Du erzählst aber nicht alles, OneDownOne2go.
1. Die Anpassungsverpflichtung wirkt nur soweit, wie entsprechende Waffensystem anpassbar sind. Der Eurofigther kann vieles tragen, aber keine B61 und auch wenn die Modernsierung der vorhandenen B61 in B61-12 ein neues Design mit Teilen der alten B61 bedeutet, ändert sich an diesem Umstand nichts.
2. Das einzige Waffensystem der Bundeswehr, das die B61 tragen kann ist der Tornado. Dessen Außerdienststellung könnten die Abkommen nicht verhindern und eine Verpflichtung zur Entwicklung eines neuen dafür geeigneten Waffensystems bzw. zum Kauf eines solchen Waffensystems enthalten die Abkommen nicht.
3. Ohne für die nukleare Teilhabe fähiges Waffensystem, entfallen die Verpflichtungen und Legitimationen der entsprechenden Abkommen und werden nichtig.