sind nur Artikel 1 UND 20 unveränderlich .... nicht BIS

    2. Sollte sich niemand einbilden, daß Artikel 146 auch tatsächlich das gesamte Volk einbezieht. Die Einführung einer neuen Verfassung kann durch eine handverlesenen Volksversammlung initiiert werden. Bundestagspräsident Lammert hat genau DAS in Aussicht gestellt, falls irgendwann eine neue Verfassung nötig sollte.
    Zu 1.
    Commodus, auf Grund seines Inhaltes ist auch Artikel 79 Absatz 3 GG unveränderlich, weil er, wäre er veränderlich, gar keine Schutzwirkung für Artikel 1 bis 20 GG.

    Zu 2.
    Du verwechselst etwas, Commodus. Mit dem Begriff "vom Volk beschlossen" im Artikel 146 GG ist die Zustimmung des Volkes zur neuen Verfassung gemeint, die entweder indirekt durch gewählte Volksvertreter oder direkt per Volksabstimmung erfolgen kann.
    Davon spricht Lammert aber nicht, sondern er spricht von denjenigen, die eine neue Verfassung auf den Weg bringen, an dessen Ende die geforderte Zustimmung des Volkes steht. Wer eine Verfassung entwirft, ist im Grunde genommen irrelevant, relevant ist nur die Zustimmung des Volkes.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Und als krönender Abschluß noch die Frage, warum kein Friedensvertrag gemacht worden ist.......?
    Nun, dann wären die Rechte der Besatzer hinfällig geworden.........
    Gehen wir mal ganz einfach juristisch vor und bewerten die Antworten auf diese Fragen.....
    Wenn man einfach davon ausgeht, dass die fehlenden Antworten den Schluss zulassen, dass Deutschland eben nicht souverän ist, hat man die Indizien richtig bewertet.
    Und....wenn Fragen gestellt werden, müssen die hier beantwortet oder ein schlüssiger Grund vorgetragen werden, warum eine Sache so gehändelt worden ist.
    Andernfalls bleibt dem Kontrahenden nur übrig, den vorgetragenen Sachverhalt nicht mehr zu bestreiten.
    Man kann keinen Politiker dazu fragen, weil der mit einer Antwort unangehme Tatsachen einräumen müsste....die den Wählern die Augen öffnen würden.
    Die Zustimmung des deutschen Volkes ist in der Tat bei einer neuen Verfassung durch eine Volksabstimmung einzuholen....das hat sogar Vosskuhle eingeräumt.
    Prof. Schachtschneider ist nicht unbedingt für eine neue Verfassung, da er befürchtet, dass dort Verschlechterungen eintreten könnten.
    Er hält das GG, das ausdrücklich keine Verfassung ist, für ausreichend.
    Das Problem ist nur, dass das GG bereits nicht mehr ausreichend beachtet wird, da die Gewaltenteilung in Deutschland nicht funktioniert.
    Die Ernennung von Richtern am BVerG widerspricht jeglicher Logik und führt zu direkter Abhängigkeit von den Parteien.
    So sehen dann auch die Urteile mit den diversen roten Linien aus......
    In anderen Ländern wurde das Volk zu wichtigen Themen, Euro etc. befragt.
    In Deutschland wurde das von den korrupten Politikern und Beamten vermieden.....trotz der Warnungen der Fachleute....
    Was ist die sogenannte Ewigkeitsgarantie im GG eigentlich wert?
    Dazu nur noch eine Bemerkung. Ein Recht, das man nicht durchsetzen kann ist nichts wert.....was das für diese Garantie bedeutet kann sich jeder selbst ausrechnen.

  9. #29
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Manchmal frage ich mich....woher die Beratungsresistenz mancher kommt.
    Die Väter des GG, explizit Carlo Schmidt, hat ausdrücklich verkündet, dass das GG keine Verfassung und nur ein Provisorium ist....ausdrücklich.
    Wenn sich hier jemand anmasst, das GG trotzdem eine Verfassung zu nennen, sollte man ihm professionelle Hilfe zuteil werden lassen.
    Das gilt dann wohl auch für all diejenigen, die Rechtswörterbücher schreiben und Staatsrecht lehren, wie?
    Gut, alle Juristen wegzuschliessen ist sicher ein diskussionswürdiger Vorschlag!
    Aber wohl nicht aufgrund einer üblichen Definition von "Verfassung", die eben zunächst einmal eine materielle ist; Wenn es aussieht wie eine Verfassung und watschelt wie eine Verfassung und quakt wie eine Verfassung, dann ist es wohl eine!
    Dass der Herr Schmid - nicht Schmidt - sie nicht als solche betitelte, ist richtig, damit meinte er aber etwas anderes, nämlich wollte er hinweisen auf den defizitären Charakter dieses Verfassungsprovisoriums, der der umweltlichen - politischen, völkerrechtlichen, militärischen - Lage geschuldet war und der, dazu ist der 146er da, später bei Gelegenheit ausgeräumt werden sollte.
    Dieser Umstand macht das Grundgesetz jedoch nicht zur einer Nichtverfassung!
    Das ist der kasus knaxus der ganzen Geschichte: Die Behelfsverfassung 'Grundgesetz' ist nicht mehr Behelf und also Vollverfassung.

    (Ob man sie für gut befindet oder nicht, ist dabei echt wurscht.
    Meinereiner hält sich an Lysander Spooner, der, klug wie immer, schrieb, seiner Ansicht nach gälte eine "Verfassung" nur für die Leute, deren Kaiser Wilhelm unter der Originalfassung stünde.)
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  10. #30
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Praktiker Beitrag anzeigen
    Wunderschöner Schlußsatz ,- aber das Wichtigste fehlt :

    Nach dem Mandatsentzug - wem sollte der deutsche Wähler danach das Vertrauen übertragen ???
    Warum sollte er das überhaupt wieder tun?
    Wir haben es hier ja nicht mit einer gleichsam naturgesetzlichen Notwendigkeit zu tun, sondern mit einem bewussten Akt, der durchaus unterlassen werden kann und in jedem Falle der Begründung harrt.

    Meine Antwort auf Deine Frage entsprechend: Niemandem!

    (An dieser Stelle kommt dann das Problem, warum die Deutschen mir, die Alliierten jedoch den Deutschen keine "Verfassung" oktroyieren dürfen. Jenseits sich selbst vorausetzender demokratischer "Logik" gibt's da wohl keine gute Antwort.)
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

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