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Thema: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

  1. #1
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    09.05.2012
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    Standard Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Seit längerer Zeit erleben wir in Deutschland den Zerfall einer rechtstaatlichen Ordnung. Ich denke mal ein ganz großer Meilenstein waren die großen Justizreformen ab den 60er Jahren. Praktisch ist es im Moment so, dass die Polizeien zwar Straftäter ermitteln, diese aber selbst bei schwersten Verbrechen mit geringfügigen Strafen zurande kommen (D.h. die Gerichte lassen sie wieder laufen). Möglichwerweise ist das Problem strukturell bedingt: Wenn aus dem Volk die Forderung nach höheren Strafen kommt (passiert in letzter Zeit immer seltener) meinen die Politiker, dass die Richter eben nur die Bandbreite der möglichen Strafen nach oben hin besser ausnutzen müssen.

    Naja, das ist denke ich gelogen. Lebenslänglich heißt heute, Entlassung ist nach frühestens 15 Jahrren möglich. Statistisch gesehen (weiß die Quelle nicht mehr, aber wer mag kann ja googlen) werden Mörder nach durcchnittlich 20 Jahren aus der Haft entlassen. Das hört sich erstmal viel an, Tatsache ist aber: Die Hürden um einen Mord nachzuweisen sind sehr hoch, das gelingt in den meisten gar nicht, so dass bestenfalls Anklage wegen Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge, oder auch nur fahrlässige Tötung möglich ist. Selbst bei schwersten Körperverletzungen, z.B. wenn das Opfer dauerhaft ein Pflegefall bleibt, bleibt das Strafmaß bei unter zehn Jahren (Entlassung ist nach Verbüßung von zweidritteln möglich und wird in der Regel auch praktiziert). In manchen Fällen kommt es auch zu mehrfacher Verhängung von Bewährungssrafen. Wenn es dann irgnedwann doch noch zu einer Verurteilung kommt, ist es aber rleativ selten, dass die Bewährung widerrufen wird, in de rRegel kommt es zu einem summarischen milden Urteil für alle Verbrechen zusammen. Da neben solchen Extremtaten auch noch "normale" Gewalttaten, Morde usw. begangen werdne, muss man hier, um die Rangreihe aufrecht zu erhalten, mit dem Strrafmaß zwangsläufig nach unten gehen.


    Verschärft wird das Problem denke ich durch die sogenannten Intensivtäter.


    Unser Rechtssystem ist offenbar auf den Fall ausgelegt, dass Otto Normalverbraucher praktisch nur in ganz bestimmten Ausnahmesituationen überhaupt ein solches Verbrechen begeht. Bei den erst seit ca. 20 Jahren auftretenden Intensivtätern (Tendenz steigend) ist es scheinbar so, dass sich diese gezielt die Schwächen des Systems ausnutzen um Ihren "Beruf" zumindest über längere Zeit mehr oder weniger ungehindert ausübern zu können. Im Grund muss man einem Oper von Gewalttaten davon abraten Anzeige zu erstatten, da statt Genugtuung eher Verhöhunng durch abwegige Urteile fast zwingend erfolgt. Weitere Nachteile sind mögliche Racheaktionen der Verbrecher oder von deren Freunden (Anschrift des Opfers kann durch Rechtsanwalt mit Einsicht in die Prozessakte ermittelt werden). Zivilrechtlicher Schadensersatz ist auch nicht möglich, da bei den Tätern nichts zu holen ist.

    Ich habe mich über einen längeren Zeitraum mit Justiz und Co befasst, habe Dutzende von Büchern (i.d.R. Fallsammlungen von Verbrechen der letzten Jahre und Jahrzehnte) und Zeitungsartikeln (Internetarchive) gelesen. Die Lage insgesamt stelt sich mir so dar, wie ich Sie beschrieben habe.

    Auch wenn in diesem Internetforum so manches überzogen dargestellt wird: Nicht alle aber fast alle solcher Verbrechen werden von Menschen mit ausländischen, in der Regel orientalischen, hin und wieder auch balkanesischen oder osteuropäischen, Wurzeln dargestellt. Unser Rechtssystem zeitigt hier möglicherweise aus dem Grund keine Wirkung, weil die Betroffenen aus Ihren Herkunftsländern "richtige" Strafen gewohnt sind. Für einen Deutschen der westlichen Lebensstandard gewohnt ist, ist Hartz-IV ein Schrecken, Für einen Roma oder Sinto sind alleine schon fließendes warmes Wasser und Elektrizität Dinge die sich normalerweise nur ein Fürst leisten könnte. Ähnlich ist es vielleicht mit dem Rechtssystem: Wer "richtige" Strafen kennengelernt hat, sei es vom Hörensagen oder aus eigener Erfahrung, wird sich von einem mittellangen Aufenthalt in gesiebter Luft bei freier Kost und Logis in einem deutschen Gefängnis nicht zwangsläufig abschrecken lassen.

    Vor allem wird es denke ich eine rationale Kosten-Nutzen-Abwägung sein:

    -Wie groß ist die Chance erwischt zu werden?
    -Wie groß ist die Gefahr, selbst bei erwischt werden, dass Tötungsabsicht o.ä. tatsächlich nachgewiesen werden kann?
    -Was kann im worst-case passieren (zu erwartende Haftstrafe, Bewährung, vorzeitige Entlassung und offener Vollzug mit eingerechnet)?
    -Wie groß ist der mögliche Gewinn?

    Das islamische Rechtssystem erscheint aus unserer Sicht drakonisch, da wir anderes gewohnt sind. Mitunter wage ich aber zumindest in Gedanken ein solches Experiment:


    Was wären die Vorteile, und was die Nachteile?

    Nachteile:

    -Weitere Einschränkung der Freiheit (allerdings: Die Gedanken werden weiterhin frei bleiben)
    -Unangenehmes Gefühl, in einem Land mit drakonischem Rechtssystem zu leben

    Vorteile:

    -Man kann wieder Nachts auf die Straßen gehen (Freiheit wird teilweise also sogar größer)
    -Gefahr von Justizmorden gering, zumindest wenn man den Grundsatz "in dubio pro reo" beibehält
    -Überlebenswahrscheinlichkeit des Einzelnen erhöht sich insbesondere in den Großstädten
    -Es ist möglich sich in Ruhe um Beruf, Familie etc zu kümmern, ohne Zeit in die Erlernung von Kampfsporttechniken, Handhabung von Pfefferspray usw. zu investieren -Wirksame Abschreckung von Verbrechern
    -Genugtuung und ggf. Entschädung für die Opfer

    Ein lesenswertes Buch ist z.B. das: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Auto wundert sich, dass Mitbürger islamische Glaubens lieber zu einem islamischen Friedensrichter gehen als zu einem deutschen Richter. Als ich mir das Buch gekauft habe, habe ich zunächst das schlimmste befürchtet. Nachdem ich es gelesen habe, stellt es sich aber so dar:

    Deutsches Gericht:

    -Relativ hohe Gefahr für Freispruch wegen Nichtnachweisbarkeit oder Einstellung des Verfahrens wegen Formfehlern
    -Schutz von Zeugen nicht effektiv möglich oder nicht erwünscht, Racheakte sind also zu befürchten
    -Keine materielle Entschädigung des Opfers, lediglich ein abstrakter "Rechtsfriden" wird durch eine Haftstrafe von normalerweise unter fünf Jahren (man darf hier wieder nicht nur auf das Strafmaß schauen, sondern auch auf die Möglichkeiten und Umsezung von vorzeitiger Entlassung und offenem Vollzug sowie dem langen Vorlauf von Bewährungen der der ersten echten Haftstrafe vorangeht))

    Islamischer Friedensrichter:

    -in der Regel kommt es tatsächlich zu einem Abschluss des Verfahrens, da beide Seiten ein Interesse daran haben
    -Racheakte sind nicht zu befürchten, da es zu einem echten Konsens kommt
    -Opfer erhält eine materielle Enschädigung die im Einzelfall beträchtlich sein kann (10.000 € sind für einen Hartzer viel Geld)
    -dauerhafte Beilegung des Konflikts durch Versöhnung die Konfliktparteien

    Der Autor hielt es gar nicht für erforderlich zu begründen, warum der deutsche Rechtsstaat dieser Paralleljustiz grundsätzlich vorzuziehen ist, er hat lediglich immer die Schlamperein von deutschen Gerichten moniert.

    Überlegungen die ich beim Lesen hatte: Für den Staat hat die erste Variante (offiziele deutsche Gerichte) den Vorteil, dass er immer "die Finger mit drin" hat. Im Grund erinnert es an den Film Der Pate, es geht weniger um Sachgründe, aber der Pate will letztlich immer gefragt werden, um sich symbolisch seine Macht anerkennen zu lassen. Ähnlich will der deutsche Staat "gefragt" werden (in Form von Anrufung seiner Gerichte). Den Paten zu fragen macht aus Sicht des Opfers dann Sinn, wenn andernfalls Nachteile auftreten würden, z.B. Racheakte durch Handlanger des Paten bei Ignoranz seiner Macht. Wenn Nachteile aber ohnehin nicht auftreten, und nebem dem Ausbleiben der Sanktionen auch keine Vergünstigungen (in Form einer Bestrafung der Täter und ggf. materielle Wiergutmachung) auftritt, welchen Sinn hat es dann den Paten zu fragen? Aus Sicht der islamischen Mitbürger offenbar keinen, und ich glaube nicht, dasss das darasn liegt, dass diese zu dumm wären um die Segnungen des deutschen Rechtsstaats zu verstehen. Vielleicht haben sie diesen besser verstanden als der durchschnittliche Deutsche, der im Regelfall eher weniger Kontakte mit der deutschen Justiz erlebt.
    Geändert von Rufus.Mueller (17.12.2013 um 19:06 Uhr) Grund: Format

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Cruithne
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    -Man kann wieder Nachts auf die Straßen gehen (Freiheit wird teilweise also sogar größer)
    Das bezweifle ich stark. In totalitären System ist man der Willkür des Staates ausgesetzt und wer nachts auf die Straße geht, macht sich verdächtig. Ich will nicht wissen, wie schnell man präventiv in den Knast gesteckt werden würde.

    -Gefahr von Justizmorden gering, zumindest wenn man den Grundsatz "in dubio pro reo" beibehält
    Zeig mir ein faschistoides Regime, wo dieser Grundsatz gilt. Ob unter Hitler, Stalin oder im heutigen Iran, wer im Verdacht steht, etwas Ungesetzliches getan zu haben, hat ein Problem am Hals.

    -Überlebenswahrscheinlichkeit des Einzelnen erhöht sich insbesondere in den Großstädten
    Nicht unbedingt, weil türkische und arabische Straftäter immer aus religiösem Hass handeln, sondern weil viele grundsätzlich alles Deutsche hassen.

    -Es ist möglich sich in Ruhe um Beruf, Familie etc zu kümmern, ohne Zeit in die Erlernung von Kampfsporttechnischen, Handhanbung von Pfefferspray usw. zu investieren -Wirksame Abschreckung von Verbrechern -Genugtuung und ggf. Entschädung für die Opfer
    Ich glaube, dass man das heute auch kann, ohne dass man auf seine Freiheit verzichtet.

  3. #3
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen

    Was wären die Vorteile, und was die Nachteile?

    Nachteile:

    -Weitere Einschränkung der Freiheit (allerdings: Die Gedanken werden weiterhin frei bleiben)
    Was nützen Dir Deine "freien" Gedanken, wenn Du Dich erst einmal umdrehen musst um zu schauen wer zuhört, wenn Du etwas sagst, was dem "Machthaber" nicht gefällt

    -Unangenehmes Gefühl, in einem Land mit drakonischem Rechtssystem zu leben
    ...wie die USA zeigen nützen auch drakonische Strafen nichts

    Vorteile:


    -Man kann wieder Nachts auf die Straßen gehen (Freiheit wird teilweise also sogar größer)
    Kannst Du dies wirklich...siehe als Beispiel die USA
    -Gefahr von Justizmorden gering, zumindest wenn man den Grundsatz "in dubio pro reo" beibehält
    Dieser Rechtsgrundsatz kann dann aber nicht mehr gelten, denn dann bist Du genau da, wo Deine Kritik ansetzt...Du müsstest einen "Mord" zweifelsfrei beweisen
    -Überlebenswahrscheinlichkeit des Einzelnen erhöht sich insbesondere in den Großstädten
    Was zu beweisen wäre
    -Genugtuung und ggf. Entschädung für die Opfer
    Hier kann und muss man ansetzen...Täter dürfen nicht - wie oftmals in diesem Lande - nicht als Opfer behandelt werden, sondern als Täter und haben die Opfer auch entsprechend mit hohen Summen zu entschädigen

    Islamischer Friedensrichter:

    -in der Regel kommt es tatsächlich zu einem Abschluss des Verfahrens, da beide Seiten ein Interesse daran haben
    -Racheakte sind nicht zu befürchten, da es zu einem echten Konsens kommt
    -Opfer erhält eine materielle Enschädigung die im Einzelfall beträchtlich sein kann (10.000 € sind für einen Hartzer viel Geld)
    -dauerhafte Beilegung des Konflikts durch Versöhnung die Konfliktparteien
    Das mag, in der Theorie, alles richtig sein...aber dann propagierst Du das Gesetz des Stärkerem - denn dieser Stärkere wird sich nur auf den Handel einlassen sofern er wesentliche Vorteile zieht, wenn der Schwächere richtig "bluten" muss UND, der Schwächere wird auch dann sozusagen verurteilt, wenn es sich bei seiner Tat um eine Notwehrhandlung oder einen menschlichen Fehler (z.B.Unfall) gehandelt

    Wenn Du "Verbrechen" tatsächlich bekämpfen will musst Du mit "Strafen" kommen, welche dem Täter weh tun...und zwar richtig weh tun.
    Würdest Du einen Zuwanderer, nach Verbüßung seiner Haftstrafe, direkt vom Gefängnistor in seine Heimatland abschieben (ungeachtet ob diesem Täter in seinem Heimatland Ungemach droht oder nicht und verbunden mit dem Entzug einere eventuellen deutschen Staatsbürgerschaft) und eine erneute Zuwanderung in dieses Lande verbieten...da halte ich jede Wette - nachdem man die ersten 100 Täter abgeschoben hat macht es "klick" in den Köpfen derer, welche man abschieben kann.

    Kann man den Täter nicht abschieben (weil als Beispiel Deutscher), dann muss eine vorzeitige Bewährung die Ausnahme und nicht die Regel sein - der Täter muss das Opfer (bzw. deren Nachkommen) entsprechend entschädigen und bei einer weiteren Straftat - der Täter muss noch über Jahre (ich würde sagen analog seiner Gefängnisstrafe) in der Woche eine gewisse Stundenzahl in Einrichtungen soziale Stunden leisten, welche sich zum Beispiel im Opfer kümmern (und wird er da auffällig geht es sofort und direkt wieder in den Knast).

    Vor allem aber müssen unsere Luxusherbergen zurückgeführt werden in Gefängnisanstalten mit Massenquartieren UND, ausser der Kleidung und Hygieneartikel, keinerlei "Privatbesitz"...

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Die Idee der Strafjustiz, wie wir sie kennen, ist sowieso banane.
    Denn wo bitte ist die sachliche Verbindung zwischen einem Diebstahl oder einer Körperverletzung odgl. und einem Freiheitsentzug?
    Wie rechnet man objektiv Schäden in Jahre um?

    Die Muslime sind da häufig klüger, sie rechnen Schäden in Geld um, was m.E. sehr viel einfacher funktioniert und ganz wunderbar ohne irgendwelche Verrenkungen der Legislative auskommt.

    Das einzuführen brauchen wir übrigens keine Islamisierung, auch unsere Vorfahren bevorzugten Opferentschädigungsverfahren, z.B, Blutgeldzahlungen im Falle einer Blutschuld.
    Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)

  5. #5
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Die Scharia mag unter Moslems akzeptabel sein aber bei unterschiedlichen Religionen wird sie zum Folter- und Unterdrückungsinstrumentarium.
    Deshalb: Hirnrissige Idee!

    Die Moslems sollte da bleiben wo sie herkommen. Wir brauchen und wir wollen sie nicht!
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Provokativ geantwortet: tl;dr.

  7. #7
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Seit längerer Zeit erleben wir in Deutschland den Zerfall einer rechtstaatlichen Ordnung. Ich denke mal ein ganz großer Meilenstein waren die großen Justizreformen ab den 60er Jahren. Praktisch ist es im Moment so, dass die Polizeien zwar Straftäter ermitteln, diese aber selbst bei schwersten Verbrechen mit geringfügigen Strafen zurande kommen (D.h. die Gerichte lassen sie wieder laufen). Möglichwerweise ist das Problem strukturell bedingt: Wenn aus dem Volk die Forderung nach höheren Strafen kommt (passiert in letzter Zeit immer seltener) meinen die Politiker, dass die Richter eben nur die Bandbreite der möglichen Strafen nach oben hin besser ausnutzen müssen.

    Naja, das ist denke ich gelogen. Lebenslänglich heißt heute, Entlassung ist nach frühestens 15 Jahrren möglich. Statistisch gesehen (weiß die Quelle nicht mehr, aber wer mag kann ja googlen) werden Mörder nach durcchnittlich 20 Jahren aus der Haft entlassen. Das hört sich erstmal viel an, Tatsache ist aber: Die Hürden um einen Mord nachzuweisen sind sehr hoch, das gelingt in den meisten gar nicht, so dass bestenfalls Anklage wegen Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge, oder auch nur fahrlässige Tötung möglich ist. Selbst bei schwersten Körperverletzungen, z.B. wenn das Opfer dauerhaft ein Pflegefall bleibt, bleibt das Strafmaß bei unter zehn Jahren (Entlassung ist nach Verbüßung von zweidritteln möglich und wird in der Regel auch praktiziert). In manchen Fällen kommt es auch zu mehrfacher Verhängung von Bewährungssrafen. Wenn es dann irgnedwann doch noch zu einer Verurteilung kommt, ist es aber rleativ selten, dass die Bewährung widerrufen wird, in de rRegel kommt es zu einem summarischen milden Urteil für alle Verbrechen zusammen. Da neben solchen Extremtaten auch noch "normale" Gewalttaten, Morde usw. begangen werdne, muss man hier, um die Rangreihe aufrecht zu erhalten, mit dem Strrafmaß zwangsläufig nach unten gehen.


    Verschärft wird das Problem denke ich durch die sogenannten Intensivtäter.


    Unser Rechtssystem ist offenbar auf den Fall ausgelegt, dass Otto Normalverbraucher praktisch nur in ganz bestimmten Ausnahmesituationen überhaupt ein solches Verbrechen begeht. Bei den erst seit ca. 20 Jahren auftretenden Intensivtätern (Tendenz steigend) ist es scheinbar so, dass sich diese gezielt die Schwächen des Systems ausnutzen um Ihren "Beruf" zumindest über längere Zeit mehr oder weniger ungehindert ausübern zu können. Im Grund muss man einem Oper von Gewalttaten davon abraten Anzeige zu erstatten, da statt Genugtuung eher Verhöhunng durch abwegige Urteile fast zwingend erfolgt. Weitere Nachteile sind mögliche Racheaktionen der Verbrecher oder von deren Freunden (Anschrift des Opfers kann durch Rechtsanwalt mit Einsicht in die Prozessakte ermittelt werden). Zivilrechtlicher Schadensersatz ist auch nicht möglich, da bei den Tätern nichts zu holen ist.

    Ich habe mich über einen längeren Zeitraum mit Justiz und Co befasst, habe Dutzende von Büchern (i.d.R. Fallsammlungen von Verbrechen der letzten Jahre und Jahrzehnte) und Zeitungsartikeln (Internetarchive) gelesen. Die Lage insgesamt stelt sich mir so dar, wie ich Sie beschrieben habe.

    Auch wenn in diesem Internetforum so manches überzogen dargestellt wird: Nicht alle aber fast alle solcher Verbrechen werden von Menschen mit ausländischen, in der Regel orientalischen, hin und wieder auch balkanesischen oder osteuropäischen, Wurzeln dargestellt. Unser Rechtssystem zeitigt hier möglicherweise aus dem Grund keine Wirkung, weil die Betroffenen aus Ihren Herkunftsländern "richtige" Strafen gewohnt sind. Für einen Deutschen der westlichen Lebensstandard gewohnt ist, ist Hartz-IV ein Schrecken, Für einen Roma oder Sinto sind alleine schon fließendes warmes Wasser und Elektrizität Dinge die sich normalerweise nur ein Fürst leisten könnte. Ähnlich ist es vielleicht mit dem Rechtssystem: Wer "richtige" Strafen kennengelernt hat, sei es vom Hörensagen oder aus eigener Erfahrung, wird sich von einem mittellangen Aufenthalt in gesiebter Luft bei freier Kost und Logis in einem deutschen Gefängnis nicht zwangsläufig abschrecken lassen.

    Vor allem wird es denke ich eine rationale Kosten-Nutzen-Abwägung sein:

    -Wie groß ist die Chance erwischt zu werden?
    -Wie groß ist die Gefahr, selbst bei erwischt werden, dass Tötungsabsicht o.ä. tatsächlich nachgewiesen werden kann?
    -Was kann im worst-case passieren (zu erwartende Haftstrafe, Bewährung, vorzeitige Entlassung und offener Vollzug mit eingerechnet)?
    -Wie groß ist der mögliche Gewinn?

    Das islamische Rechtssystem erscheint aus unserer Sicht drakonisch, da wir anderes gewohnt sind. Mitunter wage ich aber zumindest in Gedanken ein solches Experiment:


    Was wären die Vorteile, und was die Nachteile?

    Nachteile:

    -Weitere Einschränkung der Freiheit (allerdings: Die Gedanken werden weiterhin frei bleiben)
    -Unangenehmes Gefühl, in einem Land mit drakonischem Rechtssystem zu leben

    Vorteile:

    -Man kann wieder Nachts auf die Straßen gehen (Freiheit wird teilweise also sogar größer)
    -Gefahr von Justizmorden gering, zumindest wenn man den Grundsatz "in dubio pro reo" beibehält
    -Überlebenswahrscheinlichkeit des Einzelnen erhöht sich insbesondere in den Großstädten
    -Es ist möglich sich in Ruhe um Beruf, Familie etc zu kümmern, ohne Zeit in die Erlernung von Kampfsporttechniken, Handhabung von Pfefferspray usw. zu investieren -Wirksame Abschreckung von Verbrechern
    -Genugtuung und ggf. Entschädung für die Opfer

    Ein lesenswertes Buch ist z.B. das: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Auto wundert sich, dass Mitbürger islamische Glaubens lieber zu einem islamischen Friedensrichter gehen als zu einem deutschen Richter. Als ich mir das Buch gekauft habe, habe ich zunächst das schlimmste befürchtet. Nachdem ich es gelesen habe, stellt es sich aber so dar:

    Deutsches Gericht:

    -Relativ hohe Gefahr für Freispruch wegen Nichtnachweisbarkeit oder Einstellung des Verfahrens wegen Formfehlern
    -Schutz von Zeugen nicht effektiv möglich oder nicht erwünscht, Racheakte sind also zu befürchten
    -Keine materielle Entschädigung des Opfers, lediglich ein abstrakter "Rechtsfriden" wird durch eine Haftstrafe von normalerweise unter fünf Jahren (man darf hier wieder nicht nur auf das Strafmaß schauen, sondern auch auf die Möglichkeiten und Umsezung von vorzeitiger Entlassung und offenem Vollzug sowie dem langen Vorlauf von Bewährungen der der ersten echten Haftstrafe vorangeht))

    Islamischer Friedensrichter:

    -in der Regel kommt es tatsächlich zu einem Abschluss des Verfahrens, da beide Seiten ein Interesse daran haben
    -Racheakte sind nicht zu befürchten, da es zu einem echten Konsens kommt
    -Opfer erhält eine materielle Enschädigung die im Einzelfall beträchtlich sein kann (10.000 € sind für einen Hartzer viel Geld)
    -dauerhafte Beilegung des Konflikts durch Versöhnung die Konfliktparteien

    Der Autor hielt es gar nicht für erforderlich zu begründen, warum der deutsche Rechtsstaat dieser Paralleljustiz grundsätzlich vorzuziehen ist, er hat lediglich immer die Schlamperein von deutschen Gerichten moniert.

    Überlegungen die ich beim Lesen hatte: Für den Staat hat die erste Variante (offiziele deutsche Gerichte) den Vorteil, dass er immer "die Finger mit drin" hat. Im Grund erinnert es an den Film Der Pate, es geht weniger um Sachgründe, aber der Pate will letztlich immer gefragt werden, um sich symbolisch seine Macht anerkennen zu lassen. Ähnlich will der deutsche Staat "gefragt" werden (in Form von Anrufung seiner Gerichte). Den Paten zu fragen macht aus Sicht des Opfers dann Sinn, wenn andernfalls Nachteile auftreten würden, z.B. Racheakte durch Handlanger des Paten bei Ignoranz seiner Macht. Wenn Nachteile aber ohnehin nicht auftreten, und nebem dem Ausbleiben der Sanktionen auch keine Vergünstigungen (in Form einer Bestrafung der Täter und ggf. materielle Wiergutmachung) auftritt, welchen Sinn hat es dann den Paten zu fragen? Aus Sicht der islamischen Mitbürger offenbar keinen, und ich glaube nicht, dasss das darasn liegt, dass diese zu dumm wären um die Segnungen des deutschen Rechtsstaats zu verstehen. Vielleicht haben sie diesen besser verstanden als der durchschnittliche Deutsche, der im Regelfall eher weniger Kontakte mit der deutschen Justiz erlebt.
    Na du hast Nerven das zu fragen

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  8. #8
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Seit längerer Zeit erleben wir in Deutschland den Zerfall einer rechtstaatlichen Ordnung.


    [....................stark gekürzt........................]

    Überlegungen die ich beim Lesen hatte: Für den Staat hat die erste Variante (offiziele deutsche Gerichte) den Vorteil, dass er immer "die Finger mit drin" hat. Im Grund erinnert es an den Film Der Pate, es geht weniger um Sachgründe, aber der Pate will letztlich immer gefragt werden, um sich symbolisch seine Macht anerkennen zu lassen. Ähnlich will der deutsche Staat "gefragt" werden (in Form von Anrufung seiner Gerichte). Den Paten zu fragen macht aus Sicht des Opfers dann Sinn, wenn andernfalls Nachteile auftreten würden, z.B. Racheakte durch Handlanger des Paten bei Ignoranz seiner Macht. Wenn Nachteile aber ohnehin nicht auftreten, und nebem dem Ausbleiben der Sanktionen auch keine Vergünstigungen (in Form einer Bestrafung der Täter und ggf. materielle Wiedergutmachung) auftritt, welchen Sinn hat es dann, den Paten zu fragen? Aus Sicht der islamischen Mitbürger offenbar keinen, und ich glaube nicht, dasss das daran liegt, dass diese zu dumm wären um die Segnungen des deutschen Rechtsstaats zu verstehen. Vielleicht haben sie diesen besser verstanden als der durchschnittliche Deutsche, der im Regelfall eher weniger Kontakte mit der deutschen Justiz erlebt.
    Ich fasse es nicht! Da will uns jemand unseren Todfeind ISLAM schmackhaft machen. Meine Fresse, von welcher Fakultät kommst Du eigentlich? Ist Dir bewusst, was Du da für einen haarsträubenden Unsinn verzapfst?!

    Die islamische Bedrohung muss in einer anstehenden Revolution nach dem €uro-Kollaps in Europa länderübergreifend gelöst werden.
    Das ist ja verheerend, wie hier das Gift unserer neuen Besatzer bereits in die Köpfe der Menschen eingedrungen ist.
    #
    Hier soll der Deutsche Faschismus durch einen Islamo-Faschismus ersetzt werden - um als Ersatz für 1933, das Europäische Großkapital vor einer Revolution zu schützen. Erbärmlich!
    Geändert von Eridani (18.12.2013 um 11:24 Uhr)


  9. #9
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Seit längerer Zeit erleben wir in Deutschland den Zerfall einer rechtstaatlichen Ordnung. Ich denke mal ein ganz großer Meilenstein waren die großen Justizreformen ab den 60er Jahren. Praktisch ist es im Moment so, dass die Polizeien zwar Straftäter ermitteln, diese aber selbst bei schwersten Verbrechen mit geringfügigen Strafen zurande kommen (D.h. die Gerichte lassen sie wieder laufen). Möglichwerweise ist das Problem strukturell bedingt: Wenn aus dem Volk die Forderung nach höheren Strafen kommt (passiert in letzter Zeit immer seltener) meinen die Politiker, dass die Richter eben nur die Bandbreite der möglichen Strafen nach oben hin besser ausnutzen müssen.

    Naja, das ist denke ich gelogen. Lebenslänglich heißt heute, Entlassung ist nach frühestens 15 Jahrren möglich. Statistisch gesehen (weiß die Quelle nicht mehr, aber wer mag kann ja googlen) werden Mörder nach durcchnittlich 20 Jahren aus der Haft entlassen. Das hört sich erstmal viel an, Tatsache ist aber: Die Hürden um einen Mord nachzuweisen sind sehr hoch, das gelingt in den meisten gar nicht, so dass bestenfalls Anklage wegen Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge, oder auch nur fahrlässige Tötung möglich ist. Selbst bei schwersten Körperverletzungen, z.B. wenn das Opfer dauerhaft ein Pflegefall bleibt, bleibt das Strafmaß bei unter zehn Jahren (Entlassung ist nach Verbüßung von zweidritteln möglich und wird in der Regel auch praktiziert). In manchen Fällen kommt es auch zu mehrfacher Verhängung von Bewährungssrafen. Wenn es dann irgnedwann doch noch zu einer Verurteilung kommt, ist es aber rleativ selten, dass die Bewährung widerrufen wird, in de rRegel kommt es zu einem summarischen milden Urteil für alle Verbrechen zusammen. Da neben solchen Extremtaten auch noch "normale" Gewalttaten, Morde usw. begangen werdne, muss man hier, um die Rangreihe aufrecht zu erhalten, mit dem Strrafmaß zwangsläufig nach unten gehen.


    Verschärft wird das Problem denke ich durch die sogenannten Intensivtäter.


    Unser Rechtssystem ist offenbar auf den Fall ausgelegt, dass Otto Normalverbraucher praktisch nur in ganz bestimmten Ausnahmesituationen überhaupt ein solches Verbrechen begeht. Bei den erst seit ca. 20 Jahren auftretenden Intensivtätern (Tendenz steigend) ist es scheinbar so, dass sich diese gezielt die Schwächen des Systems ausnutzen um Ihren "Beruf" zumindest über längere Zeit mehr oder weniger ungehindert ausübern zu können. Im Grund muss man einem Oper von Gewalttaten davon abraten Anzeige zu erstatten, da statt Genugtuung eher Verhöhunng durch abwegige Urteile fast zwingend erfolgt. Weitere Nachteile sind mögliche Racheaktionen der Verbrecher oder von deren Freunden (Anschrift des Opfers kann durch Rechtsanwalt mit Einsicht in die Prozessakte ermittelt werden). Zivilrechtlicher Schadensersatz ist auch nicht möglich, da bei den Tätern nichts zu holen ist.

    Ich habe mich über einen längeren Zeitraum mit Justiz und Co befasst, habe Dutzende von Büchern (i.d.R. Fallsammlungen von Verbrechen der letzten Jahre und Jahrzehnte) und Zeitungsartikeln (Internetarchive) gelesen. Die Lage insgesamt stelt sich mir so dar, wie ich Sie beschrieben habe.

    Auch wenn in diesem Internetforum so manches überzogen dargestellt wird: Nicht alle aber fast alle solcher Verbrechen werden von Menschen mit ausländischen, in der Regel orientalischen, hin und wieder auch balkanesischen oder osteuropäischen, Wurzeln dargestellt. Unser Rechtssystem zeitigt hier möglicherweise aus dem Grund keine Wirkung, weil die Betroffenen aus Ihren Herkunftsländern "richtige" Strafen gewohnt sind. Für einen Deutschen der westlichen Lebensstandard gewohnt ist, ist Hartz-IV ein Schrecken, Für einen Roma oder Sinto sind alleine schon fließendes warmes Wasser und Elektrizität Dinge die sich normalerweise nur ein Fürst leisten könnte. Ähnlich ist es vielleicht mit dem Rechtssystem: Wer "richtige" Strafen kennengelernt hat, sei es vom Hörensagen oder aus eigener Erfahrung, wird sich von einem mittellangen Aufenthalt in gesiebter Luft bei freier Kost und Logis in einem deutschen Gefängnis nicht zwangsläufig abschrecken lassen.

    Vor allem wird es denke ich eine rationale Kosten-Nutzen-Abwägung sein:

    -Wie groß ist die Chance erwischt zu werden?
    -Wie groß ist die Gefahr, selbst bei erwischt werden, dass Tötungsabsicht o.ä. tatsächlich nachgewiesen werden kann?
    -Was kann im worst-case passieren (zu erwartende Haftstrafe, Bewährung, vorzeitige Entlassung und offener Vollzug mit eingerechnet)?
    -Wie groß ist der mögliche Gewinn?

    Das islamische Rechtssystem erscheint aus unserer Sicht drakonisch, da wir anderes gewohnt sind. Mitunter wage ich aber zumindest in Gedanken ein solches Experiment:


    Was wären die Vorteile, und was die Nachteile?

    Nachteile:

    -Weitere Einschränkung der Freiheit (allerdings: Die Gedanken werden weiterhin frei bleiben)
    -Unangenehmes Gefühl, in einem Land mit drakonischem Rechtssystem zu leben

    Vorteile:

    -Man kann wieder Nachts auf die Straßen gehen (Freiheit wird teilweise also sogar größer)
    -Gefahr von Justizmorden gering, zumindest wenn man den Grundsatz "in dubio pro reo" beibehält
    -Überlebenswahrscheinlichkeit des Einzelnen erhöht sich insbesondere in den Großstädten
    -Es ist möglich sich in Ruhe um Beruf, Familie etc zu kümmern, ohne Zeit in die Erlernung von Kampfsporttechniken, Handhabung von Pfefferspray usw. zu investieren -Wirksame Abschreckung von Verbrechern
    -Genugtuung und ggf. Entschädung für die Opfer

    Ein lesenswertes Buch ist z.B. das: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Auto wundert sich, dass Mitbürger islamische Glaubens lieber zu einem islamischen Friedensrichter gehen als zu einem deutschen Richter. Als ich mir das Buch gekauft habe, habe ich zunächst das schlimmste befürchtet. Nachdem ich es gelesen habe, stellt es sich aber so dar:

    Deutsches Gericht:

    -Relativ hohe Gefahr für Freispruch wegen Nichtnachweisbarkeit oder Einstellung des Verfahrens wegen Formfehlern
    -Schutz von Zeugen nicht effektiv möglich oder nicht erwünscht, Racheakte sind also zu befürchten
    -Keine materielle Entschädigung des Opfers, lediglich ein abstrakter "Rechtsfriden" wird durch eine Haftstrafe von normalerweise unter fünf Jahren (man darf hier wieder nicht nur auf das Strafmaß schauen, sondern auch auf die Möglichkeiten und Umsezung von vorzeitiger Entlassung und offenem Vollzug sowie dem langen Vorlauf von Bewährungen der der ersten echten Haftstrafe vorangeht))

    Islamischer Friedensrichter:

    -in der Regel kommt es tatsächlich zu einem Abschluss des Verfahrens, da beide Seiten ein Interesse daran haben
    -Racheakte sind nicht zu befürchten, da es zu einem echten Konsens kommt
    -Opfer erhält eine materielle Enschädigung die im Einzelfall beträchtlich sein kann (10.000 € sind für einen Hartzer viel Geld)
    -dauerhafte Beilegung des Konflikts durch Versöhnung die Konfliktparteien

    Der Autor hielt es gar nicht für erforderlich zu begründen, warum der deutsche Rechtsstaat dieser Paralleljustiz grundsätzlich vorzuziehen ist, er hat lediglich immer die Schlamperein von deutschen Gerichten moniert.

    Überlegungen die ich beim Lesen hatte: Für den Staat hat die erste Variante (offiziele deutsche Gerichte) den Vorteil, dass er immer "die Finger mit drin" hat. Im Grund erinnert es an den Film Der Pate, es geht weniger um Sachgründe, aber der Pate will letztlich immer gefragt werden, um sich symbolisch seine Macht anerkennen zu lassen. Ähnlich will der deutsche Staat "gefragt" werden (in Form von Anrufung seiner Gerichte). Den Paten zu fragen macht aus Sicht des Opfers dann Sinn, wenn andernfalls Nachteile auftreten würden, z.B. Racheakte durch Handlanger des Paten bei Ignoranz seiner Macht. Wenn Nachteile aber ohnehin nicht auftreten, und nebem dem Ausbleiben der Sanktionen auch keine Vergünstigungen (in Form einer Bestrafung der Täter und ggf. materielle Wiergutmachung) auftritt, welchen Sinn hat es dann den Paten zu fragen? Aus Sicht der islamischen Mitbürger offenbar keinen, und ich glaube nicht, dasss das darasn liegt, dass diese zu dumm wären um die Segnungen des deutschen Rechtsstaats zu verstehen. Vielleicht haben sie diesen besser verstanden als der durchschnittliche Deutsche, der im Regelfall eher weniger Kontakte mit der deutschen Justiz erlebt.
    Du solltest weniger Drogen nehmen.

  10. #10
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Provokativ gefragt: Ist Islamisierung das kleinere Übel?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Ich fasse es nicht! Da will uns jemand unseren Todfeind ISLAM schmackhaft machen. Meine Fresse, von welcher Fakultät kommst Du eigentlich? Ist Dir bewusst, was Du da für einen haarsträubenden Unsinn verzapfst?!

    Die islamische Bedrohung muss in einer anstehenden Revolution nach dem €uro-Kollaps in Europa länderübergreifend gelöst werden.
    Das ist ja verheerend, wie hier das Gift unserer neuen Besatzer bereits in die Köpfe der Menschen eingedrungen ist.
    Scheinen nun schon anzufangen sich vor der Islamideologie in die Hose zu machen....


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


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