Zitat von
Rufus.Mueller
Seit längerer Zeit erleben wir in Deutschland den Zerfall einer rechtstaatlichen Ordnung. Ich denke mal ein ganz großer Meilenstein waren die großen Justizreformen ab den 60er Jahren. Praktisch ist es im Moment so, dass die Polizeien zwar Straftäter ermitteln, diese aber selbst bei schwersten Verbrechen mit geringfügigen Strafen zurande kommen (D.h. die Gerichte lassen sie wieder laufen). Möglichwerweise ist das Problem strukturell bedingt: Wenn aus dem Volk die Forderung nach höheren Strafen kommt (passiert in letzter Zeit immer seltener) meinen die Politiker, dass die Richter eben nur die Bandbreite der möglichen Strafen nach oben hin besser ausnutzen müssen.
Naja, das ist denke ich gelogen. Lebenslänglich heißt heute, Entlassung ist nach frühestens 15 Jahrren möglich. Statistisch gesehen (weiß die Quelle nicht mehr, aber wer mag kann ja googlen) werden Mörder nach durcchnittlich 20 Jahren aus der Haft entlassen. Das hört sich erstmal viel an, Tatsache ist aber: Die Hürden um einen Mord nachzuweisen sind sehr hoch, das gelingt in den meisten gar nicht, so dass bestenfalls Anklage wegen Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge, oder auch nur fahrlässige Tötung möglich ist. Selbst bei schwersten Körperverletzungen, z.B. wenn das Opfer dauerhaft ein Pflegefall bleibt, bleibt das Strafmaß bei unter zehn Jahren (Entlassung ist nach Verbüßung von zweidritteln möglich und wird in der Regel auch praktiziert). In manchen Fällen kommt es auch zu mehrfacher Verhängung von Bewährungssrafen. Wenn es dann irgnedwann doch noch zu einer Verurteilung kommt, ist es aber rleativ selten, dass die Bewährung widerrufen wird, in de rRegel kommt es zu einem summarischen milden Urteil für alle Verbrechen zusammen. Da neben solchen Extremtaten auch noch "normale" Gewalttaten, Morde usw. begangen werdne, muss man hier, um die Rangreihe aufrecht zu erhalten, mit dem Strrafmaß zwangsläufig nach unten gehen.
Verschärft wird das Problem denke ich durch die sogenannten Intensivtäter.
Unser Rechtssystem ist offenbar auf den Fall ausgelegt, dass Otto Normalverbraucher praktisch nur in ganz bestimmten Ausnahmesituationen überhaupt ein solches Verbrechen begeht. Bei den erst seit ca. 20 Jahren auftretenden Intensivtätern (Tendenz steigend) ist es scheinbar so, dass sich diese gezielt die Schwächen des Systems ausnutzen um Ihren "Beruf" zumindest über längere Zeit mehr oder weniger ungehindert ausübern zu können. Im Grund muss man einem Oper von Gewalttaten davon abraten Anzeige zu erstatten, da statt Genugtuung eher Verhöhunng durch abwegige Urteile fast zwingend erfolgt. Weitere Nachteile sind mögliche Racheaktionen der Verbrecher oder von deren Freunden (Anschrift des Opfers kann durch Rechtsanwalt mit Einsicht in die Prozessakte ermittelt werden). Zivilrechtlicher Schadensersatz ist auch nicht möglich, da bei den Tätern nichts zu holen ist.
Ich habe mich über einen längeren Zeitraum mit Justiz und Co befasst, habe Dutzende von Büchern (i.d.R. Fallsammlungen von Verbrechen der letzten Jahre und Jahrzehnte) und Zeitungsartikeln (Internetarchive) gelesen. Die Lage insgesamt stelt sich mir so dar, wie ich Sie beschrieben habe.
Auch wenn in diesem Internetforum so manches überzogen dargestellt wird: Nicht alle aber fast alle solcher Verbrechen werden von Menschen mit ausländischen, in der Regel orientalischen, hin und wieder auch balkanesischen oder osteuropäischen, Wurzeln dargestellt. Unser Rechtssystem zeitigt hier möglicherweise aus dem Grund keine Wirkung, weil die Betroffenen aus Ihren Herkunftsländern "richtige" Strafen gewohnt sind. Für einen Deutschen der westlichen Lebensstandard gewohnt ist, ist Hartz-IV ein Schrecken, Für einen Roma oder Sinto sind alleine schon fließendes warmes Wasser und Elektrizität Dinge die sich normalerweise nur ein Fürst leisten könnte. Ähnlich ist es vielleicht mit dem Rechtssystem: Wer "richtige" Strafen kennengelernt hat, sei es vom Hörensagen oder aus eigener Erfahrung, wird sich von einem mittellangen Aufenthalt in gesiebter Luft bei freier Kost und Logis in einem deutschen Gefängnis nicht zwangsläufig abschrecken lassen.
Vor allem wird es denke ich eine rationale Kosten-Nutzen-Abwägung sein:
-Wie groß ist die Chance erwischt zu werden?
-Wie groß ist die Gefahr, selbst bei erwischt werden, dass Tötungsabsicht o.ä. tatsächlich nachgewiesen werden kann?
-Was kann im worst-case passieren (zu erwartende Haftstrafe, Bewährung, vorzeitige Entlassung und offener Vollzug mit eingerechnet)?
-Wie groß ist der mögliche Gewinn?
Das islamische Rechtssystem erscheint aus unserer Sicht drakonisch, da wir anderes gewohnt sind. Mitunter wage ich aber zumindest in Gedanken ein solches Experiment:
Was wären die Vorteile, und was die Nachteile?
Nachteile:
-Weitere Einschränkung der Freiheit (allerdings: Die Gedanken werden weiterhin frei bleiben)
-Unangenehmes Gefühl, in einem Land mit drakonischem Rechtssystem zu leben
Vorteile:
-Man kann wieder Nachts auf die Straßen gehen (Freiheit wird teilweise also sogar größer)
-Gefahr von Justizmorden gering, zumindest wenn man den Grundsatz "in dubio pro reo" beibehält
-Überlebenswahrscheinlichkeit des Einzelnen erhöht sich insbesondere in den Großstädten
-Es ist möglich sich in Ruhe um Beruf, Familie etc zu kümmern, ohne Zeit in die Erlernung von Kampfsporttechniken, Handhabung von Pfefferspray usw. zu investieren -Wirksame Abschreckung von Verbrechern
-Genugtuung und ggf. Entschädung für die Opfer
Ein lesenswertes Buch ist z.B. das: [Links nur für registrierte Nutzer]
Der Auto wundert sich, dass Mitbürger islamische Glaubens lieber zu einem islamischen Friedensrichter gehen als zu einem deutschen Richter. Als ich mir das Buch gekauft habe, habe ich zunächst das schlimmste befürchtet. Nachdem ich es gelesen habe, stellt es sich aber so dar:
Deutsches Gericht:
-Relativ hohe Gefahr für Freispruch wegen Nichtnachweisbarkeit oder Einstellung des Verfahrens wegen Formfehlern
-Schutz von Zeugen nicht effektiv möglich oder nicht erwünscht, Racheakte sind also zu befürchten
-Keine materielle Entschädigung des Opfers, lediglich ein abstrakter "Rechtsfriden" wird durch eine Haftstrafe von normalerweise unter fünf Jahren (man darf hier wieder nicht nur auf das Strafmaß schauen, sondern auch auf die Möglichkeiten und Umsezung von vorzeitiger Entlassung und offenem Vollzug sowie dem langen Vorlauf von Bewährungen der der ersten echten Haftstrafe vorangeht))
Islamischer Friedensrichter:
-in der Regel kommt es tatsächlich zu einem Abschluss des Verfahrens, da beide Seiten ein Interesse daran haben
-Racheakte sind nicht zu befürchten, da es zu einem echten Konsens kommt
-Opfer erhält eine materielle Enschädigung die im Einzelfall beträchtlich sein kann (10.000 € sind für einen Hartzer viel Geld)
-dauerhafte Beilegung des Konflikts durch Versöhnung die Konfliktparteien
Der Autor hielt es gar nicht für erforderlich zu begründen, warum der deutsche Rechtsstaat dieser Paralleljustiz grundsätzlich vorzuziehen ist, er hat lediglich immer die Schlamperein von deutschen Gerichten moniert.
Überlegungen die ich beim Lesen hatte: Für den Staat hat die erste Variante (offiziele deutsche Gerichte) den Vorteil, dass er immer "die Finger mit drin" hat. Im Grund erinnert es an den Film Der Pate, es geht weniger um Sachgründe, aber der Pate will letztlich immer gefragt werden, um sich symbolisch seine Macht anerkennen zu lassen. Ähnlich will der deutsche Staat "gefragt" werden (in Form von Anrufung seiner Gerichte). Den Paten zu fragen macht aus Sicht des Opfers dann Sinn, wenn andernfalls Nachteile auftreten würden, z.B. Racheakte durch Handlanger des Paten bei Ignoranz seiner Macht. Wenn Nachteile aber ohnehin nicht auftreten, und nebem dem Ausbleiben der Sanktionen auch keine Vergünstigungen (in Form einer Bestrafung der Täter und ggf. materielle Wiergutmachung) auftritt, welchen Sinn hat es dann den Paten zu fragen? Aus Sicht der islamischen Mitbürger offenbar keinen, und ich glaube nicht, dasss das darasn liegt, dass diese zu dumm wären um die Segnungen des deutschen Rechtsstaats zu verstehen. Vielleicht haben sie diesen besser verstanden als der durchschnittliche Deutsche, der im Regelfall eher weniger Kontakte mit der deutschen Justiz erlebt.