Mensch Leute,
heute kamen alleine zu mir ! 14 Polen, 7 Bulgaren und 3 Rumänen und 1 Ungare ! Also nur heute allein ( mittlere Kommunengröße )
Alle sprechen kein Wort Deutsch, Sie lachen mir ins Gesicht ...
Neben Ihnen " die Helfers Helfer der sogenannten Zuwanderungsindustrie "
" Alle stellen einen Antrag auf Alg 2 " " Keiner von denen hat hier jemals gearbeitet "
" Viele stellen Anträge für Erstaustattung der Wohnung "
Sozialleistungen die Deutsche so nie bekommen ...
Die Frage ist " die kommem nur her um Leistungen zu beantragen "
Wie kann ein BSG so urteilen ? Wir werden ständig gezwungen Leuten Geld auszuzahlen die uns definitiv ausnutzen ...
Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Zugang von EU-Ausländern zu Hartz-IV-Leistungen erleichtert. Wie die Kasseler Richter entschieden, können in Deutschland lebende Bürger der Europäischen Union (EU) auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, wenn sie hierzulande noch nie gearbeitet haben. Mit dem Urteil gab der Senat einer jungen Bulgarin recht, die mit ihrem dreijährigen Sohn seit 2013 in Berlin wohnt
analog auch das Verfahren gegen die Polin die auch noch nie hier gearbeitet hat (Az.: B 14 AS 138/11 R).