Wenn am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag verhandelt wird, geht es um nur einen von drei aktuellen Krisenschauplätzen des öffentlich-rechtlichen Mediensystems in Deutschland.
Neben der jetzt in Karlsruhe beklagten Staats- und Politiknähe von Sender-Aufsichtsgremien ist die Finanzierung des gesamten Systems ebenso wie die Programmpolitik der Anstalten wieder einmal in der Diskussion.
Dabei liegt schon allein in der Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag genug Sprengstoff, die Konstruktion der gesamten öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland zu erschüttern. Der Hintergrund: 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte unter Führung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch den ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender aus dem Amt gedrängt – gegen den Willen des Intendanten und trotz der Proteste von Verfassungsrechtlern.
Seitdem steht die öffentlich-rechtliche Senderaufsicht auf dem Prüfstand und selbst die
[Links nur für registrierte Nutzer] sieht nun durch die Gremienstruktur beim ZDF das "Gebot der Staatsfreiheit" verletzt und schätzt den ZDF-Staatsvertrag als verfassungswidrig ein,
[Links nur für registrierte Nutzer]. Das geht aus einer ARD-Stellungnahme zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hervor.
Zuvor hatte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) den ZDF-Staatsvertrag als "nicht mehr verfassungsgemäß" bezeichnet. Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten die Klage in Karlsruhe angestoßen.