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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

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  1. #1
    Freiheitsstatue Benutzerbild von Rutt
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    Standard Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig

    Bei der Einführung des Mindestlohns sind Ausnahmen für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Andreas Fischer-Lescano vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Wirtschafts- und Sozialforschungsinstitut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hatten das Gutachten zum Thema “Verfassungs-, völker- und europarechtlicher Rahmen für die Gestaltung von Mindestlohnausnahmen” in Auftrag gegeben.

    Dazu erklärte Reiner Hoffmann, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

    “Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig: Ausnahmen für Studierende, Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose sind rechtlich unzulässig. Eine solche Ungleichbehandlung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen das Recht der Europäischen Union und gegen das Völkerrecht. Jeder, der Ausnahmen befürwortet, muss wissen, dass diese rechtlich keinen Bestand haben.

    Es ist wichtig, dass der Mindestlohn jetzt endlich ohne Ausnahmen eingeführt und seine Durchsetzung mit wirksamen Kontrollen sichergestellt wird. Denn: Würde kennt keine Ausnahmen.”

    Der Gutachter Prof. Andreas Fischer-Lescano erklärte:

    “Das Gutachten zeigt, dass die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum Schutz menschenwürdiger Arbeitsbedingungen geboten ist. Der Gesetzgeber kommt so endlich seinem grundgesetzlichen Schutzauftrag zur Gewährleistung der Menschenwürde, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzip nach. Mindestlohnausnahmen sind nur gerechtfertigt, wo sie sich auf Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten, Auszubildende und ehrenamtlich Tätige beziehen, da diese Personen in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Eine Ungleichbehandlung der übrigen diskutierten Personengruppen ist verfassungs-, völker- und unionsrechtlich unzulässig.”

    Hintergrund:

    Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll gemäß der Koalitionsvereinbarung zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Allerdings droht der gesetzliche Mindestlohn leer zu laufen, sollten sich die Stimmen durchsetzen, die sehr weitreichende Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn fordern. Diskutiert werden Ausnahmen zum Beispiel für Jugendliche, Rentner, saisonal befristet eingestellte Beschäftigte, Taxifahrer oder Langzeitarbeitslose. Gut fünf Millionen Beschäftigte in Deutschland verdienen weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Würde die Bundesregierung diesen Forderungen nach Ausnahmen vom Mindestlohn nachgeben, erhielten zwei Millionen dieser Niedriglohnbeschäftigten keinen Mindestlohn und es könnte zu problematischen Verdrängungseffekten auf dem Arbeitsmarkt kommen. Zu diesem Ergebnis ist vor kurzem auch eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung gekommen.
    Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund
    Die betroffenen sollten sofort Klagen einreichen.
    Wer Rechtsschutz beim DGB hat, sollte den DGB
    halt beim Wort nehmen.

    Auch Erwerbslose können Mitglied werden,
    kostet nicht viel 4-5 Euro im Monat.

    mfg
    rutt
    Johann Christoph Friedrich von Schiller 10. November 1759 - † 9. Mai 1805
    "Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen"

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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    Die betroffenen sollten sofort Klagen einreichen.
    Wer Rechtsschutz beim DGB hat, sollte den DGB
    halt beim Wort nehmen.

    Auch Erwerbslose können Mitglied werden,
    kostet nicht viel 4-5 Euro im Monat.

    mfg
    rutt
    Was soll der DGB Dreck der uns migrantisiert.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Ach ja, der DGB. Dieser sympathische Dachverband der Organisationen, die zwar gerne mal im Neon-Müllsack und mit Trillerpfeife so tun, als seien sie stark zum Wohl der Lohnempfänger, die aber insgeheim vor allem hoffen, dass ihrer Klientel nie klar wird, dass sie null komma nix dagegen unternommen haben, dass seit 15 Jahren die Reallöhne sinken (gut, die der Gewerkschaftsvertreter in paritätisch besetzten Aufsichtsräten und der internen Apparatschiks nicht...) und die Sozialsysteme immer weiter demontiert werden.

    Die sind etwa so nötig, wie ein Furunkel am Arsch, und auch maximal so hilfreich. Fuck the DGB (das ist ja heute Diplomatensprache )

  4. #4
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Ach ja, der DGB. Dieser sympathische Dachverband der Organisationen, die zwar gerne mal im Neon-Müllsack und mit Trillerpfeife so tun, als seien sie stark zum Wohl der Lohnempfänger, die aber insgeheim vor allem hoffen, dass ihrer Klientel nie klar wird, dass sie null komma nix dagegen unternommen haben, dass seit 15 Jahren die Reallöhne sinken (gut, die der Gewerkschaftsvertreter in paritätisch besetzten Aufsichtsräten und der internen Apparatschiks nicht...) und die Sozialsysteme immer weiter demontiert werden.

    Die sind etwa so nötig, wie ein Furunkel am Arsch, und auch maximal so hilfreich. Fuck the DGB (das ist ja heute Diplomatensprache )
    Der DGB hat die unmenschlichen und entwürdigenten Arbeitsverträge in der "Zeit- und Leiharbeitsbranche" mit abgesegnet und für gut befunden.
    Eine Sauerei, die ihresgleichen sucht.

    P.S. Nur Insider (Betroffene) wissen, was hier gemeint ist...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #5
    Einhorn
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Der DGB hat die unmenschlichen und entwürdigenten Arbeitsverträge in der "Zeit- und Leiharbeitsbranche" mit abgesegnet und für gut befunden.
    Eine Sauerei, die ihresgleichen sucht.

    P.S. Nur Insider (Betroffene) wissen, was hier gemeint ist...
    Das Vorhaben, geringqualifizierte und gesundheitlich angeschlagene Gewerkschaftsmitglieder in gut bezahlten Dauerstellungen unterzubringen, hat nicht funktioniert. Die Zustimmung zu den Zeitarbeitsverträgen muss Ausdruck der Resignation gewesen sein.

  6. #6
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Das Vorhaben, geringqualifizierte und gesundheitlich angeschlagene Gewerkschaftsmitglieder in gut bezahlten Dauerstellungen unterzubringen, hat nicht funktioniert. Die Zustimmung zu den Zeitarbeitsverträgen muss Ausdruck der Resignation gewesen sein.
    Es muss noch erwähnt werden, dass der Beitragssatz eines arbeitslosen Gewerkschaftsmitgliedes ledigl. *1,53 € / Mon. beträgt
    wohingegen der Beitragssatz eines in der Leiharbeitsbranche tätigen Mitgliedes wie gehabt 1% vom Bruttolohn beträgt.
    Wie man sieht, der DGB handelt(e) nicht ohne Eigennutz....

    * bei vollem Leistungsanspruch wie bspw. Rechts- und Unfallschutzversicherung usw. ...
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  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Ach ja, der DGB. Dieser sympathische Dachverband der Organisationen, die zwar gerne mal im Neon-Müllsack und mit Trillerpfeife so tun, als seien sie stark zum Wohl der Lohnempfänger, die aber insgeheim vor allem hoffen, dass ihrer Klientel nie klar wird, dass sie null komma nix dagegen unternommen haben, dass seit 15 Jahren die Reallöhne sinken (gut, die der Gewerkschaftsvertreter in paritätisch besetzten Aufsichtsräten und der internen Apparatschiks nicht...) und die Sozialsysteme immer weiter demontiert werden.

    Die sind etwa so nötig, wie ein Furunkel am Arsch, und auch maximal so hilfreich. Fuck the DGB (das ist ja heute Diplomatensprache )
    Diese Unterorganisation der SPD wird auch bezüglich der Reform, die die SPD in der Großen Koalition (GroKo) auf die Wege brachte, schön die Beine stillhalten. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung wird für die nächsten 100 Jahre auf 7,3 Prozent festgeschrieben, den schönen Rest und die erste Erhöhung, die dieser Reform auf dem Fuße folgen wird - weil zuvor der Krankenversicherungsbeitrag um 0,9 Prozentpunkte gesenkt wurde, um die Arbeitgeber auch ordentlich zu entlasten - dürfen die Arbeitnehmer ganz alleine zahlen.

    Ob der DGB deswegen Streiks organisieren wird?

  8. #8
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Diese Unterorganisation der SPD wird auch bezüglich der Reform, die die SPD in der Großen Koalition (GroKo) auf die Wege brachte, schön die Beine stillhalten. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung wird für die nächsten 100 Jahre auf 7,3 Prozent festgeschrieben, den schönen Rest und die erste Erhöhung, die dieser Reform auf dem Fuße folgen wird - weil zuvor der Krankenversicherungsbeitrag um 0,9 Prozentpunkte gesenkt wurde, um die Arbeitgeber auch ordentlich zu entlasten - dürfen die Arbeitnehmer ganz alleine zahlen.

    Ob der DGB deswegen Streiks organisieren wird?
    By the way, der letzte Streik, den die IGM veranstaltet hat, war im Jahre 1984, damals ging es um die Einführung der "35 Std-Woche"...
    Was ist aus dieser Errungenschaft inzwischen geworden ?
    Die "35-Std.Woche" ist nur noch eine Farce und wird durch die Arbeitgeber mit allerlei Tricks umgangen, nicht selten mit Zustimmung der amtierenden Duckmäuser "Betriebsräte"...
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  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    By the way, der letzte Streik, den die IGM veranstaltet hat, war im Jahre 1984, damals ging es um die Einführung der "35 Std-Woche"...
    Was ist aus dieser Errungenschaft inzwischen geworden ?
    Die "35-Std.Woche" ist nur noch eine Farce und wird durch die Arbeitgeber mit allerlei Tricks umgangen, nicht selten mit Zustimmung der jeweil. "Betriebsräte"...
    Und nicht selten sind die Arbeitnehmer froh, mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten zu dürfen, nachdem die Löhne derart gesunken und die staatlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungen) derart gestiegen sind, daß der Lebensunterhalt auch mit nur einem Kind (warum bekommen solche Billigarbeitnehmer überhaupt Kinder?) von "nur" 35 oder 40 Arbeitsstunden pro Woche schwerlich zu bestreiten ist.

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Und nicht selten sind die Arbeitnehmer froh, mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten zu dürfen, nachdem die Löhne derart gesunken und die staatlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungen) derart gestiegen sind, daß der Lebensunterhalt auch mit nur einem Kind (warum bekommen solche Billigarbeitnehmer überhaupt Kinder?) von "nur" 35 oder 40 Arbeitsstunden pro Woche schwerlich zu bestreiten ist.
    Wahr ist auch, dass Arbeitnehmer, die sich weigern mehr als 35-Std./Woche zu arbeiten nicht selten auf der "Abschussliste" zu stehen...
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