Internetplattformen wie eBay oder Amazon müssen die Steuerfahndung mit Umsatzdaten ihrer Nutzer unterstützen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt klar, dass solche Angaben nicht geschützt sind. Das betrifft nicht nur hauptberufliche Verkäufer: Die Grenze zur Steuerpflicht ist schnell erreicht, wenn viele und vor allem teure Artikel verkauft werden.
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Die Schlinge zieht sich enger...