Zitat Zitat von Ingeborg Beitrag anzeigen
Das Bundessozialgericht in Kassel drückt sich um die Hartz IV-Entscheidung für eingewanderte EU-Bürger und bittet den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe beim Armutstourismus. Es geht vor allem um EU-Ausländer aus Bulgarien und Rumänien, die ab dem 1. Januar 2014 hereindürfen und dann vergeblich einen Job suchen. Haben sie und alle anderen arbeitssuchenden EU-Bürger ein Anrecht auf Hartz IV? Wie das Urteil ausgeht, kann man sich ausrechnen, und wie es ausgenützt wird auch.

Der Einwanderer will uns durch seine Arbeit bereichern, sucht und sucht und findet einfach nichts. Dafür muß er schon HartzIV kriegen. Er strengt sich ja an. Oder der Eingewanderte kriegt z.B. einen Job bei der Scheibenputzfirma eines rumänischen Landsmanns, Schleppers oder “Beraters”, stellt sich eine halbe Stunde an die nächste Ampel und wedelt mit dem Putzlappen, meldet sich dann arbeitslos und kriegt HartzIV wie jeder Einheimische, der schon 25 Jahre malocht hat. Wir zahlen. Das Geld kassiert der “Arbeitslose” und seine Beraterbande.....
Und was machen unsere neuen Volksvertreter?

die sind damit beschäftigt ihren Platz im Bundestag zu suchen und anzuwärmen