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Thema: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

  1. #71
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    Klaas Carel Faber:

    was in den niederländischen wiki steht ist etwas ganz anders als was mythras behauptet. na ja, das wundert mich nichts.

    erstens: hitlers [Links nur für registrierte Nutzer] (jeder der verdächtigt ist von »terrorismus oder helfershelfer zu sein, darf ohne prozeß erschossen werden 31.6-1944). nun war AH dafür bekannt die regeln nicht pünktlich zu folgen.
    schlimmer aber war es für untergeordnete, denn die hatten das handbuch des deutschen soldats, worin u.a. die regeln des haager LKO gennat wurden. die sollten durch jeden deutschen soldat befolgt werden.
    das IMT hat darüber geurteilt und - kurz gesagt - höheres gesetz prävaliert.
    also war er schuldig an mord.

    als die niederländer um auslieferung fragten, was geweigert wurde, wurde die sache in deutschland vorm gericht gebracht.
    oh wunder: die anklage wurde durch die deutsche justiz von mord zurückgebracht zu totschlag; (niederländische) zeugen wurden nicht vernommen
    das »ne bis in idem« prinzip wurde gewalt angetan. ==> redsultat war freispruch,

    noch fremder wird die sache. 2010 gibt der FDP-justizminsiterin dem staatanwalt dem staatsanwalt auftrag zu untersuchen ob faber noch verfolgt werden kann. ihre bayerische kollege (Beate Merk) verweigert aber die mitarbeit (laut wiki) ???
    dann plötzlich kommt die nachricht »nur mit neuen fakten kann ein prozeß begonnen werden«. in deutschlans ist es also möglich ein »ne bis in idem« gültig zu erklären, wenn es gefällt !! obwohl es eine grobe rechtsverletzung war, weil sowieso keine zeugen vernommen wurden. und gerade das wird jetzt als entlastungspunkt benützt.
    es gibt aber noch immer die zeugenaussagen von samals vor dem niederländischen gericht. warum wurden die nicht durch die deutsche justiz benützt???

    die niederländische regierung hatte 2004 D gefragt faber in D seine freiheitsstrafe ins gefängnis verbringen zu lassen. D weigerte.

    am 3.8.2011 wurde entdeckt, daß faber auch für den mord auf einen maler verantwortlich war; bis dann unbekannt.
    er hat sich die irdischen justiz entzogen, denn verstarb 2012.
    jetzt hat ein anderer über ihn geurteilt.
    Wenn das Verfahren nach einer Einstellung neu aufgenommen wird ist es kein Verstoß gegen das "ne bis in idem" Prinzip, da in der Sache kein Urteil erging. Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist in der deutschen Rechtsordnung zwar möglich, aber das ist ein Spezialfall der hier nicht vorliegt.

  2. #72
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    nicht nur das: auch mit regeln, die gehandhabt werden sollen. und gerade da warin die nazis meister sie zu biegen oder zu brechen. auch wenn man geschworen hatte sie zu folgen.
    Diese Aussage ist nur Wahr wenn man das Verfassungsrecht des 3. Reiches ignoriert.

  3. #73
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Nun, die Einstellung des Verfahrens ist kein Urteil,sondern sicherlich nur ein Beschluss. Damit hält das Gericht für die Zukunft das Türchen offen, dass, wenn der Staatsanwalt nun weiter gräbt und vermeintliche neue Beweise herbeizerrt, ein neues Verfahren eröffnet werden kann. Ein Urteil wäre ein Freispruch gewesen, der, wenn er einmal rechtskräftig ist, nicht mehr anfechtbar ist .
    Doch auch ein Freispruch ist Anfechtbar wenn ein Prozessbetrug nachweisbar ist.

  4. #74
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Ich warte noch auf die Anklage des Gasmann von Vietnam,oder hat sich die BRD freigekauft ?
    Wen meinst du?

  5. #75
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    nee. man kann sie verurteilen ohne zu strafen wegen ihes alters. DAS wäre gerecht.

    wenn sie durch den krieg reich geworden sind, könnte man das nebenbei entnehmen.
    Was das ganze ad absurdum führt.

  6. #76
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Was das ganze ad absurdum führt.
    natürlich nicht. erstens würde man sonst präzedenzfälle schaffen und zweitens ist das vom geld ganz logisch.

    verbrechen bleibt verbrechen.
    anti-extrem

  7. #77
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Hammerkopf Beitrag anzeigen
    Fresse Langnase.
    Verpiss Dich.
    kol-ut-shan

  8. #78
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Diese Aussage ist nur Wahr wenn man das Verfassungsrecht des 3. Reiches ignoriert.
    das verfassungsrecht des III. reiches war ber an sich schon falsch, denn erstens gab es verfassungsbrüche von weimar; daneben wurde später sogar adi neben und über die verfassung gestellt.

    das durch ein parlament, daß schon nicht legal war.
    anti-extrem

  9. #79
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Wenn das Verfahren nach einer Einstellung neu aufgenommen wird ist es kein Verstoß gegen das "ne bis in idem" Prinzip, da in der Sache kein Urteil erging. Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist in der deutschen Rechtsordnung zwar möglich, aber das ist ein Spezialfall der hier nicht vorliegt.
    du sagst nicht über die tatsache daß das deutsche gericht, durchs nicht vernehmen von niederländischen zeugen, einen großen fehler machte.

    aber ja, in jener zeit wimmelte es in der deutschen justiz von braunen befürworter und freunde. lese mal nach bei wiki: walter zirpins. irgendwo am ende steht es.
    anti-extrem

  10. #80
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: SS Mann (92) muss nicht ins Gefängnis

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    das verfassungsrecht des III. reiches war ber an sich schon falsch, denn erstens gab es verfassungsbrüche von weimar; daneben wurde später sogar adi neben und über die verfassung gestellt.

    das durch ein parlament, daß schon nicht legal war.
    Den ersten Schritt hast du schon gemacht, aber auch gleich einen halben zurück.

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