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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #31
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Die DGB-Bonzen sind wie auch die sPD-Bonzen in meinen Augen reine Arbeiterverräter, Arbeiterverkäufer und Arbeiterverarxxx...
    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
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  2. #32
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Warum zum Teufel werden immer nur solche Vorzeigeunternehmen als "Vergleich" herangezogen ?!
    [Links nur für registrierte Nutzer] oder [Links nur für registrierte Nutzer]

    Schau Dir einfach einmal die Tarifverträge der einzelnen Branchen und Berufe an - Du wirst dann feststellen müssen, dass die Löhne im Bereich Dienstleistung in der Regel (deutlich) niederer sind als im produzierenden Gewerbe...und dies gilt nicht nur für die "Vorzeigeunternehmen"

  3. #33
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    Die betroffenen sollten sofort Klagen einreichen.
    Wer Rechtsschutz beim DGB hat, sollte den DGB
    halt beim Wort nehmen.
    Sie werden die Vernichtung ihrer eigenen Arbeitsplätze mit gerichtlicher und gewerkschaftlicher Unterstützung durchsetzen können.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  4. #34
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Pendelleuchte Beitrag anzeigen

    Du sprichst aber nicht vom BMW Werk in Leipzig ? denn dort müssen viele der Leiharbeiter Ende des Monats noch aufstocken....
    Ich spreche von bei den Unternehmen fest angestellten Arbeitnehmern, welche den entsprechenden Tarifverträgen unterliegen.

    Dann noch ein Wort zum "Niedriglohnsektor"...man kann es nicht oft genug wiederholen.
    Das Problem mit dem Niedriglohnsektor ist - wie das Wort schon sagt - der "niedere" Lohn, ABER...das ist nur die eine Seite der Medaille.
    Die andere Seite der Medaille ist wie der Staat so einem Niedriglöhner über Steuern und Abgaben in die Tasche greift und dann wird es surreal...erst zieht man so einem Niedriglöhner mittels Steuern und Abgaben das Geld aus der rechten Tasche und dann schiebt über Aufstockleistungen das Geld einem Niedriglöhner wieder zurück in seine linke Tasche.
    Alleine die Verwaltung dieses Schwachsinns kostet uns hunderte von Mio., wenn nicht sogar Mrd. von € an Steuergeldern.

    Es ist auch eine "linke" Mär, dass der Staat damit direkt oder indirekt Unternehmen subventioniert oder unterstützt...DENN, würde z.B. das Sozialsystem in diesem Lande nach Vorbild des schweizer Rentensystems finanziert werden, dann würden die staatlichen Aufstockleistungen (infolge deutlich geringerer Sozialabgaben für Niedriglöhner) signifikant sinken (und damit auch hunderte von Mio, wenn nicht gar Mrd. € in dem Verwaltungswahnsinn eingespart) UND...Unternehmer könnten, völlig kostenneutral, Ihren niedrig (ich sage lieber schlecht) bezahlten Arbeitnehmer höhere Löhne bezahlen.

  5. #35
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Sie werden die Vernichtung ihrer eigenen Arbeitsplätze mit gerichtlicher und gewerkschaftlicher Unterstützung durchsetzen können.
    Der DGB ist eine miese linksideologische Organisation und wird niemals in der Lage sein die freie Wirtschaft zu ersetzen.
    Dass der DGB die AfD in die rechtsradikale Ecke stellt ist Zeichen seiner Verblödung.
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  6. #36
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Der DGB ist eine miese linksideologische Organisation und wird niemals in der Lage sein die freie Wirtschaft zu ersetzen.
    Dass der DGB die AfD in die rechtsradikale Ecke stellt ist Zeichen seiner Verblödung.
    Ich halte es eher für ein Zeichen seiner Linksradikalität. Immerhin kommt der DGB-Vorsitzende aus der Sowjetzone.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  7. #37
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Dass der DGB nicht *überall mitentscheiden (unterschreiben) darf, sollte selbst Dir bekannt sein...


    *Gesetzesregularien sind keine Tarifangelegenheiten
    Reden wir gerade gepflegt aneinander vorbei, sach ma?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  8. #38
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Reden wir gerade gepflegt aneinander vorbei, sach ma?
    sieht ganz danach aus.
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  9. #39
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    sieht ganz danach aus.
    Dann von vorn!

    Ich schrieb oben sinngemäss, die Gewerkschaftler lägen durchaus richtig mit ihrer Behauptung, die Mindestlohn-Ausnahmen seien rechtlich problematisch, und dass man dem zustimmen könne ganz unabhängig davon, was man speziell vom DGB oder allgemein von Gewerkschaften halte.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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  10. #40
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Dann von vorn!

    Ich schrieb oben sinngemäss, die Gewerkschaftler lägen durchaus richtig mit ihrer Behauptung, die Mindestlohn-Ausnahmen seien rechtlich problematisch, und dass man dem zustimmen könne ganz unabhängig davon, was man speziell vom DGB oder allgemein von Gewerkschaften halte.
    M.E. ist der "Mindestlohn" von 8,50 €/Std. sowieso eine Mogelpackung und Augenwischerei, denn wer 8,50 €/Std. bekommt, muss auch weiterhin aufstocken.
    Der "Mindestlohn" dient lediglich dazu, die Staatskasse zu entlasten, während gleichzeitig die Arbeitgeber mehr belastet werden...

    -jmw- kannst Du mir geistig folgen ?
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