Seit langem hat der EuGH wieder mal ein halbwegs vernünftiges Urteil gefällt. Deutschland kann, wenn es will, EU-Ausländern, die sich nicht um Arbeit bemühen (gibt es die tatsächlich?) für die ersten 3 Monate Hartz 4 verweigern. Die Frage ist nur, ob die Jobcenter auch Gebrauch davon machen. Zum einen ist es abhängig von der Gesinnung des Angestellten, zum anderen wird auch keiner etwas verweigern, wenn er anschießend ein Messer im Rücken hat.
Die Bundesrepublik darf arbeitslosen EU-Bürgern in den ersten drei Monaten Hartz IV verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Regelung gilt auch für EU-Bürger, die ihren Familienangehörigen nachgezogen sind.
Im Streit um den teilweisen Ausschluss von EU-Ausländern von Hartz-IV-Leistungen hat Deutschland einen weiteren Zwischenerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) errungen. Nach einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten können EU-Ausländer während ihrer ersten drei Aufenthaltsmonate auch dann kein Hartz IV beanspruchen, wenn sie Familienangehörigen nachgereist sind. Für den EuGH ist dies nicht verbindlich, er folgt diesen Rechtsgutachten jedoch in den allermeisten Fällen. (Az: C-299/14)
Im Streitfall geht es um eine vierköpfige Patchworkfamilie aus Spanien. 2012 war zunächst die Frau mit der gemeinsamen Tochter nach Deutschland eingereist. Als sie im Juni 2012 eine Arbeit aufgenommen hatte, zogen der Mann und...
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