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Thema: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

  1. #131
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Du weißt schon, dass Auge um Auge ursprünglich dazu diente, übermäßige Strafen zu verhindern?
    Nun hat sich die Rechtskultur seither doch ein wenig weiterentwickelt. Daher ist dieses Prinzip heute nichts als ein archaisches Relikt.

    Ich würde es selbst nicht befürworten. Im Übrigen war das auch in den USA nie anders. Auch dort konnten zur Tatzeit 12-Jährige nie hingerichtet werden.
    Aber 14-Jährige.


    Das ändert zunächst mal nichts daran, dass es solche Gruppen gibt - und sie in den klassischen Argumenten gegen die Todesstrafe auch bereits eine Basis für diese Träumereien finden.
    Cinnamon - bitte. Kein vernünftiger Mensch propagiert die Auflösung der Gefängnisse. Hör auf, hier einen Pappdrachen zu konstruieren. Die Wahrscheinlichkeit der Realisierung solcher Pläne ist Null.

    Justizirrtümer haben wir bei allen Strafen. Sich von dieser Möglichkeit leiten zu lassen bei der Frage nach angemessenen Strafen bedeutet, dass man keine Strafen mehr guten Gewissens verhängen dürfte - es könnte ja sein, dass wir einen Justizirrtum haben.
    Du produzierst hier fortwährend Äpfelbirnen. Der Unterschied zwischen einer reversiblen Zeit- oder Geldstrafe und dem Tod ist doch offensichtlich. Und was ist das für ein Argument, Menschen zu schlachten, weil sonst jemand möglicherweise seine Knöllchen nicht bezahlt?

    Die schließt man am sichersten mit einem starken Rechtsstaat aus.
    Was für eine schöne Floskel. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus.

    Btw. werden in den USA über die Hälfte der erstinstanzlichen Todesurteile in der Berufung wieder aufgehoben.
    Das wird diejenigen, die keinen gerechten Prozeß bekommen haben und zu Unrecht in der Todeszelle sitzen, ungemein beruhigen.

    Schon ein zu Unrecht getöteter Mensch führt das ganze System der Menschenschlachtung ad absurdum.


    Warum?
    Weil Gott der Herr des Lebens ist, nicht wir Menschen.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  2. #132
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Nun hat sich die Rechtskultur seither doch ein wenig weiterentwickelt. Daher ist dieses Prinzip heute nichts als ein archaisches Relikt.
    Warum? Dem Verbrecher eine dem Verbrechen gegenüber angemessene Strafe zu geben ist doch nicht archaiisch.

    Aber 14-Jährige.
    In den 40er Jahren zuletzt. Später war das Mindestalter zum Tatzeitpunkt 16 bis 17 Jahre, wenn es um Minderjährige ging.

    Cinnamon - bitte. Kein vernünftiger Mensch propagiert die Auflösung der Gefängnisse. Hör auf, hier einen Pappdrachen zu konstruieren. Die Wahrscheinlichkeit der Realisierung solcher Pläne ist Null.
    NOCH! Das kann sich irgendwann ändern.


    Du produzierst hier fortwährend Äpfelbirnen. Der Unterschied zwischen einer reversiblen Zeit- oder Geldstrafe und dem Tod ist doch offensichtlich. Und was ist das für ein Argument, Menschen zu schlachten, weil sonst jemand möglicherweise seine Knöllchen nicht bezahlt?
    Es geht nicht darum, dass dann jemand seine Knöllchen nicht bezahlt. Sondern darum, dass du Justizirrtümer NIE ausschließen kannst - und dieses Argument daher gegen keinerlei Strafe legitim eingewandt werden kann. Die Menschen haben sich dazu entschlossen, mit diesem Risiko zu leben. Weil man anders nicht mehr strafen kann und dies noch schlimmere Folgen hätte als jedes Fehlurteil haben könnte.

    Und nochmal: Nein, die Zeitstrafe ist NICHT reversibel. Du kannst aus einem 60-Jährigen keinen 30-Jährigen mehr machen.

    Was für eine schöne Floskel. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus.
    Das sollte Ansporn sein, das Ideal hochzuhalten und den Rechtsstaat entsprechend zu verbessern.

    Das wird diejenigen, die keinen gerechten Prozeß bekommen haben und zu Unrecht in der Todeszelle sitzen, ungemein beruhigen.
    Auch nach einem fairen Prozess kann eine fehlerhafte Verurteilung passieren. Ein Fehlurteil bedeutet noch nicht, dass das Verfahren unfair war.

    Schon ein zu Unrecht getöteter Mensch führt das ganze System der Menschenschlachtung ad absurdum.
    Jedes Fehlurteil führt dann die entsprechende Strafe ad Absurdum......

    Weil Gott der Herr des Lebens ist, nicht wir Menschen.
    Gott hat die Frage nach dem weltlichen Recht in unsere Hände gelegt. Und er sagte selbst, dass das Blut desjenigen, der Menschenblut vergießt, auch durch uns zu vergießen ist, als Sühne für das Verbrechen des Mordes.
    Mit Zimt und Zucker

  3. #133
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    (...) Gott hat die Frage nach dem weltlichen Recht in unsere Hände gelegt. Und er sagte selbst, dass das Blut desjenigen, der Menschenblut vergießt, auch durch uns zu vergießen ist, als Sühne für das Verbrechen des Mordes.
    Das ist die Lehre Jesu? Interessant, das muß ich überlesen haben.

    ~~~

    Ok, lassen wir es. Du willst den fundamentalen Unterschied nicht verstehen, der zwischen einer Zeit- oder Geldstrafe und der Tötung eines Menschen besteht.


    Katechismus der Katholischen Kirche (2003)

    2267 Unter der Voraussetzung, daß die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststehen, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.

    Wenn aber unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener (Vgl. dazu auch 2306).

    Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, "schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben" (Evangelium Vitae, 56)

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    Johannes Paul II. hatte zuvor in Evangelium Vitae geschrieben:

    "56 . In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Todesstrafe, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafefordert. Das Problem muß in die Optik einer Strafjustiz einge ordnet werden, die immer mehr der Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich des Menschen und der Gesellschaft entspre chen soll. Tatsächlich soll die von der Gesellschaft verhängte Strafe „in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unord nung wiedergutmachen “ . Die öffentliche Autorität muß die Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch wiedergutmachen, daß sie dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die Freiheit eine angemessene Sühne für das Vergehen auferlegt. Auf diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und Heilung anzubieten. Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepaßteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.
    Jeden falls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche ange führte Grundsatz gültig: „soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener“ .(KKK 2266)"
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
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    Umberto Eco

  4. #134
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Das ist die Lehre Jesu? Interessant, das muß ich überlesen haben.

    ~~~

    Ok, lassen wir es. Du willst den fundamentalen Unterschied nicht verstehen, der zwischen einer Zeit- oder Geldstrafe und der Tötung eines Menschen besteht.


    Katechismus der Katholischen Kirche (2003)

    2267 Unter der Voraussetzung, daß die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststehen, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.

    Wenn aber unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener (Vgl. dazu auch 2306).

    Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, "schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben" (Evangelium Vitae, 56)

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    Wo steht, dass wir undingt einer Meinung zu sein hätten?
    Mit Zimt und Zucker

  5. #135
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Wo steht, dass wir undingt einer Meinung zu sein hätten?
    Na, nirgendwo.

    We agree to disagree.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  6. #136
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Na, nirgendwo.

    We agree to disagree.
    Eben .
    Mit Zimt und Zucker

  7. #137
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Hier übrigens ein sehr interessanter Link:

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    Da werden Pro- und Contra-Argumente zur Freiheitsstrafe gesammelt. Und genau das tritt dort zu Tage, was ich hier im Strang benannt habe: Es werden dieselben Argumente gegen die Freiheitsstrafe angeführt wie gegen die Todesstrafe - Kein sicherer Ausschluss von Fehlurteilen, Menschen dürfen keine Macht über andere Menschen haben, Strafe ist unmenschlich, zerstört Familien etc. Das sagt mir, dass man diesem Argument entgegentreten muss. Solange es Menschen gibt, werden sich Fehler auch bei Gerichtsurteilen nie ausschließen lassen. Und die Folgen solcher Urteile wiegen sehr schwer. Aber sie sind NICHTS gegen das Chaos und das Übel, dass der Verzicht auf diese strafende Gewalt des Staates hätte. Die Möglichkeit von Fehlurteilen spricht nicht gegen Freiheitsstrafen, und auch nicht gegen die Todesstrafe.
    Mit Zimt und Zucker

  8. #138
    schnappt zu Benutzerbild von Beißer
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Weil Gott der Herr des Lebens ist, nicht wir Menschen.
    Über eine solche Einstellung lachen sich die Verbrecher kaputt: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Ausländer hat zwei Menschen ermordet. Ginge es nach mir, würde er für den ersten Mord gekreuzigt und nach dem Eintritt des klinischen Todes mit modernen medizinischen Methoden wiederbelebt und aufgepäppelt, bis er fit genug für seine zweite Kreuzigung für den zweiten Mord wäre.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  9. #139
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Die USA denkt an die Opfer, die durch diese Verbrecher keinen schmerzfreien Tod hatten. Es ist nur gerecht sie so hinzurichten. Der elektrische Stuhl ist auch nur deshalb nicht mehr aktiv, weil es Pannen bei der Hinrichtung gab und für die Zuschauer im Saal makaber.

  10. #140
    GESPERRT
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    Standard AW: Kein Recht auf Schmerzfreie Hinrichtung

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Über eine solche Einstellung lachen sich die Verbrecher kaputt: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Ausländer hat zwei Menschen ermordet. Ginge es nach mir, würde er für den ersten Mord gekreuzigt und nach dem Eintritt des klinischen Todes mit modernen medizinischen Methoden wiederbelebt und aufgepäppelt, bis er fit genug für seine zweite Kreuzigung für den zweiten Mord wäre.
    Also wer an die Bibel glaubt, glaubt auch an Jahwe und seine Flüche und Hinrichtungen in der Bibel.
    Das steht selbst für gläubigen Christen und Juden nicht in Widerspruch.

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