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Heisst dass, dass auch Schönheitsoperationen u.ä. übernommen werden müssen?Mit dieser Begründung wollte sich die Frau aber nicht abfinden. Zu Recht, so das Bundesverwaltungsgericht. Die Verwaltung könne den Umfang der Leistungen, die zur Gesundheitsversorgung erbracht werden, nicht durch rein interne Vorschriften bestimmen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber aktiv werden: "Für die Zukunft muss der Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch eine Verordnung oder ein Gesetz geregelt werden", sagte ein Gerichtssprecher. Bis es solche Regelungen gebe, dürfe die Verwaltung die vorhandenen Spielräume zwar nutzen – aber keine neuen Leistungsausschlüsse schaffen. Später kann sich die Rechtslage zur Übernahme von Kosten für eine künstliche Befruchtung also noch einmal ändern. Doch aktuell müssen die Behandlungen bezahlt werden.