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Thema: Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

  1. #1
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    Standard Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Wikipedia:
    Lohnwucher ist nach § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch strafbar und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer durch die wucherische Entlohnung in wirtschaftliche Not gerät oder die Tat gewerbsmäßig begangen wird.

    Lohnwucher ist ein Offizialdelikt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB in der Regel vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.Nach dieser Regel urteilen auch die Strafgerichte.

    Soviel zur Rechtslage. Ich frage deshalb:

    1) Warum bevorzugen Politiker und Medien stets das politische Schlagwort Lohndumping, anstatt Straftaten klar beim Namen zu nennen? Inwiefern wären Absichtserklärungen glaubwürdig, das Lohndumping in Zukunft stärker bekämpfen zu wollen, wenn, siehe Frage 2, noch nicht einmal bekannte Straftatsbestände streng geahndet werden?

    2) Da Lohnwucher ein Offizialdelikt ist, das stets von Amts wegen verfolgt werden muß, in wievielen Fällen wurden also im vergangenen Jahr von Amts wegen Anzeigen erstattet? Gibt es da Statistiken? Ich habe jedenfalls keine gefunden. Mich deucht, Argen und Sozialzentren z.B. müßten durch ihre Kenntnisse von Einkommensverhältnissen bei Aufstockern besonders rührig sein, schon deshalb, weil die Aufstocker Anspruch auf Schadensersatz bei ihren Arbeitgebern hätten, was die Sozialkassen entlasten würde.
    Hochdieniedermitvorwärtszum!

  2. #2
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    Standard AW: Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Hypergrover Beitrag anzeigen
    1) Warum bevorzugen Politiker und Medien stets das politische Schlagwort Lohndumping, anstatt Straftaten klar beim Namen zu nennen? Inwiefern wären Absichtserklärungen glaubwürdig, das Lohndumping in Zukunft stärker bekämpfen zu wollen, wenn, siehe Frage 2, noch nicht einmal bekannte Straftatsbestände streng geahndet werden?
    Lohnwucher wird totgeschwiegen und stattdessen das politische Schlagwort Lohndumping verwendet,um die juristischen Folgen, die es nach sich zöge, Lohnwucher beim Namen zu nennen, nicht eintreten zu lassen.
    Obwohl es ein Offizialdelikt ist, kommt es kaum zu einer Strafverfolgung von Amts wegen.
    Wenn die Arbeitnehmer selbst Anzeige erstatten würden,die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre, wäre natürlich eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses die Folge ,mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
    Es ist also die Untätigkeit der Behörden, die Lohnwucher begünstigt und weiter bestehen läßt.


    Zitat Zitat von Hypergrover Beitrag anzeigen
    2) Da Lohnwucher ein Offizialdelikt ist, das stets von Amts wegen verfolgt werden muß, in wievielen Fällen wurden also im vergangenen Jahr von Amts wegen Anzeigen erstattet? Gibt es da Statistiken? Ich habe jedenfalls keine gefunden. Mich deucht, Argen und Sozialzentren z.B. müßten durch ihre Kenntnisse von Einkommensverhältnissen bei Aufstockern besonders rührig sein, schon deshalb, weil die Aufstocker Anspruch auf Schadensersatz bei ihren Arbeitgebern hätten, was die Sozialkassen entlasten würde.
    Etwaige Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Lohnwuchers gehen in die jährlich von der Zollverwaltung ausgewiesene Zahl der Ermittlungsverfahren ein. Eine gesonderte Erfassung des Lohnwuchers erfolgt nicht.
    Da wirst du also nichts finden- rate mal, warum.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #3
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    Standard AW: Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    gibt's im stgb auch den Tatbestand des steuerwuchers? immer weniger netto vom brutto! die firmen bezahlen in der regel nicht schlecht, nur der gefrässige Staat hat ständig einen immer größer werdenden Appetit!
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    Mahatma Gandhi

  4. #4
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    Standard AW: Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    gibt's im stgb auch den Tatbestand des steuerwuchers? immer weniger netto vom brutto! die firmen bezahlen in der regel nicht schlecht, nur der gefrässige Staat hat ständig einen immer größer werdenden Appetit!
    Das ist der Punkt!

  5. #5
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Das ist der Punkt!
    Näää!

    Der Punkt ist, daß sich die SPD unter ihrem Arbeiterführer Clement mit den Vorschriften für Hartz-IV zur Beihilfe für Clements Zeitarbeitsfirmen hat bewegen lassen, den (auch Clement-)Zeitarbeitsfirmen den Nachschub an spottbilligen Arbeitkräften (praktisch zwangsweise) zuzutreiben.



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  6. #6
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    Standard AW: Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Näää!

    Der Punkt ist, daß sich die SPD unter ihrem Arbeiterführer Clement mit den Vorschriften für Hartz-IV zur Beihilfe für Clements Zeitarbeitsfirmen hat bewegen lassen, den (auch Clement-)Zeitarbeitsfirmen den Nachschub an spottbilligen Arbeitkräften (praktisch zwangsweise) zuzutreiben.

    vielleicht hilft dir das weiter...
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  7. #7
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    Standard AW: Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Wenn die Arbeitnehmer selbst Anzeige erstatten würden,die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre, wäre natürlich eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses die Folge ,mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
    Es ist also die Untätigkeit der Behörden, die Lohnwucher begünstigt und weiter bestehen läßt.
    .
    Und da geht nichts im Rahmen von "Hinweisen" an die Behörden, dass in einem Unternehmen Lohnwucher betrieben wird? Ich meine, wenn man anonym einen schwarzarbeitenden Hartzer verpfeift, dann haut das doch auch hin.
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  8. #8
    Schaf im Wolfspelz
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    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    vielleicht hilft dir das weiter...
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    Versuch mir da bitte nichts beizubringen!

    Ich habe sowas ca. 35 Jahre teilweise von der Akkordermittlung bis zum Nettolohn - in den ersten Jahren manuell gerechnet.



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  9. #9
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    Standard AW: Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Versuch mir da bitte nichts beizubringen!

    Ich habe sowas ca. 35 Jahre teilweise von der Akkordermittlung bis zum Nettolohn - in den ersten Jahren manuell gerechnet.

    schlimm genug, das du was ausgerechnet hast, was du nicht einschätzen kannst. wer die Differenz zwischen brutto und netto für normal hält, hat was an der murmel zumal vom netto dann schon wieder 19% mwst. abgehen...usw.uvm.
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