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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #1
    Freiheitsstatue Benutzerbild von Rutt
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    Standard Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig

    Bei der Einführung des Mindestlohns sind Ausnahmen für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Andreas Fischer-Lescano vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Wirtschafts- und Sozialforschungsinstitut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hatten das Gutachten zum Thema “Verfassungs-, völker- und europarechtlicher Rahmen für die Gestaltung von Mindestlohnausnahmen” in Auftrag gegeben.

    Dazu erklärte Reiner Hoffmann, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

    “Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig: Ausnahmen für Studierende, Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose sind rechtlich unzulässig. Eine solche Ungleichbehandlung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen das Recht der Europäischen Union und gegen das Völkerrecht. Jeder, der Ausnahmen befürwortet, muss wissen, dass diese rechtlich keinen Bestand haben.

    Es ist wichtig, dass der Mindestlohn jetzt endlich ohne Ausnahmen eingeführt und seine Durchsetzung mit wirksamen Kontrollen sichergestellt wird. Denn: Würde kennt keine Ausnahmen.”

    Der Gutachter Prof. Andreas Fischer-Lescano erklärte:

    “Das Gutachten zeigt, dass die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum Schutz menschenwürdiger Arbeitsbedingungen geboten ist. Der Gesetzgeber kommt so endlich seinem grundgesetzlichen Schutzauftrag zur Gewährleistung der Menschenwürde, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzip nach. Mindestlohnausnahmen sind nur gerechtfertigt, wo sie sich auf Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten, Auszubildende und ehrenamtlich Tätige beziehen, da diese Personen in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Eine Ungleichbehandlung der übrigen diskutierten Personengruppen ist verfassungs-, völker- und unionsrechtlich unzulässig.”

    Hintergrund:

    Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll gemäß der Koalitionsvereinbarung zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Allerdings droht der gesetzliche Mindestlohn leer zu laufen, sollten sich die Stimmen durchsetzen, die sehr weitreichende Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn fordern. Diskutiert werden Ausnahmen zum Beispiel für Jugendliche, Rentner, saisonal befristet eingestellte Beschäftigte, Taxifahrer oder Langzeitarbeitslose. Gut fünf Millionen Beschäftigte in Deutschland verdienen weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Würde die Bundesregierung diesen Forderungen nach Ausnahmen vom Mindestlohn nachgeben, erhielten zwei Millionen dieser Niedriglohnbeschäftigten keinen Mindestlohn und es könnte zu problematischen Verdrängungseffekten auf dem Arbeitsmarkt kommen. Zu diesem Ergebnis ist vor kurzem auch eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung gekommen.
    Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund
    Die betroffenen sollten sofort Klagen einreichen.
    Wer Rechtsschutz beim DGB hat, sollte den DGB
    halt beim Wort nehmen.

    Auch Erwerbslose können Mitglied werden,
    kostet nicht viel 4-5 Euro im Monat.

    mfg
    rutt
    Johann Christoph Friedrich von Schiller 10. November 1759 - † 9. Mai 1805
    "Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen"

    Mitglied der Linksfraktion

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    Die betroffenen sollten sofort Klagen einreichen.
    Wer Rechtsschutz beim DGB hat, sollte den DGB
    halt beim Wort nehmen.

    Auch Erwerbslose können Mitglied werden,
    kostet nicht viel 4-5 Euro im Monat.

    mfg
    rutt
    Was soll der DGB Dreck der uns migrantisiert.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Ach ja, der DGB. Dieser sympathische Dachverband der Organisationen, die zwar gerne mal im Neon-Müllsack und mit Trillerpfeife so tun, als seien sie stark zum Wohl der Lohnempfänger, die aber insgeheim vor allem hoffen, dass ihrer Klientel nie klar wird, dass sie null komma nix dagegen unternommen haben, dass seit 15 Jahren die Reallöhne sinken (gut, die der Gewerkschaftsvertreter in paritätisch besetzten Aufsichtsräten und der internen Apparatschiks nicht...) und die Sozialsysteme immer weiter demontiert werden.

    Die sind etwa so nötig, wie ein Furunkel am Arsch, und auch maximal so hilfreich. Fuck the DGB (das ist ja heute Diplomatensprache )

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Man mag vom DGB halten, was man will, aber was er sagt, wird nicht schon darum falsch, dass er es sagt.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  5. #5
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Ist der Fischer -Lescano nicht derjenige, der unser aller Herr von und zu Gutenberg gekippt hat ?

    Egal, doch ich finde es unglaublich, sich pro forma auf einen Mindestlohn zu einigen , dann jedoch flugs wieder Ausnahmen von demselben einfordert.

    DGB hin oder her, ob man in diesem Verein Mitglied ist oder nicht, jedem steht es frei, sich zu weigern, für € 5 .-- oder € 6.-- die Std. zu arbeiten. Außer vielleicht Langzeitarbeitslosen, die werden sicherlich dazu gezwungen werden, doch auch hier muß man differenzieren: Leute mit einer abgeschlossenen Ausbildung sollten tatsächlich dagegen klagen, andere, die bisher noch nichts zustande gebracht haben ? Na ja !

    In Bezug auf den DGB kann ich die Ausführungen von OneDownone2go nur unterstreichen.

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Oh Wirtschaftsthemen im HPF - das ist als ob geistige Blondienchen über Quantentheorie ratschen würden

  7. #7
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Ach ja, der DGB. Dieser sympathische Dachverband der Organisationen, die zwar gerne mal im Neon-Müllsack und mit Trillerpfeife so tun, als seien sie stark zum Wohl der Lohnempfänger, die aber insgeheim vor allem hoffen, dass ihrer Klientel nie klar wird, dass sie null komma nix dagegen unternommen haben, dass seit 15 Jahren die Reallöhne sinken (gut, die der Gewerkschaftsvertreter in paritätisch besetzten Aufsichtsräten und der internen Apparatschiks nicht...) und die Sozialsysteme immer weiter demontiert werden.

    Die sind etwa so nötig, wie ein Furunkel am Arsch, und auch maximal so hilfreich. Fuck the DGB (das ist ja heute Diplomatensprache )
    Der DGB hat die unmenschlichen und entwürdigenten Arbeitsverträge in der "Zeit- und Leiharbeitsbranche" mit abgesegnet und für gut befunden.
    Eine Sauerei, die ihresgleichen sucht.

    P.S. Nur Insider (Betroffene) wissen, was hier gemeint ist...
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  8. #8
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Man mag vom DGB halten, was man will, aber was er sagt, wird nicht schon darum falsch, dass er es sagt.
    Es ist nicht entscheident, was der DGB sagt, entscheident ist viel mehr was er (tatsächlich) tut...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #9
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Es gibt tatsächlich Leute, die sind nichtmal 5 Euro/h wert.

    Ich hab hier oft Leute zum (bezahlten) Probearbeiten, da kann man nur den Kopp schütteln.
    Wer bei uns gut ist, kann einen tollen Lohn aushandeln, wer nix leistet, der nicht.

    DGB, das waren doch die, die die Agenda 2010 (jaja, Hartz und so^^) abgesegnet haben? *lol*

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Es gibt tatsächlich Leute, die sind nichtmal 5 Euro/h wert.

    Ich hab hier oft Leute zum (bezahlten) Probearbeiten, da kann man nur den Kopp schütteln.
    Wer bei uns gut ist, kann einen tollen Lohn aushandeln, wer nix leistet, der nicht.

    DGB, das waren doch die, die die Agenda 2010 (jaja, Hartz und so^^) abgesegnet haben? *lol*
    Wie definierst Du "gut" ?

    ("gut" ist, wer nicht aufmüpfig ist, schuftet wie ein Tier, auf Urlaubstage verzichtet und bspw. unbez. Überstunden leistet ?)
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