Klar Todesstrafe für Mord, Kindesmissbrauch und Vergewaltigung.
Wer sowas tut hat das Recht auf ein Weiterleben verwirkt.
Ja
Nein
Klar Todesstrafe für Mord, Kindesmissbrauch und Vergewaltigung.
Wer sowas tut hat das Recht auf ein Weiterleben verwirkt.
...lebenslange Verwahrung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung gem. § 63 StGB nur dann, wenn ein entsprechendes Gutachten die Gefährlichkeit des Täters ausdrücklich feststellt und das Gericht eine Einweisung verfügt !
"Kindesmissbrauch bleibt Missbrauch", wobei es völlig egal ist in welcher Absicht der Täter sich dem Kind nähert ... die Grünen sehen das anders, weil viele von denen selbst abartig veranlagt sind...
Eine Todesstrafe für Zivilisten lehne ich noch immer ab...
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
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