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Thema: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

  1. #31
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von JobcenterMitarbeiter Beitrag anzeigen
    Und mensch Leute, ich schreibe euch doch nur dass was Ihr alle schon längst wisst.

    1. Bulgaren und Rumänen bekommen doch schon jetzt ALG2
    2. Kindergeld für Bulgaren und Rumänen ( für Kinder die hier nicht einmal leben )
    3. massenhaft Wirtschaftsflüchtlinge
    4. Immer mehr Deutsche Antragssteller vor mir ...
    Lass dich nicht beirren und mach weiter so.
    Bleibe vorsichtig,denn ein ist jetzt schon klar,wenn du echt bist und das was du
    schreibst,werden sie dich jagen.
    Ich gehe davon aus,das du die Wahheit sagst.
    Also sei auf der hut und lasse dich nicht aus der Reserve locken!
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  2. #32
    GESPERRT
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von Geschichtsmann Beitrag anzeigen
    Ich frage mich auch, wer eigentlich kontrolliert, ob die Antragsteller überhaupt in DE leben?

    Ich kenne eine Wohnung, wo viele Ausländer gemeldet sind, und jede Woche ein neuer oder anderer.
    Wer kontrolliert eigentlich, ob der dort wohnt? Die melden sich doch einfach hier an, kassieren H4 und fahren zurück in die Heimat. Vielleicht gibt es irgendwann Sanktionen, aber zunächst einmal wird vom Amt gezahlt.
    Die BRD ist einfach ein Irrenhaus.
    Ich hoffe, dass dieses System finanziell zugrunde geht.
    Es kontrolliert NIEMAND,

    wir haben im Jobcenter den sogenannten " BEDARFSFESTSTELLUNGSDIENST "

    lächerlich , das ist nur eine Person ... ohne irgendwelche Befugnisse.

    Früher zu Sozialhilfezeiten bei Türken konnten wir viel stärker kontrollieren, aber mittlerweile ist es der Kommune egal geworden.

    Während Deutsche Ihren Aufenthalt ohne Zustimmg des Jobcenters nicht verlassen dürfen können es Ausländer durchaus tun.
    Heimreise darf Ihnen nicht verwehrt werden, Deutschen aber doch.

    Stichwort: Ortsabwesenheit nur mit Zustimmung des zuständigen Fallmanagers !

  3. #33
    Erweitere deinen Horizont Benutzerbild von Demokrat
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von JobcenterMitarbeiter Beitrag anzeigen
    heute kamen alleine zu mir ! 14 Polen, 7 Bulgaren und 3 Rumänen und 1 Ungare ! Also nur heute allein ( mittlere Kommunengröße )
    Scheinbar bist du nur für die Ausländer zuständig, oder hast du auch deutsche Klienten? Wenn man jetzt mal eine halbe Stunde Bearbeitungsdauer pro Fall zugrundelegt, bei Verständnisproblemen sicher eher noch mehr, dann hast du heute übrigens 13 Stunden gearbeitet. Armer Hund.

  4. #34
    GESPERRT
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Ich bearbeite die Neuanträge, bestehende Kunden beanspruchen nicht soviel Zeit.

    Die Nationalität der Neuantragssteller ist durchgehend nur ausländisch. Selten sind Deutsche darunter, wenn kommen die vom Alg1 zu uns.
    Das Problem ist auch, viele Deutche haben noch materielle Werte ( Tagesgeld, Festgeld usw ) wo Sie wissen dass Sie kein Geld von uns bekommen.
    Die Ausländer dagegen kommen ja gleich mit leeren Taschen.

    Die Anträge annehmen und bearbeiten sind zweierlei Schuhe !

    Ich habe heute aleine 47 Anträge auf ALG 2 bekommen ( manche kommen persönlich, manche per Post ) ,
    in dem heutigen Fall kommen Sie gleich mit einem Rechtsanwalt der uns alle Anträge gleich super ausgefüllt
    mitgibt. Die wissen was wir so alles brauchen.

    Die drucken die Anträge schon gleich über die Homepage aus, die Vordrucke finden diese Deppen ja reichlich im Internet

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von JobcenterMitarbeiter Beitrag anzeigen

    Wie kann ein BSG so urteilen ? Wir werden ständig gezwungen Leuten Geld auszuzahlen die uns definitiv ausnutzen ...
    Wenn du tatsächlich jobcenter-Mitarbeiter bist, müsste dir der [Links nur für registrierte Nutzer] des Urteils vorliegen und du müsstest die Frage nicht stellen.

    Die Antwort ist einfach:

    Der Gesetzgeber war zu dämlich bei der Ausschlussdefinition. Das SGBII schließt Ausländer nicht grundsätzlich von Leistungen aus, sondern nur, wenn die in § 7 Absatz 1 Satz 2 genannten Bedingungen erfüllt sind.
    Das Gericht hat einfach festgestellt, das die Ausschlussbedingungen nach § 7 SGB II Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 nicht gegeben sind. Das Gericht ist gezwungen, wenn ein Gesetz keine eigenen Definitionen enthält oder nicht näher definiert, den Definitionen anderer Gesetze und der Rechtsprechung zur folgen.

    Um etwas spezifischer zu sein:

    Die Ausschlussbedingungen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 sind klar definiert, weil sie auf andere gesetzliche Bestimmungen verweisen. Sie fallen als Verweigerungsgrundlage weg, wenn ihre Bedingungen nicht erfüllt sind. Das ist bei der Polin klar der Fall.

    Bleibt also nur nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und das wird auch die Begründung für den Widerspruchsbescheid des jobcenters gewesen sein.

    Und hier liegt das Problem, denn wann und wie lange dient das Aufenthaltsrecht nur zum Zwecke der Arbeitssuche. Das hat der Gesetzgeber nämlich im SGBII nicht näher definiert und die Bestimmungen anderer Gesetze und die Rechtsprechung ergeben in diesem Fall, dass das Aufenthaltsrecht nicht auf dem Zweck der Arbeitssuche beruht.

    Da also alle Punkte des Satzes 2 nicht gegeben sind, bleibt nur noch die Nichterfüllung der Bedingungen des Satzes 1, die für alle gelten und das ist nicht gegeben.

    Das Gericht richtet sich also nach den Buchstaben des Gesetzes.

    Dir bleibt also nichts anderes übrig, als zu überprüfen, ob bei den ausländischen Antragstellern, die selben Bedingungen gegeben sind wie bei dem Kläger und der Klägerin vorm BSG.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #36
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Von Deiner grenzdebilen Schreibe her.
    die ist doch schon vor dir besetzt, Kindchen. Beweis das Gegenteil, was der sagt, dann kannst du ungwaschenes Maul aufreißen.

  7. #37
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Lass dich nicht beirren und mach weiter so.
    Bleibe vorsichtig,denn ein ist jetzt schon klar,wenn du echt bist und das was du
    schreibst,werden sie dich jagen.
    Ich gehe davon aus,das du die Wahheit sagst.
    Also sei auf der hut und lasse dich nicht aus der Reserve locken!

    So ist es!

  8. #38
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von Sterntaler Beitrag anzeigen
    die ist doch schon vor dir besetzt, Kindchen. Beweis das Gegenteil, was der sagt, dann kannst du ungwaschenes Maul aufreißen.
    Ich streite nicht die von dem JobcenterMitarbeiter beschriebenen Umstände ab, sondern seine Identität als Jobcenter Mitarbeiter. Ist das so schwer zu verstehen?
    kol-ut-shan

  9. #39
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Ich streite nicht die von dem JobcenterMitarbeiter beschriebenen Umstände ab, sondern seine Identität als Jobcenter Mitarbeiter. Ist das so schwer zu verstehen?
    Ok, das kann man natürlich bezweifeln, ob der nun ein entsprechender Jobcenter Mitarbeiter ist, oder nicht. Mir geht es mehr um die Inhalte, was er anbringt.

  10. #40
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    Standard AW: Heute im Amt ( Neues aus der Anstalt ) Sozialleistungen die Deutsche nie bekommen ...

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wenn du tatsächlich jobcenter-Mitarbeiter bist, müsste dir der [Links nur für registrierte Nutzer] des Urteils vorliegen und du müsstest die Frage nicht stellen.

    Die Antwort ist einfach:

    Der Gesetzgeber war zu dämlich bei der Ausschlussdefinition. Das SGBII schließt Ausländer nicht grundsätzlich von Leistungen aus, sondern nur, wenn die in § 7 Absatz 1 Satz 2 genannten Bedingungen erfüllt sind.
    Das Gericht hat einfach festgestellt, das die Ausschlussbedingungen nach § 7 SGB II Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 nicht gegeben sind. Das Gericht ist gezwungen, wenn ein Gesetz keine eigenen Definitionen enthält oder nicht näher definiert, den Definitionen anderer Gesetze und der Rechtsprechung zur folgen.
    Du kannst die einfache Rechtschreibregle der 5. Klasse IMMER noch nicht?

    das, dass oder daß?
    Wir wollen, dass auch du den Unterschied verstehst!
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    Kostet Dich 5 Minuten zu lesen und zu verstehen.
    Jedenfalls hat meine 9-jährige Nichte das in 5 Minuten intus gehabt und nie wieder falsch geschrieben.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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