O.k., das nun finde ich gelungen, darf ich sagen!
Vertragsrecht?Es ist viel zu einfach, derartige Argmente zu Fall zu bringen.
Da kann man nur jedem raten, sich mit dem Vertragsrecht....nichts anderes kommt da zur Anwendung, zu befassen.
Doch wohl nicht im Sinne des Zivilrechts?
Denn Zivilrecht ist ja kein ÖffRecht und Verfassungs- und Staats- und Völkerrecht gehorchen nunmal durchaus auch anderen Regeln, als denen, die wir bspw. im BGB finden.
Da Dir das aber klar sein müsste, nehme ich mal an, Du meintest was anderes.
Nur was?
Mach 'ne Liste, stell sie ein, dann gucken wir mal.Wenn man sich die Verfassung der USA ansieht, kann man leicht die fehlende Elemente erkennen.