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Thema: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zu den Menschenrecht gehört auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist die völkerrechtlich bindende Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta.

    In der Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta) heißt es:

    Artikel 19

    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
    Was im Internationale Pakt so umgesetzt wird:

    Artikel 19(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
    (2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
    ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
    oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu
    empfangen und weiterzugeben.
    (3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
    besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
    Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
    a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
    b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
    Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
    Wie man an der Hervorhebung sehen kann, sind selbst die Vereinten Nationen der Ansicht, das zwar die Meinungsfreiheit universell ist, die Freiheit der Meinungsäußerung jedoch Grenzen unterworfen ist.

    Man kann über die daraus resultierenden Gesetze diskutieren wie man will, ob sie nun dem Grundgedanken entsprechen oder nicht etc. pp.., aber es gibt grundsätzliche Fragen, die losgelöst von den Gesetzen stehen.

    Wie ist das Recht auf freie Meinungsäußerung im Bezug auf andere Rechte zu bewerten? Steht sie generell über diesen Rechten, muss sie sich anderen Rechten generell unterordnen oder ist das Ganze eine individual Entscheidung?

    Ist Absatz 3 Satz b wirklich nótwendig, bzw. wann kann er greifen und warum oder warum nicht?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Echte Meinungsfreiheit ist das natürlich wieder nicht, die wäre 100% grenzenlos außer Verleumdungen gegen ein Individuum z.B.
    Auch hat ein freier Mensch keine ominöse Verantwortung gegenüber irgendwas.

    Diese Menschenrechte kann man in den Müll werfen.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  3. #3
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Echte Meinungsfreiheit ist das natürlich wieder nicht, die wäre 100% grenzenlos außer Verleumdungen gegen ein Individuum z.B.
    Auch hat ein freier Mensch keine ominöse Verantwortung gegenüber irgendwas.

    Diese Menschenrechte kann man in den Müll werfen.
    Wenn die Meinungsfreiheit bei Verleumdungen ihre Grenzen hat, kann sie nicht 100% sein.

    Im Grunde genommen setzt sich doch der Mensch schon selber Grenzen oder sagst du deinen Angehörigen, Freunden, Kollegen etc. pp. immer alles ins Gesicht?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wenn die Meinungsfreiheit bei Verleumdungen ihre Grenzen hat, kann sie nicht 100% sein.

    Im Grunde genommen setzt sich doch der Mensch schon selber Grenzen oder sagst du deinen Angehörigen, Freunden, Kollegen etc. pp. immer alles ins Gesicht?
    Was hat das mit der Privatebene zu tun?
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


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  5. #5
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Zu den Menschenrecht gehört auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist die völkerrechtlich bindende Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta.

    In der Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta) heißt es:



    Was im Internationale Pakt so umgesetzt wird:



    Wie man an der Hervorhebung sehen kann, sind selbst die Vereinten Nationen der Ansicht, das zwar die Meinungsfreiheit universell ist, die Freiheit der Meinungsäußerung jedoch Grenzen unterworfen ist.

    Man kann über die daraus resultierenden Gesetze diskutieren wie man will, ob sie nun dem Grundgedanken entsprechen oder nicht etc. pp.., aber es gibt grundsätzliche Fragen, die losgelöst von den Gesetzen stehen.

    Wie ist das Recht auf freie Meinungsäußerung im Bezug auf andere Rechte zu bewerten? Steht sie generell über diesen Rechten, muss sie sich anderen Rechten generell unterordnen oder ist das Ganze eine individual Entscheidung?

    Ist Absatz 3 Satz b wirklich nótwendig, bzw. wann kann er greifen und warum oder warum nicht?
    Die Nichtanerkennung der offiziell vorgeschriebenen Geschichtsschreibung widerspricht keiner der rot gefärbten Bestimmungen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  6. #6
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Was hat das mit der Privatebene zu tun?
    Versteh mich jetzt nicht falsch, es geht hier nur um den Grundgedanken. Wenn du dir selber gegenüber einem gewissen Personenkreis Einschränkungen auflegst, aus welchen Gründen geschieht das? Ähneln diese Gründe nicht den Gründen, die der Staat für Einschränkungen angibt?
    Wenn man es einfach ausdrückt, schränkst du dich ein, um den sozialen Frieden in deiner unmittelbaren Umgebung zu erhalten. Wo ist der Unterschied, wenn der Staat dies tut?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Die Nichtanerkennung der offiziell vorgeschriebenen Geschichtsschreibung widerspricht keiner der rot gefärbten Bestimmungen.
    Die Nichtanerkennung ist ja auch nicht Gegenstand entsprechender Gesetze, sondern die Äußerung dieser Nichtanerkennung in einer bestimmten Art und Weise.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  8. #8
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Versteh mich jetzt nicht falsch, es geht hier nur um den Grundgedanken. Wenn du dir selber gegenüber einem gewissen Personenkreis Einschränkungen auflegst, aus welchen Gründen geschieht das? Ähneln diese Gründe nicht den Gründen, die der Staat für Einschränkungen angibt?
    Wenn man es einfach ausdrückt, schränkst du dich ein, um den sozialen Frieden in deiner unmittelbaren Umgebung zu erhalten. Wo ist der Unterschied, wenn der Staat dies tut?
    Der Staat hat keine Einschränkungen zu beschließen. Auf persönlicher Ebene habe ich ja selbst die freie Wahl, um z.B. jemanden zu kränken. Das ist der Unterschied zum STaat.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


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  9. #9
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die Nichtanerkennung ist ja auch nicht Gegenstand entsprechender Gesetze, sondern die Äußerung dieser Nichtanerkennung in einer bestimmten Art und Weise.
    Hör doch auf mit dem Gefasel!
    Ich darf in keiner Art und Weise öffentlich das geschichtliche Ereignis "Holocaust" anzweifeln.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  10. #10
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    Standard AW: Freie Meinungsäußerung und Verantwortung

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Hör doch auf mit dem Gefasel!
    Ich darf in keiner Art und Weise öffentlich das geschichtliche Ereignis "Holocaust" anzweifeln.
    Sorry, Stanley Beamish, stimmt nicht, du darfst es nicht in einer Weise, die den öffentlichen Frieden gefährdet.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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