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Thema: Entschädigung für eigene Blödheit?

  1. #1
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard Entschädigung für eigene Blödheit?

    "Wir haben doch keine 410.000 Euro", sagte Manfred Lesinski. Wenn, dann müsse die Versicherung des Schwimmvereins in die Bresche springen. Gespräche dazu sollen in Kürze stattfinden, betonte Lesinski.
    Beim Rutschen Halswirbel gebrochen

    Der Vereinsvorsitzende war es auch, der den Unfall am 2. Juni 2008 gegen 15.45 Uhr bemerkte und den damals 15-jährigen Kevin aus dem Wasser zog. Der war zuvor vermutlich bäuchlings die Rutsche hinab gerutscht und mit dem Kopf auf den Grund des Beckens aufgeschlagen.

    Nachdem Kevin vor Ort medizinisch versorgt wurde, flog ihn ein Rettungshubschrauber nach einer Stunde ins Krankenhaus. Dort stellen die Ärzte fest, dass die ersten beiden Halswirbel des Jungen gebrochen waren. Seitdem kann Kevin nur noch den Kopf bewegen. Sogar das Atmen übernimmt eine Maschine.

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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von KuK
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Wenn die Rutsche baupolizeilich abgenommen ist, braucht der Verein in DO-Derne gar nichts bezahlen. An den meisten Rutschen sind sogar Hinweise angebracht, die Kopf-voran-Benutzung untersagen, zumeist sogar noch als Piktogramm für die Kültür-Bereicherer.

    Man kann natürlich 15-jährigen Hauptschülern heute nicht abverlangen, daß sie lesen können. Das gibt das Schulwesen in NRW nicht immer her. Und wen die Eltern "Kevin" nennen, der hat auch bestimmt eine Schwester namens "Schantalle".

    "Jakweline, tu ma' die Omma winken".....und bei KIK: "nimm dich dat, dat steht dich gut!"

    So sortiert die Natur Grenzdebilität aus.... schönen Gruß von Charles Darwin....
    "Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
    Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"

    Sieh dein Volk in Gnaden an.
    Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
    leit es auf der rechten Bahn,
    dass der Feind es nicht verderbe.
    Führe es durch diese Zeit,
    nimm es auf in Ewigkeit.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Zitat Zitat von Ingeborg Beitrag anzeigen
    "Wir haben doch keine 410.000 Euro", sagte Manfred Lesinski. Wenn, dann müsse die Versicherung des Schwimmvereins in die Bresche springen. Gespräche dazu sollen in Kürze stattfinden, betonte Lesinski.
    Beim Rutschen Halswirbel gebrochen

    Der Vereinsvorsitzende war es auch, der den Unfall am 2. Juni 2008 gegen 15.45 Uhr bemerkte und den damals 15-jährigen Kevin aus dem Wasser zog. Der war zuvor vermutlich bäuchlings die Rutsche hinab gerutscht und mit dem Kopf auf den Grund des Beckens aufgeschlagen.

    Nachdem Kevin vor Ort medizinisch versorgt wurde, flog ihn ein Rettungshubschrauber nach einer Stunde ins Krankenhaus. Dort stellen die Ärzte fest, dass die ersten beiden Halswirbel des Jungen gebrochen waren. Seitdem kann Kevin nur noch den Kopf bewegen. Sogar das Atmen übernimmt eine Maschine.

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    Tja: Kopfüber rutschen ist keine gute Idee, wenn das Wasser zu seicht ist.
    Selbst schuld.Völliger Schwachsinn also.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Darwin Award steht im Raume natürlich.

  5. #5
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wenn die Rutsche baupolizeilich abgenommen ist, braucht der Verein in DO-Derne gar nichts bezahlen. An den meisten Rutschen sind sogar Hinweise angebracht, die Kopf-voran-Benutzung untersagen, zumeist sogar noch als Piktogramm für die Kültür-Bereicherer.

    Man kann natürlich 15-jährigen Hauptschülern heute nicht abverlangen, daß sie lesen können. Das gibt das Schulwesen in NRW nicht immer her. Und wen die Eltern "Kevin" nennen, der hat auch bestimmt eine Schwester namens "Schantalle".

    "Jakweline, tu ma' die Omma winken".....und bei KIK: "nimm dich dat, dat steht dich gut!"

    So sortiert die Natur Grenzdebilität aus.... schönen Gruß von Charles Darwin....
    Richtig. Der Knabe ist heißer Kandidat für den Darwin Award.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Langwitsch
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Zitat Zitat von KuK Beitrag anzeigen
    Wenn die Rutsche baupolizeilich abgenommen ist, braucht der Verein in DO-Derne gar nichts bezahlen. An den meisten Rutschen sind sogar Hinweise angebracht, die Kopf-voran-Benutzung untersagen, zumeist sogar noch als Piktogramm für die Kültür-Bereicherer.

    Man kann natürlich 15-jährigen Hauptschülern heute nicht abverlangen, daß sie lesen können. Das gibt das Schulwesen in NRW nicht immer her. Und wen die Eltern "Kevin" nennen, der hat auch bestimmt eine Schwester namens "Schantalle".

    "Jakweline, tu ma' die Omma winken".....und bei KIK: "nimm dich dat, dat steht dich gut!"

    So sortiert die Natur Grenzdebilität aus.... schönen Gruß von Charles Darwin....

    Verurteile doch nicht gleich alle Kevins. Es gibt doch auch ganz hervorragende Beispiele:

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  7. #7
    lässt nicht locker Benutzerbild von Bulldog
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Zitat Zitat von Ingeborg Beitrag anzeigen
    "Wir haben doch keine 410.000 Euro", sagte Manfred Lesinski. Wenn, dann müsse die Versicherung des Schwimmvereins in die Bresche springen. Gespräche dazu sollen in Kürze stattfinden, betonte Lesinski.
    Beim Rutschen Halswirbel gebrochen

    Der Vereinsvorsitzende war es auch, der den Unfall am 2. Juni 2008 gegen 15.45 Uhr bemerkte und den damals 15-jährigen Kevin aus dem Wasser zog. Der war zuvor vermutlich bäuchlings die Rutsche hinab gerutscht und mit dem Kopf auf den Grund des Beckens aufgeschlagen.

    Nachdem Kevin vor Ort medizinisch versorgt wurde, flog ihn ein Rettungshubschrauber nach einer Stunde ins Krankenhaus. Dort stellen die Ärzte fest, dass die ersten beiden Halswirbel des Jungen gebrochen waren. Seitdem kann Kevin nur noch den Kopf bewegen. Sogar das Atmen übernimmt eine Maschine.

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    Tja,der Kopfsprung ins Wasser.

    Nachdem ich im Urlaub in Italien mir mit so einem Scheiß auch beinahe das Genick gebrochen hätte, springe ich nur noch mit den Füssen voran ins Wasser.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Zitat Zitat von Bulldog Beitrag anzeigen
    Tja,der Kopfsprung ins Wasser.

    Nachdem ich im Urlaub in Italien mir mit so einem Scheiß auch beinahe das Genick gebrochen hätte, springe ich nur noch mit den Füssen voran ins Wasser.
    Dein NICK "Bulldog" hat dich gerettet...!?!?!?!...

  9. #9
    Selberdenker Benutzerbild von Cleopatra
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Zitat Zitat von Bulldog Beitrag anzeigen
    Tja,der Kopfsprung ins Wasser.

    Nachdem ich im Urlaub in Italien mir mit so einem Scheiß auch beinahe das Genick gebrochen hätte, springe ich nur noch mit den Füssen voran ins Wasser.
    Ich springe gar nicht. Schon lange nicht. Ist doch nutzlos. Früher wollte ich beweisen, daß ein Mädchen auch einen Kopfsprung kann, aber auf der Emanzenwelle schwimme ich schon lange nicht mehr.
    “Soziale Gerechtigkeit” ist die Maske des Neids.
    “Teamfähigkeit” ist die Maske des Hasses auf die Ehrgeizigen und Erfolgreichen,
    “Dialog der Kulturen” ist die Maske der geistigen Kapitulation.
    Norbert Bolz

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von KuK
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    Standard AW: Entschädigung für eigene Blödheit?

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Dein NICK "Bulldog" hat dich gerettet...!?!?!?!...
    Dat is'n LANZ - Bulldog. Mit dem machste "Kult-Kult-Kult-Kult....." 20 PS aus 7,3 L Hubraum
    "Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
    Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"

    Sieh dein Volk in Gnaden an.
    Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
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    dass der Feind es nicht verderbe.
    Führe es durch diese Zeit,
    nimm es auf in Ewigkeit.

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