Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!
Es kontrolliert NIEMAND,
wir haben im Jobcenter den sogenannten " BEDARFSFESTSTELLUNGSDIENST "
lächerlich , das ist nur eine Person ... ohne irgendwelche Befugnisse.
Früher zu Sozialhilfezeiten bei Türken konnten wir viel stärker kontrollieren, aber mittlerweile ist es der Kommune egal geworden.
Während Deutsche Ihren Aufenthalt ohne Zustimmg des Jobcenters nicht verlassen dürfen können es Ausländer durchaus tun.
Heimreise darf Ihnen nicht verwehrt werden, Deutschen aber doch.
Stichwort: Ortsabwesenheit nur mit Zustimmung des zuständigen Fallmanagers !
Scheinbar bist du nur für die Ausländer zuständig, oder hast du auch deutsche Klienten? Wenn man jetzt mal eine halbe Stunde Bearbeitungsdauer pro Fall zugrundelegt, bei Verständnisproblemen sicher eher noch mehr, dann hast du heute übrigens 13 Stunden gearbeitet. Armer Hund.
Ich bearbeite die Neuanträge, bestehende Kunden beanspruchen nicht soviel Zeit.
Die Nationalität der Neuantragssteller ist durchgehend nur ausländisch. Selten sind Deutsche darunter, wenn kommen die vom Alg1 zu uns.
Das Problem ist auch, viele Deutche haben noch materielle Werte ( Tagesgeld, Festgeld usw ) wo Sie wissen dass Sie kein Geld von uns bekommen.
Die Ausländer dagegen kommen ja gleich mit leeren Taschen.
Die Anträge annehmen und bearbeiten sind zweierlei Schuhe !
Ich habe heute aleine 47 Anträge auf ALG 2 bekommen ( manche kommen persönlich, manche per Post ) ,
in dem heutigen Fall kommen Sie gleich mit einem Rechtsanwalt der uns alle Anträge gleich super ausgefüllt
mitgibt. Die wissen was wir so alles brauchen.
Die drucken die Anträge schon gleich über die Homepage aus, die Vordrucke finden diese Deppen ja reichlich im Internet
Wenn du tatsächlich jobcenter-Mitarbeiter bist, müsste dir der [Links nur für registrierte Nutzer] des Urteils vorliegen und du müsstest die Frage nicht stellen.
Die Antwort ist einfach:
Der Gesetzgeber war zu dämlich bei der Ausschlussdefinition. Das SGBII schließt Ausländer nicht grundsätzlich von Leistungen aus, sondern nur, wenn die in § 7 Absatz 1 Satz 2 genannten Bedingungen erfüllt sind.
Das Gericht hat einfach festgestellt, das die Ausschlussbedingungen nach § 7 SGB II Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 nicht gegeben sind. Das Gericht ist gezwungen, wenn ein Gesetz keine eigenen Definitionen enthält oder nicht näher definiert, den Definitionen anderer Gesetze und der Rechtsprechung zur folgen.
Um etwas spezifischer zu sein:
Die Ausschlussbedingungen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 sind klar definiert, weil sie auf andere gesetzliche Bestimmungen verweisen. Sie fallen als Verweigerungsgrundlage weg, wenn ihre Bedingungen nicht erfüllt sind. Das ist bei der Polin klar der Fall.
Bleibt also nur nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und das wird auch die Begründung für den Widerspruchsbescheid des jobcenters gewesen sein.
Und hier liegt das Problem, denn wann und wie lange dient das Aufenthaltsrecht nur zum Zwecke der Arbeitssuche. Das hat der Gesetzgeber nämlich im SGBII nicht näher definiert und die Bestimmungen anderer Gesetze und die Rechtsprechung ergeben in diesem Fall, dass das Aufenthaltsrecht nicht auf dem Zweck der Arbeitssuche beruht.
Da also alle Punkte des Satzes 2 nicht gegeben sind, bleibt nur noch die Nichterfüllung der Bedingungen des Satzes 1, die für alle gelten und das ist nicht gegeben.
Das Gericht richtet sich also nach den Buchstaben des Gesetzes.
Dir bleibt also nichts anderes übrig, als zu überprüfen, ob bei den ausländischen Antragstellern, die selben Bedingungen gegeben sind wie bei dem Kläger und der Klägerin vorm BSG.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Du kannst die einfache Rechtschreibregle der 5. Klasse IMMER noch nicht?
das, dass oder daß?
Wir wollen, dass auch du den Unterschied verstehst!
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Kostet Dich 5 Minuten zu lesen und zu verstehen.
Jedenfalls hat meine 9-jährige Nichte das in 5 Minuten intus gehabt und nie wieder falsch geschrieben.
Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
Stufe 1: Geburtenreduzierung
Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration
Heimatforum
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