Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.
Wenn dann solltest Du schon genau nachlesen:
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
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Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
Die goldene Regel (hier in der Postivform):
"Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht
Warum habe ich wohl auf Art. 46GG verwiesen.
Meiner Ansicht nach muss man nicht alles haarklein vorgekaut bekommen, sondern sich selber über Quellen informieren bildet.
Was an der Tatsache selber aber nichts ändert...sobald Du politischer Immunität erhältst bist Du eine Art "lieber Gott" der über allen geltenden Gesetzen steht...und nur Deine Berufkollegen können Dich von dieser "Wolke" herunterholen, indem man die Immunität mit Mehrheit im Bundestag aufhebt.
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