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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #1201
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Geringverdiener zahlen doch überhaupt keine Einkommenssteuern. Diese Masche, die Schuld immer auf den Staat zu schieben, läuft immer wieder ins Leere.
    Das Problem der Geringverdiener sind nicht die Steuern, sondern die viel zu niedrigen Bruttolöhne!



    Schon wieder Unsinn. Deutschland liegt bei der Steuerquote im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Was die Besteuerung von Kapital und Vermögen angeht, sogar am unteren Ende.

    Gugl hilft auch dir.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  2. #1202
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Gugl hilft auch dir.
    Dir scheinbar nicht. Sonst würdest du nicht so einen Unsinn schreiben.
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  3. #1203
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Dir scheinbar nicht. Sonst würdest du nicht so einen Unsinn schreiben.

    Rechne mal alle Verbrauchsteuern und die Mehrwertsteuer mit ein

    aber ist schon gut, plapper mit dir alleine weiter
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  4. #1204
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Gugl hilft auch dir.
    Hier bitteschön:
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    Länder mit höherer Steuerquote:
    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Schweden, Ungarn

    Länder mit niedrigerer Steuerquote:
    Griechenland, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, USA

    Von 19 Ländern haben 12 eine höhere Steuerquote als Deutschland und nur 7 eine niedrigere Steuerquote als Deutschland. Damit liegt Deutschland im Vergleich im unteren Mittelfeld! q.e.d.
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  5. #1205
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Ist schon gut, plapper mit dir alleine weiter
    Du bist ein bisschen faktenresistent, kann das sein?
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  6. #1206
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Rechne mal alle Verbrauchsteuern und die Mehrwertsteuer mit ein
    In die Steuerquote sind alle Steuerarten einberechnet. Deshalb heißt sie Steuerquote.
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  7. #1207
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    In die Steuerquote sind alle Steuerarten einberechnet. Deshalb heißt sie Steuerquote.
    Alle Achtung Deutschland, bei einer MwSt. von 7-19% hat also Deutschland eine Steuerqote in der alles mit einberechnet wurde, also auch die Einkommensteuer, von nur 22%. Kommt dir da selber nicht was komisch vor.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  8. #1208
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Alle Achtung Deutschland, bei einer MwSt. von 7-19% hat also Deutschland eine Steuerqote in der alles mit einberechnet wurde, also auch die Einkommensteuer, von nur 22%. Kommt dir da selber nicht was komisch vor.
    Die Steuerquote ist das Verhältnis der Gesamtsteuerlast zum BIP. Trottel.
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  9. #1209
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Steuern in Deutschland


    Steuern sind Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Es gibt in Deutschland Steuern, wie Sand am Meer. Die wichtigsten sollen hier beschrieben werden:

    Einkommenssteuer: Diese Steuer, die es in Deutschland schon seit 1811 gibt, zahlt jeder, der ein höheres Einkommen als 7.664 Euro (bei Eheleuten 15.329 Euro) im Jahr erzielt. Bemessen wird sie somit nach dem Einkommen. Das Prinzip ist ganz einfach. Je mehr man verdient, desto mehr Einkommenssteuer muss gezahlt werden. Der Steuersatz liegt zwischen 15% und 45% Die Einkommenssteuer ist eine Quellensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Einkommenssteuer teilen sich der Bund, die Länder und die Gemeinden.

    Umsatzsteuer: Bekannt ist diese Steuer auch als Mehrwertsteuer. Hier zahlt jeder Käufer bei jedem Einkauf zuerst an den Unternehmer. Der führt diese Steuer dann an den Staat ab. Zurzeit liegt der Steuersatz bei 19%, beim ermäßigten Steuersatz z.B. auf Lebensmitteln, Bücher, Zeitungen, Fahrkarten und Tiernahrung 7%

    Grunderwerbssteuer: Diese Abgabe an den Staat müssen alle die leisten, die bebaute oder unbebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen kaufen. Sie beträgt 4,5 % vom Kaufpreis.

    Körperschaftssteuer richtet sich an alle GmbHs, Vereine, und Aktiengesellschaften. Der Steuersatz liegt bei 25% des zu versteuernden Einkommens

    Versicherungssteuer: Jeder, der eine Versicherung abschließt zahlt auch automatisch an den Staat. Ausnahmen sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und Lebensversicherungen. Ebenso ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung von dieser Steuer befreit. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe der Beiträge und ist für jede Versicherungsart unterschiedlich. Er liegt bei 3,8% bis 19%

    KFZ Steuer: Alle die motorisiert unterwegs sind, oder denen ein Kraftfahrzeug gehört, welches auch angemeldet ist , müssen diese Steuer entrichten. Die Höhe der Steuer errechnet sich aus dem Hubraum und nach den Schadstoffeimissionen, sowie nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Zu zahlen ist diese Steuer ein Mal im Jahr. Eine teilweise Steuerbefreiung können Personen beantragen, die stark in ihrer Bewegung eingeschränkt, und auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Neben der KFZ-Steuer ist auch die Kraftfahrzeugversicherung ein großer finanzieller Faktor für Autobesitzer in Deutschland.

    Mineralölsteuer oder auch Energiesteuer: Hier werden alle Energiearten besteuert. Diese können fossiler oder pflanzlicher Herkunft sein. Bei dieser Steuer sind die Hauptzollämter für die Erhebung zuständig. Die Einnahme der Energiesteuer kommt unter anderem dem Straßenbau zugute. Der Steuersatz liegt bei Benzin bei ca. 0,654 Euro und bei Diesel 0,47 Euro pro Liter. Diese Steuern werden gleich auf den Endpreis aufgeschlagen und von den Lieferanten abgeführt.

    Stromsteuer: Sie wird auf elektrischen Strom erhoben. Die Stromsteuer ist die jüngste aller Verbrauchssteuern. Ins Leben gerufen wurde sie am 1.April 1999 und sie bringt dem Staat jährlich ca. 6.3 Mrd. Euro ein. Steuerpflichtig sind alle, die elektrischen Strom nutzen. Eine Megawattstunde Strom kostet den Steuerzahler 20.50 Euro. Wer ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt, ist von dieser Steuer befreit. Der größte Teil der Stromsteuer fließt in die Rentenversicherung. Dadurch wurden die Lohnnebenkosten gesenkt und der Arbeitnehmeranteil ist ein wenig gesunken.

    Tabaksteuer: Hier sind alle Raucher betroffen. Seit 1906 werden diese Steuern auf alle Tabakwaren erhoben. Schnupf- und Kautabak sind von allerdings befreit. Die Raucher helfen dem Bundeshaushalt mit einer Einnahme von ca. 15 Mrd. Euro pro Jahr. Vor einigen Jahren floss ein Teil der Einnahmen in das Gesundheitswesen, allerdings war das die Ausnahme und nicht die Regel. Bei Zigaretten zahlt der Raucher nur für die Steuer 5,59 Cent/Stück, + 23,31 Prozent des Kleinverkaufspreises.

    Körperschaftssteuer: Sie wird von den Ländern erhoben und betrifft die Gewinne der Kapitalgesellschaften. Hier ist der Steuersatz die letzten Jahre von 40% auf derzeit 15% gesenkt worden. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaften.

    Gewerbesteuer: Alle Gewerbetreibende aus Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen, außer Freiberufler und Betriebe der Landwirtschaft, müssen diese Steuer bezahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer kommen hauptsächlich den Gemeinden zugute. Die Steuersätze sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

    Grundsteuer: Steuerpflichtig sind die Personen, welche Besitzer von Grundstücken und deren Bebauung sind. In diesem Fall erheben die Städte und Gemeinden die Steuern. Diese Steuer kann jährlich oder auch vierteljährlich bezahlt werden. Berechnet wird die Grundsteuer individuell durch das Finanzamt.

    Vermögenssteuer: Für sein Vermögen – das bewertbare Eigentum – muss der Steuerpflichtige ebenfalls Steuern zahlen. Erhoben wird allerdings nur vom Nettovermögen – Bruttovermögen abzüglich der evtl. vorhandenen Schulden. Der Steuersatz ist deutlich geringer als bei allen anderen Steuern. Er liegt zwischen 0,5% und 1%.


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  10. #1210
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Rechne mal alle Verbrauchsteuern und die Mehrwertsteuer mit ein
    Übrigens liegt Deutschland auch bei der Mehrwertsteuer am unteren Ende:
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    Von 28 europäischen Ländern haben nur Zypern, Malta und Luxemburg eine niedrigere Mehrwertsteuer als Deutschland.

    Aber ich weiß, du hast es nicht so mit Fakten.
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