Mord und TotschlagJustiz will endlich Strafrecht aus der Nazi-Zeit reformieren
Kaum zu glauben, aber wahr: Die geltenden gesetzlichen Regelungen im Strafgesetzbuch zu Mord und Totschlag fußen in ihrer noch immer gültigen Form auf Formulierungen aus der Nazi-Zeit. Bundesjustizminister Heiko Maas will die Paragrafen aus dem Jahr 1941 ändern.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Paragrafen zu Mord und Totschlag ändern. Bei den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch gebe es einen „gesetzgeberischen Regelungsbedarf“, sagte Maas
[Links nur für registrierte Nutzer]. Er strebe deshalb „noch in dieser Legislaturperiode“ eine Änderung an. Ziel sei es, Mord besser zu definieren.
Maas sagte, viele Laien verstünden unter Mord eine geplante, genau überlegte Tötung - und unter Totschlag eine Tötung im Affekt. Ungefähr so sei es auch bis 1941 geltendes Recht gewesen. Dann hätten die Nationalsozialisten die Mordmerkmale geändert und Begriffe wie „niedrige Beweggründe“ oder „Heimtücke“ eingeführt.
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„Mord und Totschlag entsprechen so, wie sie in den Paragrafen 211 und 212 definiert sind, nicht der Systematik des Strafgesetzbuches“, sagte Maas der Zeitung. Es seien „täterbezogene Delikte“, das Strafgesetzbuch gehe „ansonsten aber von tatbezogenen Delikten aus“. Der geltende Mordparagraf beschreibe „also nicht, wann eine Tat ein Mord ist“, sondern „einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen“. Das sei „noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben“.