Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt.
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Liste der Kontrollratsgesetze
Gesetz Nr. 1 vom 20. September 1945: Aufhebung von NS-Recht
Gesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945: Auflösung und Liquidierung der NS-Organisationen
Gesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945: Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens
Gesetz Nr. 5 vom 30. Oktober 1945: Beschlagnahme von Auslandvermögen
Gesetz Nr. 8 vom 30. November 1945: Ausschaltung und Verbot der militärischen Ausbildung
Gesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945: Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben
Gesetz Nr. 11 vom 30. Januar 1946: Aufhebung von Bestimmungen des deutschen Strafrechts
Gesetz Nr. 13 vom 11. Februar 1946: Änderung der Vermögensteuergesetze
Gesetz Nr. 16 vom 20. Februar 1946: Ehegesetz
Gesetz Nr. 17 vom 28. Februar 1946: Änderung der Erbschaftssteuergesetzes
Gesetz Nr. 18 vom 8. März 1946: Wohnungsgesetz
Gesetz Nr. 21 vom 30. März 1946: Deutsches Arbeitsgerichtsgesetz
Gesetz Nr. 22 vom 10. April 1946: Betriebsräte
Gesetz Nr. 25 vom 29. April 1946: Regelung und Überwachung der naturwissenschaftlichen Forschung
Gesetz Nr. 34 vom 20. August 1946: Auflösung der Wehrmacht
Gesetz Nr. 35 vom 20. August 1946: Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten
Gesetz Nr. 43 vom 20. Dezember 1946: Verbot der Militarisierung sowie Herstellung von Kriegsmaterial
Gesetz Nr. 45 vom 24. April 1947: Höfeordnung
Gesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947: Auflösung Preußens
Kontrollrats-Direktiven
Direktive Nr. 23 vom 17. Dezember 1945: Beschränkung und Entmilitarisierung des Sportwesens in Deutschland[1]
Direktive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946: Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Intensivierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen
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Sehr interessant, das das gesammte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt wurde.Ich frage mich nur wem es zu Gute kam ? Aber die eigentliche Frage die ich stelle ist, mit welchem Recht haben die Alliierten das Recht, mit der dazugehörigen
Entnazifierung
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dies alles zu machen ? Diese Liste ist schon eine Ungeheuerlichkeit an sich.Welches Recht hat denn das Kontrollratsgesetz der Alliierten ? Ist es etwa ein Völkerrecht ? Gar nichts ist es.Eine Siegerjustiz und nichts anderes.
Man darf nämlich nicht auf dem Land der besiegten Gegner Politik betreiben.Das ist Völkerrechtswidrig.Die Aufhebung des NS Rechts war Völkerrechtswidrig.Die Auflösung und Liquidierung der NS-Organisationen war Völkerrechtswidrig.Die Entnazifizierung war Völkerrechtswidrig.Die Auflösung Preußens war Völkerrechtswidrig.Die Abtrennung Österreichs war Völkerrechtswidrig.Die gründung der BRD und der DDR sind Völkerrechtswidrig.Und die daraus entstandenen Verträge der BRD, der DDR und Österreichs sind selbstverständlich Völkerrechtswidrig und nichtig.
Die Verhaftung und die Ermordung des NS Regiemes war Völkerrechtswidrig und ein Verbrechen.
Das wäre so, als würde ich einen Krieg gegen Amerika führen und nach gewonnenem Sieg die amerikanische Regierung verhaften und aufhängen.Das amerikanische Recht und deren Organisationen auflösen.Eine landesweite Entdemokratisierung durchführen und die 50 Staaten trennen.Und nebenbei Washington gänzlich auflösen und die dortige Bevölkerung in einem Massentransport vertreiben.Und gesetzlich verbieten, das Amerika sich je wieder gründet.Demokraten werden natürlich bis in alle Ewigkeit verfolg und inhaftiert.