Nach der Auffassung der Anwälte Monika Brzozowska und Jerzy Pasieka, die die Kläger vor dem Krakauer Gericht vertreten, hat die ZDF-Serie "das Recht auf den nationalen Stolz, das Recht auf die Pflege der eigenen nationalen Kultur, das Recht auf ein wahrheitsgemäßes Geschichtsbild, sowie die Würde und das Recht auf die Ehrung der verstorbenen Soldaten der Heimatarmee" verletzt.
Das ZDF hat von dem Vorgang nur aus dem Medien erfahren, dem Sender liegt keine offizielle Information des Gerichts oder eine Klageschrift vor. "Insofern können wir gegenwärtig auch nicht darauf reagieren" - teilte die Pressestelle des ZDF auf eine Anfrage der DW mit.
Mit Juden befreundete Deutsche - polnische Antisemiten
Konkret beziehen sich die Vorwürfe auf Szenen aus einer der drei Folgen, in der die Soldaten der AK als Antisemiten dargestellt würden und ihnen eine Mitschuld an den Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung in Polen unterstellt werde.