Wenn man wissen möchte, wie frei ein Volk ist, dann sollte man als erstes einen Blick in sein Waffenrecht werfen. Die Möglichkeit, Waffen zu besitzen und bei sich zu tragen wurde in den letzten Jahrzehnten in fast allen europäischen Staaten kontinuierlich eingeschränkt. Die Waffenrechtsverschärfung der EU in den Jahren 2015/2016 hat dafür gesorgt, dass die Waffengesetze im EU-Raum jetzt geradezu repressiven Charakter annehmen. Der ursprüngliche Zweck der Waffengesetze war die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Mittlerweile hat die Politik ein ganz anderes Ziel, nämlich die totale Kontrolle.
Das staatliche Gewaltmonopol, welches Teil unserer Rechtstradition ist und das kein vernünftiger Bürger in Frage stellt, wird seit Jahrzehnten sukzessive um ein staatliches Waffenbesitzmonopol erweitert.
Das ist eine äußerst bedenkliche Entwicklung. Zum einen, weil durch das Fehlen von Waffen in den Händen der Bürger ein wirksames und wichtiges Gegengewicht zur Staatsgewalt wegfällt. Die Schweizer z.B. haben diese Gefahr erkannt. Sie haben mit ihrem liberalen Waffenrecht und ihrem Milizsystem das notwendige Gegengewicht geschaffen.
Zum anderen ist ein staatliches Waffenbesitzmonopol für den einzelnen Bürger auch sicherheitspolitisch von großem Nachteil. Wird er zum Opfer einer schweren Straftat, so kann er sich mangels eigener Waffe nicht wehren. Hier setzt das Buch schwerpunktmäßig an.
Die polizeiliche Kriminalstatistik listet für das Jahr 2016 folgende schwere Straftaten auf: 2.418 Fälle von Mord und Totschlag, 7.919 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung, 43.009 Raubdelikte, 140.033 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Das sind wohlgemerkt nur die angezeigten schweren Gewaltdelikte.
All diese Straftaten geschahen, weil die Polizei zum Tatzeitpunkt nicht da war und die Opfer sich nicht wehren konnten.
Ein restriktives Waffenrecht nimmt die Wehrlosigkeit der Opfer bewusst in Kauf, um das übergeordnete Ziel zu erreichen, und das heißt, dass möglichst wenige Waffen im Volk sein sollen.
Siderius gibt seinem Leser nicht nur unzählige Fakten an die Hand, die die Waffengegner sicher nicht gerne hören werden. Er beschreibt auch wer die Waffengegner sind, ihre vorzügliche Ausbildung durch die Frankfurter Schule, ihre internationale Finanzierung und ihre internationale Vernetzung über Brüssel, die UNO und Nichtregierungsorganisationen wie das mächtige IANSA mit G. Soros im Hintergrund.
Darüber hinaus entwirft er Gegenstrategien, wie die Bürger dieser sinnlosen und immer weiter fortschreitenden Verschärfung des Waffenrechts entgegentreten können. Ein zentraler Punkt ist seiner Ansicht nach die jeweilige Argumentationsebene, von der aus Waffenhasser und Waffenfreunde agieren.
Dazu muss man sich die menschlichen Bedürfnisse anschauen. Sie lassen sich in 5 Hauptebenen einteilen:
(1) Physiologische Bedürfnisse: Wasser, Nahrung, Kleider, ein Dach über dem Kopf
(2) Sicherheitsbedürfnisse: Bewahrung der körperlichen Unversehrtheit; Sicherheit, dass einem Wasser, Nahrung, Kleidung und Behausung nicht weggenommen werden
(3) Soziale Bedürfnisse: wenn man sich sicher fühlt, möchte man sich mit Freunden umgeben, eine Familie gründen
(4) Individualbedürfnisse: mentale und körperliche Stärke, Wertschätzung, Achtung usw.
(5) Selbstverwirklichung: alle Arten von Hobbys, z.B. Jagd und Schießsport
Wie man unschwer erkennen kann, argumentieren die Gegner immer von einer viel wichtigeren Ebene aus, nämlich der der Sicherheit. Wenn Sicherheitsbedenken gegen Hobby und Sport stehen, dann ist klar wer gewinnt. Ob die Sicherheitsbedenken zu Recht geltend gemacht werden, spielt dabei keine Rolle.
Waffenbesitzer und alle die, die es werden wollen, müssen also die Argumentationsebene wechseln. Aber wie?
Zunächst muss die Forderung aufgestellt werden, dass der § 8 WaffG geändert wird. § 8 WaffG legt fest, dass man in Deutschland Waffen nur zur Jagd, zum Sportschießen und zum Aufbau einer (kulturhistorisch wertvollen) Waffensammlung besitzen darf. Zukünftig muss in diesen Bedürfniskatalog auch der Waffenbesitz zum Selbstschutz aufgenommen werden.
Vorbild sind in Europa z.B. die Schweiz, Österreich und mittlerweile auch Tschechien.
Im schweizer Waffenrecht gibt es das o.g. Bedürfnis nicht, jedenfalls keines, das nachgewiesen werden muss. In Österreich darf man eine Waffe zur Selbstverteidigung erwerben und sogar im ehemals sozialistischen (!) Tschechien ist es möglich. Warum also nicht auch in Deutschland?
Weiter spricht für eine Liberalisierung, dass jeder Mensch von Geburt an ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Damit hat er aber auch das Recht, dieses Leben zu verteidigen, wenn nötig mit einer scharfen Waffe. Das ist auch der naturrechtliche Ansatz, der besagt, dass der Mensch mit bestimmten Rechten geboren wird und dass sie ihm niemand nehmen kann, auch keine Regierung dieser Welt. So haben auch die Väter der amerikanischen Verfassung gedacht.
Für sie und für alle mündigen US-Bürger der Gegenwart hat das durch die US-Verfassung garantierte Recht auf Waffenbesitz (Second Amendment) nur deklaratorischen Charakter. Es wiederholt in Schriftform lediglich ein Menschenrecht auf Selbstverteidigung und damit auf Waffenbesitz, das schon immer da war, das da ist und immer da sein wird.
Wenn nun der deutsche Gesetzgeber das Recht auf Selbstverteidigung mit der eigenen Waffe im Rahmen des Bedürfnisprinzips verneint (indem er es nicht in den § 8 WaffG hineinschreibt), dann gibt es aus seiner Sicht dieses Recht nicht (Rechtspositivismus). Darüber lässt sich aber wie gezeigt trefflich streiten.
Das Naturrecht hat europäische Wurzeln, es gehört vor allem zum Zeitalter der Aufklärung und wir müssen es jetzt wieder hervorholen. Das gegenwärtige Waffenrecht erinnert dagegen stark an die dunklen Zeiten des Mittelalters. Doch sogar zu diesen Zeiten war es einfacher Waffen zu besitzen und bei sich zu tragen als heute!
„Die letzte Verteidigungslinie“ ist daher ganz anders als alle bisher in Deutschland zum Waffenrecht erschienenen Bücher. Sie widerspiegelt eine durch und durch freiheitliche und aufklärerische Sicht auf das Waffenrecht, eine Sicht, die sich so manche, die sich hierzulande als Waffenlobby bezeichnen, noch erarbeiten müssen, aber was nicht ist kann ja noch werden.
Aus meiner Sicht hat in den letzten Jahrzehnten kein deutscher Autor ein besseres Buch über Waffen, Waffenrecht und das natürliche Recht auf Selbstverteidigung vorgelegt.