Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.
Hervoragende Entscheidung!