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Thema: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

  1. #31
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Mit der Generierung der Vereinigten Staaten von Europa werden Verfassungen
    der einzelnen Bundesstaaten oder Provinzen untergeordnet bzw. hinfaellig. Es
    gilt dann die Verfassung der VSE fuer alle ehemaligen Mitgliedslaender.

    Fuer die dann auf Bundesstaat- bzw. Provinzebene geltende Teilautonomie ist
    das Vorhandensein einer Verfassung nicht notwendig, da alle volkswichtigen
    und bedeutenden Bereiche zentral geregelt werden und die Nation eine fuer
    alle Mitgliedsbundesstaaten oder Mitgliedsprovinzen einheitlich gueltig wird.

    Das ist in den USA, China und Indien auch nicht anders. Wenn sich in grossen
    Nationen die einzelnen Bundesstaaten oder Provinzen noch jeweils eine eigene
    Verfassung geben wollen ist das nicht als Beschaeftigungstherapie und zudem
    voellig ueberfluessig, weil die Verfassung der Nation fuer alle bindend ist.

    Nostalgische Separatisten der einzelnen Laender duerfen sich gerne weiter eine
    eigene Verfassung geben die z.B. so "wichtige Dinge" wie die Mitgliedschaft in
    Karnickelzuechtervereinen, Kleingartenvereinen und Schuetzenvereinen regelt.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #32
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    [QUOTE=ABAS;6358924]

    Vollzitat

    [QUOTE]

    Du vergleichst also Europa, einen Kontinent mit etwa 30 Sprachen und Jahrtausende-alter geschichtlicher Entwicklung mit den USA? Einer fast vollständigen Nation von in kürzester Zeitspanne angekommenen Einwanderern?

    Hmm. Das ist eine interessante Theorie. Aber natürlich völliger Unfug. Europa wird niemals eins sein. Kann gar nicht. Tausend Jahre Todfeindschaft lassen sich nicht durch Sesselpupserentscheidungen aus der Geschichte tilgen. Wir leben in einer Zwischenkriegszeit. Wie immer. Seit tausenden von Jahren.

  3. #33
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Nostalgische Separatisten der einzelnen Laender duerfen sich gerne weiter eine
    eigene Verfassung geben die z.B. so "wichtige Dinge" wie die Mitgliedschaft in
    Karnickelzuechtervereinen, Kleingartenvereinen und Schuetzenvereinen regelt.
    Das, was das Leben ausmacht, siehst Du als nicht wirklich wichtig, Nebensächlichkeiten wie ob nun ein Präsident in Brüssel sitzt oder ein Kaiser in Prag, hingegen schon.
    Du bist hemmungslos überpolitisiert!
    Geändert von -jmw- (18.06.2013 um 13:58 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  4. #34
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das, was das Leben ausmacht, siehst Du als nicht wirklich wichtig, Nebensächlichkeiten wie ob nun ein Präsident in brüssel sitzt oder ein Kaiser in Prag, hingegen schon.
    Du bist hemmungslos überpolitisiert!
    Ich bin fuer einen starken Staat den das Volk aus seiner Mitte durch
    die Selektion einer Elite des Charakters und fachlicher Faehigkeiten
    herausbildet und mit der verantwortlichen Vertretung des Souveraens
    beauftragt und die Macht des Volkes vertritt.

    Das nennt man Regierung des Volkes!

    Ich bin gegen die Diktatur von Finanzverbrechern, mafioes organisierten
    Minderheiten und international agierenden Konzernen die versteckt die
    eigentliche Macht ausueben weil sie sich hinter einer Vasallenregierung
    verstecken die den volksschaedlichen Elementen dient und nicht dem Volk.
    Die Elite des Mammons mit " demokratisch " gewaehlten Vasallen und
    willfaehrigen Protegees einer machtvollen Patronage ist nicht nur eine
    subopiomale Regierungsform sondern es ist Taeschung des Volkes.

    Das nennt man " Scheindemokratie " respektive Regierung des Mammons!


    Wer wissen will wie die Verfassung einer gedeihlichen Gesellschaft aussehen muss
    der sollte den nachfolgenden Thread lesen. Die meisten Verfassungen westlicher
    Laender sind allgemeine, substanz- und gehaltlose Schwurbeleien die einen breiten
    Interpretationsspielraum zulassen und den Regierungen Freiraeume laesst. Viele der
    westlichen Verfassung sind schon seit Jahrzehnten ueberholt und wurden selten bis
    garnicht modiziert oder reformiert.

    Meiner Ansicht nach hat auf der ganzen Welt nur die VR China ein mustergueltige
    Verfassung die vollumfaenglich, weitreichend, konkretisiert und an die dynamischen
    Veraenderungen reglemaessig modizifiert und damit angepast ist:

    Die Verfassung als Fundament gedeihlichen Zusammenlebens menschlicher Gesellschaften

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Meiner Ansicht nach sollte Europa die Verfassung der VR China fast unveraendert
    nur mit einigen Modifikationen uebernehmen und den ueberholten, separatistischen
    Verfassungsschrott aller anderen Laender Europas in die Muelltonne der Geschichte
    schlagen!
    Geändert von ABAS (18.06.2013 um 14:10 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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    (Sheriff von Nottingham)

  5. #35
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Ich bin fuer einen starken Staat [...]
    Und wozu wäre der nütze?
    Doch nicht etwa, damit die Leute sich in Ruhe und Frieden ihren Karnickelzuechtervereinen, Kleingartenvereinen und Schuetzenvereinen widmen können, die ja angeblich nicht wichtig seien?
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  6. #36
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Und wozu wäre der nütze?
    Doch nicht etwa, damit die Leute sich in Ruhe und Frieden ihren Karnickelzuechtervereinen, Kleingartenvereinen und Schuetzenvereinen widmen können, die ja angeblich nicht wichtig seien?
    Regionale Braeuche, Geflogenheit und Sitten gehen auch bei Zentralstaaten nicht
    verloren. Wer das Gegenteil behauptet streut ein Geruecht bzw. betreibt unwahre
    Tatsachenbehauptung zur Erhaltung separatistischer Strukturen, weil es ihm dabei
    um Machterhalt oder andere Vorteile geht, die er zu Lasten der Allgemeinheit weiter
    egitistisch und daher volksschaedlich ausleben will.

    Vereine gibt es auch in USA, Indien und China. In China gibt es sogar so wichtige
    und bedeutende Vereine fuer Heuschreckenkampfsportler und Bierdeckelsammler.
    Birefmarkensammler und Gartenzwergsammler gibt es dort auch. Jeder macht auf
    Provinz- und Regionalebene weiter was er will solange er nicht in der Gemeinschaft
    und dem Volke der Chinesen damit Schaden anrichten kann.

    Es gibt in China auch Vereinen die sammeln Devotionalien z.B. von Mao und Hitler
    sowie anderen bedeutenden Fuehrungspersoenlichkeiten der Menschheitsgeschichte.
    China ist eben eine freies Land! Andere Laender wie z.B. die Amerikaner reden nur
    vom " Land of the Free " fristen aber in der Finanzdiktatur ein erbaermliches Dasein
    von Sklaven die nur nicht wissen das sie Sklaven sind.
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  7. #37
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das gilt dann wohl auch für all diejenigen, die Rechtswörterbücher schreiben und Staatsrecht lehren, wie?
    Gut, alle Juristen wegzuschliessen ist sicher ein diskussionswürdiger Vorschlag!
    Aber wohl nicht aufgrund einer üblichen Definition von "Verfassung", die eben zunächst einmal eine materielle ist; Wenn es aussieht wie eine Verfassung und watschelt wie eine Verfassung und quakt wie eine Verfassung, dann ist es wohl eine!
    Dass der Herr Schmid - nicht Schmidt - sie nicht als solche betitelte, ist richtig, damit meinte er aber etwas anderes, nämlich wollte er hinweisen auf den defizitären Charakter dieses Verfassungsprovisoriums, der der umweltlichen - politischen, völkerrechtlichen, militärischen - Lage geschuldet war und der, dazu ist der 146er da, später bei Gelegenheit ausgeräumt werden sollte.
    Dieser Umstand macht das Grundgesetz jedoch nicht zur einer Nichtverfassung!
    Das ist der kasus knaxus der ganzen Geschichte: Die Behelfsverfassung 'Grundgesetz' ist nicht mehr Behelf und also Vollverfassung.

    (Ob man sie für gut befindet oder nicht, ist dabei echt wurscht.
    Meinereiner hält sich an Lysander Spooner, der, klug wie immer, schrieb, seiner Ansicht nach gälte eine "Verfassung" nur für die Leute, deren Kaiser Wilhelm unter der Originalfassung stünde.)
    Was ist eine Verfassung und was ist ein Grundgesetz?
    Also, sieht aus wie eine Frau, geht wie eine Frau, spricht wie eine Frau....ist es dann eine Frau.......nein, ein Ladyboy.......

    Es ist viel zu einfach, derartige Argmente zu Fall zu bringen.
    Da kann man nur jedem raten, sich mit dem Vertragsrecht....nichts anderes kommt da zur Anwendung, zu befassen.
    Da ist jedes Wort entscheidend, keine Abweichung wird zugelassen. Darum hat Carlo ausdrücklich erklärt, dass das fremdbestimmte GG niemals eine Verfassung sein kann.
    Das GG ist ein kränkelndes Provisorium, da es kaum eine reale Durchsetzungskraft entfaltet.
    Es hat von Anfang an durch die Mitwirkung, bzw. Fremdbestimmung der Siegermächte keine Instrumente bereit gestellt, die geeignet wären.
    Damals bestand die Befürchtung, dass die Nationalsozialistische Lehre zu tief in der Bevölkerung verankert wäre.
    Wenn man sich die Verfassung der USA ansieht, kann man leicht die fehlende Elemente erkennen.
    Auch das war Carlo bewusst, deshalb hat der das GG als Provisorium klar bezeichnet.
    Einen Mangel in einer Grundkonstruktion kann man niemals heilen.
    Kein Staatsrechtler stellt das in Abrede. Allerdings gibt es ausreichend gut bezahlte Beamte, die im Auftrag der Politik auch Rechtswörterbücher verfassen.
    Also JMW.....ich hoffe für dich, das du niemals in die Lage kommst, einen Rechtsstreit mit derartigen unklaren Annahmen bestreiten zu müssen.
    Das Gericht würde dich freundlich darauf hinweisen, dass nur das wörtlich geschriebene zählt.....und nicht das sieht aber aus wie.......

  8. #38
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Was ist eine Verfassung und was ist ein Grundgesetz?
    Also, sieht aus wie eine Frau, geht wie eine Frau, spricht wie eine Frau....ist es dann eine Frau.......nein, ein Ladyboy.......

    Es ist viel zu einfach, derartige Argmente zu Fall zu bringen.
    Da kann man nur jedem raten, sich mit dem Vertragsrecht....nichts anderes kommt da zur Anwendung, zu befassen.
    Da ist jedes Wort entscheidend, keine Abweichung wird zugelassen. Darum hat Carlo ausdrücklich erklärt, dass das fremdbestimmte GG niemals eine Verfassung sein kann.
    Das GG ist ein kränkelndes Provisorium, da es kaum eine reale Durchsetzungskraft entfaltet.
    Es hat von Anfang an durch die Mitwirkung, bzw. Fremdbestimmung der Siegermächte keine Instrumente bereit gestellt, die geeignet wären.
    Damals bestand die Befürchtung, dass die Nationalsozialistische Lehre zu tief in der Bevölkerung verankert wäre.
    Wenn man sich die Verfassung der USA ansieht, kann man leicht die fehlende Elemente erkennen.
    Auch das war Carlo bewusst, deshalb hat der das GG als Provisorium klar bezeichnet.
    Einen Mangel in einer Grundkonstruktion kann man niemals heilen.
    Kein Staatsrechtler stellt das in Abrede. Allerdings gibt es ausreichend gut bezahlte Beamte, die im Auftrag der Politik auch Rechtswörterbücher verfassen.
    Also JMW.....ich hoffe für dich, das du niemals in die Lage kommst, einen Rechtsstreit mit derartigen unklaren Annahmen bestreiten zu müssen.
    Das Gericht würde dich freundlich darauf hinweisen, dass nur das wörtlich geschriebene zählt.....und nicht das sieht aber aus wie.......

    Ein scharfsinniger, treffgenauer und aussagekraefiger Beitrag von Dir! Exzellent!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  9. #39
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Regionale Braeuche, Geflogenheit und Sitten gehen auch bei Zentralstaaten nicht verloren.
    Ich schrieb nicht von ihrem (Nicht-)Vorhandensein, sondern von ihrer Vorrangigkeit, also dem, was Du mit einem ironischen "wichtige Dinge" als nicht so wichtig abtun wolltest.

    Ich darf den Nutzer malnachdenken zitieren:

    Normale Menschen wollen ein Leben in Ruhe verbringen: Ne schöne Wohnung, anständig zu essen, ein wenig Geld um ab und zu mal die Sau rauszulassen, einen netten Lebenspartner/partnerin und eine gute Zukunft für den eigenen NAchwuchs.
    Der Volkskram kommt irgendwann ganz hinten.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  10. #40
    GESPERRT
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    Bayern (muss erst mal reichen)
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    Standard AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Goodfellas, du begibst dich auf die falsche Ebene, es gibt für Verfassungen keine Vorschriften, wie sie auszusehen haben, noch was sie enthalten, außer dem, was durch ihre Aufgabe vorgegeben ist. Im Grunde genommen ist die Klausel auch nicht ewig, da sich das deutsche Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, die ist nur an die Bedingungen des Artikel 146 GG gebunden ist.
    .
    Sollte sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben ist es ( so es der Wille ist) an überhaupt nichts gebunden. Was allerdings eine Revolution voraussetzte. Was Du meinst ist Änderung respektive Ergänzung des GG und ggf. Umwidmung.

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