Strafanzeige gegen Dr. Angela Merkel
Bert Knoop, Mitglied der Piratenpartei Hessen, hat Strafanzeige gegen Angela Merkel gestellt. Die Kanzlerin solle sich wegen des Anfangsverdachts des Landesverrats (§94 StGB), sowie der Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) künftig rechtfertigen.
Knoop ist sauer aufgrund der bekannt gewordenen Ausspähungen und unterstellt Merkel von Prism gewusst und dies gebilligt zu haben.
Die Strafanzeige im Wortlaut:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen Strafanzeige gegen Dr. Angela Merkel.
In Deutschland wurden mit den illegalen Überwachungsprogramen PRISM, TEMPORA oder weiteren, noch unbekannten anlasslosen und illegalen Überwachungsprogrammen ohne Rechtsgrundlage private Kommunikationsdaten aufgezeichnet und ausgewertet.
Auch wenn dies durch ausländische Behörden und Geheimdienste geschehen ist, für die in ihrem jeweiligen Ursprungsland die entsprechenden Aktivitäten nicht justiziabel sind, erfolgen diese Maßnahmen hier in Deutschland und im Geltungsbereich der deutschen Strafgesetzgebung. Aufgrund der ausweichenden Äußerungen von Frau Dr. Merkel, Herr Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, des Sprechers der Bundesregierung Steffen Seibert muss davon ausgegangen werden, dass Frau Dr. Merkel als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland von diesen Überwachungsprogrammen gewußt und diese gebilligt hat.
Ebenso muss davon ausgegangen werden, dass der Bundesnachrichtendienst als dem Bundeskanzleramt unterstellte Behörde involviert ist. Da die Bundeskanzlerin gemäß Artikel 65 des Grundgesetzes die Richtlinien der Politik der Bundesregierung bestimmt, ist sie für Grundrechtsverstöße vom Bundesnachrichtendienst in diesem Ausmaß mitverantwortlich.
Aufgrund meines eigenen Telefonverhaltens und der von mir regelmäßig genutzten elektronischen Medien sehe ich mich hier als Betroffener, der berechtigt ist, einen entsprechenden Strafantrag zu stellen.
Damit besteht ein Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen:
§ 94 StGB (Landesverrat)
§ 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten)
Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens unter der die Strafanzeige/Strafantrag bearbeitet werden, sowie Informationen zum Fortgang der Ermittlungen.
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
Benjamin Franklin
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
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So sehr wie ich hoffe das es was bringt ,sosehr glaube ich auch das es nichts bringen wird