Um Schwarzarbeit Einhalt zu gebieten und so ein Verzerren der Arbeitslosenzahlen sowie Ausnutzen von Sozialleistungen zu verhindern, wird das Ordnungsamt künftig Flaschenpfand-Sammler auf eine Lizenz hin kontrollieren. Wer keine Lizenz hat und trotzdem sammelt, muss entweder ein Bußgeld von bis zu 4.000 EUR zahlen, oder Arbeitsstunden leisten –
allerdings bei einem Pfandsammel-Lizenznehmer. So will man die
Expertise, die ein ehemals professioneller Sammler mitbringt, effektiv für die Wirtschaft nutzen.
Die Lizenznehmer hingegen arbeiten vertraglich geregelt direkt mit den Arbeitsagenturen zusammen: Das Arbeitsamt stellt Ein-Euro-Kräfte zur Verfügung, tilgt diese Personen aus der Statistik und drückt so die offizielle Zahl der Arbeitslosen. Die Kommunen verdienen mit. Genau 25 % der Einnahmen gehen an den Lizenzgeber, zuzüglich zu den fixen 70.000 EUR Gebühren monatlich und 7,50 EUR pro Tag und eingestellten Sammler.
Der ganze Rest wird, nach Abzug der Gewinnmarge, an den Sammler selbst ausgeschüttet.
Ein faires Modell.
NRP-Recherchen zufolge, wurde ein Versuch der IHK, den Pfandsammler-Beruf an eine Ausbildung zu knüpfen, bereits von der Arbeitsagentur verhindert. Die Begründung: Ausbildungen und die damit verbundenen Arbeitsschutzgesetze sind
in diesen Zeiten nicht mehr tragbar. Es werden flexible, kurzfristig einstell- und kündbare Arbeitnehmer
ohne echtes Potential benötigt.