Da können sich unsere Politverdreher noch so auf den Kopf stellen :
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Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Freitagabend unter dem Vorsitz von Prof. Kirchhoff entschieden, dass die von PRO NRW angemeldeten Demos gegen Asylmissbrauch und Armutseinwanderung am 9. November wie geplant stattfinden dürfen (AZ 1 BVQ 52/13). Das höchste deutsche Gericht hat damit den schäbigen Anschlag der Duisburger Polizeipräsidentin und des NRW-Innenministers Jäger auf Demokratie, Versammlungs- und Meinungsfreiheit buchstäblich in letzter Minute verhindert. Dank der klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten auch in Nordrhein-Westfalen weiter die Grundrechte für alle Bürger des Landes. Den skandalösen, offenbar politisch motivierten Fehlurteilen des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichtes Münster wurde ein unanfechtbarer Riegel vorgeschoben. Die Bürgerbewegung PRO NRW kann damit am Samstag ihren legitimen Forderungen gegen Asylmissbrauch und zügellose Armutseinwanderung auch öffentlich kundtun. Die skandalöse Stigmatisierung friedlicher und gesetzestreuer Bürger dieses Landes ist einmal mehr gescheitert.
“Ich bin stolz auf unsere Demokratie, die Gewaltenteilung, das deutsche Rechtssystem und vor allem auf das Bundesverfassungsgericht, das sich erneut als Bollwerk gegen Polizeiwillkür und die schamlose Unterdrückung oppositioneller Gruppen in Deutschland erwiesen hat”, fasste noch am Freitagabend der PRO-NRW-Vorsitzende und Prozessbevollmächtigte Markus Beisicht seine Gefühle zusammen. “Ein weiteres Mal wurde dem undemokratischen Treiben des nordrhein-westfälischen Skandal-Innenministers Jäger und seiner politisch handverlesenen Polizeipräsidenten ein Ende gesetzt. Die Bürgerbewegung PRO NRW wird morgen erneut friedlich ihre legitimen Grundrechte wahrnehmen. Wir sind und bleiben die nordrhein-westfälische Grundgesetzpartei, die ein ums andere Mal machtgierigen Politikern der Altparteien und ihren gewissenlosen Handlangern in den Behörden Lehrstunden in Sachen Demokratie, Moral und Anstand erteilt.”