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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #851
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen

    Konzerne sind der Sargnagel der Marktwirtschaft. Weil da zuviel Marktmacht gebündelt wird und ein hohes Erpressungspotenzial entsteht.
    Gerade ein ökonomisch denkender Marktwirtschaftler müsste daher äußerst kritisch gegenüber großen Konzernen sein.
    Unbestritten ist zuviel Marktmacht schädlich - in den USA wurde dafür einstmals die Anti-Trust Gesetzgebung eingeführt und damit hat man marktbeherrschende Unternehmen zerschlagen, welche Ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben.

    In Deutschland gibt es dafür das Kartellamt, welche Unternehmensfusionen untersagt, wenn sich daraus markt- oder wettbewerbbeherrschende Stellung herauskristallieren könnte und auch in der EU gibt es die entsprechende Behörde, welche Unternehmenszusammenschlüsse untersagen kann...aber nicht nur das, man spricht Strafen aus, wenn ein Unternehmen seine Marktmacht mißbraucht (siehe Microsoft) ODER Unternehmen sich über Preise verständen (siehe Zement, siehe Bier).

    Die "Marktmacht" der Konzerne kommt auch nicht von irgendwo her...sondern wird politisch gestützt und gefördert (indem man z.B. Kartellamtsentscheidungen vom Tisch wischt) und man eben Konzerne mit marktbeherrschenden Stellungen (z.B. die Banken) eben NICHT zerschlägt (und damit meine ich nun nicht "Verstaatlichung", denn damit ersetze ich ein monopolartiges Gebilde durch ein anderes monopolartiges Gebilde)

  2. #852
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen

    Könnten wir hier wieder zum Thema »Mindestlohn« zurückkommen? Wir haben Uns gestern mit einem Taxiunternehmer aus meinen Freundeskreis unterhalten. Der hat mehrere angestellte Fahrer. Die machen manchmal pro Stunde nicht mehr als drei oder vier Euro Umsatz, weil sie vergeblich auf Fahrgäste warten. Wenn der Mann gezwungen wird, denen pro Stunde 8,50 € zu bezahlen, bleibt ihm nichts anderes übrig, als diese Leute zu entlassen.
    Mit dem Argument kannst Du schlecht kommen - gäbe es für das Taxigewerbe z.B. einen Tarifvertrag, welchen man allgemeinverbindlich erklärt hätte, dann würde dieser Tarifvertrag auch für dieses Taxiunternehmer gelten und wenn dieser für seine Fahrer keine Arbeit hat, dann wird er seine Fahrer wohl oder übel entlassen müssen - sowas nennt sich "Marktbereinigung".

    Wobei ja nicht relevant ist was so ein Fahrer ´mal in einer Stunde verdient, sondern welchen Umsatz so ein Fahrer in einer Schicht einbringt...

  3. #853
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen

    Wenn sich ein Unternehmen nicht mehr rentiert, nur weil den Mitarbeitern pro Stunde bescheidene 8,50 Euro, von denen man auch nicht wirklich leben kann, gezahlt werden, dann ist dieses Unternehmen bereits so defizitär, daß es besser abgewickelt werden sollte.
    Nun ja...Du solltest dabei aber auch anmerken, dass so ein Taxiunternehmen nicht "frei" handelnd kann...die Preise, welche so ein Taxiunternehmer verlangen darf sind allgemein "staatlich" festgelegt UND zugleich kassiert der Staat noch ab, indem man z.B., ich nenne es jetzt einmal, Standgebühren verlangt.

    Wenn also der Staat Tarife festlegt, wovon man seine Mitarbeiter nicht fair entlohnen kann...wer ist dann der "Schuldige"?

  4. #854
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Du glaubst, dass die Chinesen - einer der größten Gläubiger der USA - sich von der USA "militärisch" erpressen ließen? Träum weiter....
    Die ganze Welt lässt sich von den USA erpressen.
    Es ist bis heute Gesetz, dass sämtliches Öl der Welt nur in Dollar gehandelt werden darf. Nur dadurch halten sie ihre Spielgeldwährung scheinbar stabil. Andernfalls wäre der Dollar längst brachial in den Keller gestürzt und sie könnten Schulden nicht mehr tilgen.
    Sobald jemand droht sein Öl in einer anderen Währung zu handeln, fallen die Amis dort mit ihrer ganzen Kavallerie ein.

    Sicher, es gibt marktwirtschaftlich orientierte Länder, welche so arm sind wie Kirchenmäuse - das liegt aber nicht am System an sich
    Nein, natürlich nicht. Am System KANN ... ähm ich meine DARF es natürlich nicht liegen. Und weil es nicht sein DARF. KANN es auch nicht sein.
    Da sucht man sich doch lieber Sündenböcke!
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  5. #855
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Dann zähle doch einmal die Monopole und Oligopole in Deutschland auf...
    Die muss ich nicht alle aufzählen. Die sieht jeder, der mit Augen im Kopf und ohne Scheuklappen rumläuft, schon selbst.
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  6. #856
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Nur weil ein Finanzamt sagt eine Steuer müsse bezahlt werden heißt dies noch lange nicht, dass diese "rechtmässig" wäre - sonst bräuchte man die ganzen Finanzgerichte nicht und die entscheiden am Ende ob eine Steuererhebung rechtmässig ist oder nicht.

    Dank dem "deutschen" Steuerrecht kann es Auslegungssache sein - und wenn ein Finanzamt einen Tatbestand A so auslegt, dass man dafür möglichst viel Steuern bezahlen muss, muss diese Auslegung noch lange nicht "rechtmässig" sein und so bleibt es jedem Bürger unbenommen dagegen zu klagen.
    Nur weil irgend eine Beamter einer Finanzbehörde einen Steuerbescheid erlässt - heißt dies noch lange nicht dass dieser Steuerbescheid auch rechtsmässig ist...auch wenn es Du gerne so hättest.
    Du willst es nicht kapieren.
    Die Steuererhebung an sich ist grundsätzlich rechtmäßig.
    Dass Steuerbescheide in einzelnen Fällen auch mal falsch sein können, ändert da nichts dran.
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  7. #857
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen

    Na, ja, du vergißt die Maßnahmen, die die Sozialversicherungspflichtigen und der Staat jetzt schon übernehmen, um diese Unternehmen am Leben zu halten. Ein Unternehmen, das seinen Angestellten weniger als diesen Mindestlohn zahlt, lädt einen Gutteil der Bezahlung nämlich schon jetzt auf die Allgemeinheit ab. Diese Angestellten werden aufgestockt, wie es so schön heißt. Die Differenz zum Lohn, der zum Leben unerläßlich ist, wird von der Allgemeinheit bezahlt. Was meinst du, was passiert, wenn diese Art der Förderung eingestellt wird und Sozialhilfe wie früher nur noch denen bezahlt wird, die nicht arbeiten? Dann nämlich kann eine solche Firma auch zumachen oder sie muß eben höhere Löhne zahlen. Es ist auch immer eine Frage der Verteilung: Hat der Unternehmer den Anspruch, teure Urlaube zu machen, in einem netten Häuschen zu leben und noch wenigstens ein Motorrad vor der Tür stehen zu haben? Ich darf erinnern, daß in früheren Zeiten Unternehmer oft nicht wesentlich besser lebten als ihre Angestellten. Ein Fuhrunternehmer z.B. hatte kein nettes Häuschen und machte keine teuren Urlaube.
    Vorab - ein Arbeitnehmer sollte schon so viel netto verdienen ohne auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein.

    Was mich aber immer wieder verwundert:
    Glaubt man den allgemein zugänglichen Quellen (und Parteien) liegt das Aufkommen der Aufstockleistungen bei rund 10 Mrd. €. Nun mag man sich darüber streiten, wie viel Euro dies im Schnitt pro Aufstocker sind...bei, sagen wir 1 Mio. Aufstockern würde so jeder Arbeitsplatz von der Allgemeinheit mit 10 000 € im Jahr subventioniert.
    Schaut man sich aber das Geldvernichtungssystem "eneuerbare" Energien an - da meckern genau die, welche gegen die Aufstockerei wettern, seltsamerweise nicht, obwohl JEDER Arbeitsplatz in dieser Branche mit ca. 60 000 € subventioniert wird.

    Will man glaubwürdig sein, dann kann man das Eine (die Subventionierung der Aufstockerei) nicht geißelen und das Andere (die Subventionierung einer ganzer Branche) nicht verteidigen.

  8. #858
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen

    Du willst es nicht kapieren.
    Die Steuererhebung an sich ist grundsätzlich rechtmäßig.
    Dass Steuerbescheide in einzelnen Fällen auch mal falsch sein können, ändert da nichts dran.
    Die Steuererhebung ist rechtsmässig...aber der Steuerbescheid kann falsch sein?????

    Wenn der Steuerbescheid falsch ist, dann ist die Steuererhebung eben NICHT rechtmässig, sonst könnte der Steuerbescheid nicht falsch sein - denn der Steuerbescheid sagt Dir, welche Steuer Du zu bezahlen hast...oder irre ich micht?

  9. #859
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen

    Die muss ich nicht alle aufzählen. Die sieht jeder, der mit Augen im Kopf und ohne Scheuklappen rumläuft, schon selbst.
    Tja, was man nicht kann...das kann man halt nicht.

  10. #860
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Vorab - ein Arbeitnehmer sollte schon so viel netto verdienen ohne auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein.

    Was mich aber immer wieder verwundert:
    Glaubt man den allgemein zugänglichen Quellen (und Parteien) liegt das Aufkommen der Aufstockleistungen bei rund 10 Mrd. €. Nun mag man sich darüber streiten, wie viel Euro dies im Schnitt pro Aufstocker sind...bei, sagen wir 1 Mio. Aufstockern würde so jeder Arbeitsplatz von der Allgemeinheit mit 10 000 € im Jahr subventioniert.
    Schaut man sich aber das Geldvernichtungssystem "eneuerbare" Energien an - da meckern genau die, welche gegen die Aufstockerei wettern, seltsamerweise nicht, obwohl JEDER Arbeitsplatz in dieser Branche mit ca. 60 000 € subventioniert wird.

    Will man glaubwürdig sein, dann kann man das Eine (die Subventionierung der Aufstockerei) nicht geißelen und das Andere (die Subventionierung einer ganzer Branche) nicht verteidigen.
    Die Atomwirtschaft wird ebenfalls seit Jahrzehnten subventioniert. Seit 1950 mehr als 200 Milliarden Euro.

    Es ist ein ganz klarer Unterschied. Die Energiewende kommt allen zugute. Sogar nachfolgenden Generationen. Daher ist diese Subvention richtig.
    Die Aufstockerei kommt aber nur einigen Unternehmern zugute. Daher ist diese Subvention falsch.
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