Der Focus:
[Links nur für registrierte Nutzer]Fall Ibrahim Miri
GSG 9 im Einsatz: Erst im Learjet verstand Clan-Chef Miri, was gerade geschah...
... ein sechsjähriges Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot gegen den Ausgewiesenen besteht.
111 Tage nach seiner Abschiebung ist das führende Clan-Mitglied zurück. ... der als Intensivtäter eingestufte staatenlose Kurde ... Sogleich stellt er über seinen Anwalt einen Asylantrag, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Dort wird der Fall so hochgehangen, dass nicht die Bremer Außenstelle, sondern die Zentrale in [Links nur für registrierte Nutzer] über den Antrag zügig entscheiden will.
... verfügt derweil ein Amtsrichter auf Antrag des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer ([Links nur für registrierte Nutzer]), 68, eine Unterbringung in Abschiebehaft bis zum 2. Dezember.
... 1986 beantragt die Familie Asyl. Ibrahim Miri ist zu jenem Zeitpunkt 13 Jahre alt. Zwar lehnt das Ausländeramt den Antrag ab, als staatenlose Kurden erhalten sie allerdings jahrelang eine Duldung.
Auch wenn Ibrahim Miri spätestens seit 2006 ausreispflichtig ist, darf er bleiben. Ohne Passersatzpapiere aus dem arabischen Geburtsland, keine Abschiebung, so lautet die gesetzliche Regelung.
... Miris Anwalt ... Sein Mandant wolle einzig mit der kranken Mutter und der schwangeren Partnerin in ein anderes Bundesland umziehen. Die Freundin ist Deutsche, das Kind wäre ebenfalls automatisch deutscher Herkunft. Stellt sich aus humanitären Gesichtspunkten der Familienzusammenführung die Frage, ob nicht auch der Vater – vorbestraft hin oder her – im Lande bleiben dürfte ?
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Ich glaube, ich muß KO....
Und wer gibt sich als (deutsche) Frau mit sowas noch ab und läßt sich auch noch schwängern von sowas?
Oder ist die Freundin gar nicht ethnisch deutsch, sondern ebenfalls türkisch-libanesische Kurdin mit hinterhergeworfenem BRD-Pass?