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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #951
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Der Staat hat einen Eigentumsanspruch auf einen Teil der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung. Diesen Anteil nennt man Steuern.
    Der Anteil wird immer grösser. Schon gemerkt.
    Bald kommt eine Maut.
    Die nächste Lohnerhöhung geht in die kalte Progression.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  2. #952
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Die USA führen seit Jahrzehnten Kriege ums Öl. Sobald jemand droht die Ölpreisbindung an den Dollar zu durchbrechen und sein Öl in einer anderen Währung zu handeln, fallen sie dort mit ihrem Militär ein und bomben alles platt. So geschehen im Irak.
    Sobald Öl eines Tages nicht mehr nur in Dollar, sondern auch in anderen Währungen gehandelt wird, stürzt der Dollar in den Keller und die amerikanische Volkswirtschaft ist platt. Dann sitzen sie aber immer noch auf ihren 17 Billionen Schulden.

    Dieses Land ist so pleite wie man pleiter nicht sein kann. Sie halten sich über Wasser, indem sie andere Länder militärisch zwingen sich nach ihren Forderungen zu verhalten und damit leben sie auf Kosten der Restwelt. Typische Parasiten halt.

    Aber ich weiß, die Sache ist viel komplizierter als du in deiner Leichtbauhalle kapieren kannst.
    Größter Auslandsschuldner der USA ist China. Willst du allen Ernstes erklären, dass die Amerikaner die Chinesen mit Waffengewalt zwingen, ihre Schuldscheine zu kaufen?
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  3. #953
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Beweise du doch deine Behauptung.
    Blödmann.

    (Hier stehe ich, ich kann nicht anders: Manchmal muss man einen Blödmann einfach als solchen benennen.)
    Geändert von Beißer (17.04.2014 um 10:49 Uhr)
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  4. #954
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Es ist mir doch scheißegal, ob das 2400, 2000 oder 1887 Drecksunternehmen sind. Jedes davon ist eines zuviel!



    Schon wieder so ein Schwachsinn. Wenn das bei Drecksunternehmen geht, geht das auch bei Geringverdienern.
    Um dümmliche Ausreden seid ihr Dummbeutel wirklich nie verlegen.



    Von mir aus gerne.
    Aber dann kommt ja sofort wieder das dümmliche Gelaber, dass die Reichen dann angeblich alle das Land verlassen.



    Jetzt fängt er wieder mit seinen linken Parteien an. Das hatten wir doch alles schon mehrfach. Diese Parteien sind genauso wenig links wie ich schwarz-weiß kariert bin.



    Ach Gottchen. Du schwätzt hier so viel wirres Zeug. Überforderter kann man gar nicht sein.



    Hier schon wieder, wirres Zeug ohne Ende.
    Erstens ist die Energiewende kein Auto!
    Zweitens sind neue Produkte nach ihrer Einführung selbstverständlich zunächst teurer. Nimm das neueste Handy oder die neuesten Fernseher (HD-haumichblau). Wenn die auf den Markt kommen, sind die erstmal ziemlich teuer. Weil da einfach auch Forschungs- und Entwicklungskosten drin stecken. Also Investitionen.
    Im Laufe der Zeit werden die Produkte dann billiger.
    Nach Markteinführung konnte sich zunächst kaum jemand einen Laptop leisten. Mein erster kostete damals über 6000 DM (3000 Euro). Heute kriegst du die Dinger schon für unter 1000 Euro.

    Also wem willst du das wirre Zeug eigentlich erzählen, das du hier vom Stapel lässt?

    Ich geb dir recht, wenn Kosten sinken in Betrieben, sinken sie irgendwann auch beim Verbraucher, durch Wettbewerb.
    Sinkende Modulpreise wirken aber nur marginal.
    Ich musst feststellen, dass viele interessante Dachflächen schon verbaut sind. Dann brauchts seit 2 Jahren eine Abschalteinrichtung wegen Spitzen ( macht auch um die 250€ ) die Backupkraftwerke und das nachregeln sowie neue Trassen fällt ja zudem an. Die günstigen Module reissen nicht viel raus.
    Wo ich noch Senkungspotential sehe ist das Auslaufen der grossen Anlagenmasse in ca 15 Jahren von der Förderung.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  5. #955
    Freiheitsstatue Benutzerbild von Rutt
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Ein SB des Jobcenters:

    In dem Zusammenhang mit den vielen Ausnahmen beim Mindestlohn ist eine ganz besonders interessant, weil bei ihr nämlich doppelt verdient wird:

    - Kein voller Mindestlohn bei voriger längerer Arbeitslosigkeit

    Der Hintergrund dürfte das seit vielen Jahren bekannte Argument der sogenannten Arbeitgeberverbände sein, dass der neue Mitarbeit nach längerer Arbeitslosigkeit erst einmal wieder an die Arbeitswelt herangeführt werden müsse, also seinen Biorhythmus anpassen müsse, sich daran gewöhnen müsse, täglich früh aufzustehen und mindestens 8 Stunden am Tag volle Leistung zu erbringen.

    Weiterhin habe Wissen eine Halbwertszeit, je länger die Arbeitslosigkeit, desto mehr würde von dem einst Erlernten vergessen.

    Das bedeutet: Im Vergleich zu anderen Mitarbeitern ist der „Neue „ weniger produktiv und dann kann man ihm natürlich auch keinen großzügigen Mindestlohn von Anfang an zahlen. Dass dies von Berufsbild zu Berufsbild natürlich sehr unterschiedlich ist, liegt wohl auf der Hand.

    Was die Unternehmen aber zusätzlich zur Verweigerung des Mindestlohnes tun, wird in der Öffentlichkeit nicht diskutiert:

    Das SGB III bietet den sog. Arbeitgebern die Möglichkeit, §88 -90 SBG III, bei aufgrund der Arbeitslosigkeit geminderter, tatsächlicher wie behaupteter (!) Minderleistung einen sogenannten Eingliederungszuschuss(EGZ) zu erhalten.

    Die sog. Arbeitgeber verweigern Herrn oder Frau M den Mindestlohn mit der Begründung des erhöhten Einarbeitungsbedarfs sowie der aktuell mangelnden Produktivität UND beantragen gleichzeitig bei der Arbeitsagentur (BA) für Herrn M einen Eingliederungszuschuss, gerne wird vor dem beginnenden Arbeitsverhältnis auch noch ein Praktikum zum unentgeltlichen gegenseitigen Kennenlernen vereinbart.

    Das geht dann so: Der für Herrn M zuständige Arbeitsvermittler, selber für 2 Jahre befristet beschäftigt und unter hohem Vermittlungsdruck stehend, wird Herrn M eine Trainingsmaßnahme mit integriertem Praktikum anbieten. Die Trainingsmaßnahme soll ihn körperlich wie kognitiv auf den Arbeitsalltag vorbereiten, ganz wichtig ist das Praktikum. Das kann nach dem SGB III nur maximal 4 Wochen lang sein. Innerhalb einer Trainingsmaßnahme kann es aber durchaus auch 2 Monate betragen.

    Vor Ende des Praktikums fragt dann der sog Arbeitgeber schon mal beim Amt an, wie es denn mit einem EGZ (Eingliederungszuschuss) stehe, man könne sich auch eine über die Zeit des Praktikums hinausgehende Zusammenarbeit vorstellen.

    Der Arbeitsvermittler ist hoch erfreut, Herr M ist seit 11 Monaten arbeitslos, er muss ganz dringend aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden, das tut er übrigens bereits mit Beginn der Trainingsmaßnahme, da er dann nach den Kriterien des SGB III nur noch arbeitsuchend ist und somit bereits in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr auftaucht (!).

    Nur, wenn er jetzt aus der Maßnahme zurückkommt, ist er direkt wieder Teil der Arbeitslosenstatistik. Ob der Arbeitsvermittler nach 2 Jahren eine weitere Befristung mit Sachgrund erhält, hängt sehr stark von seiner Vermittlungsquote ab. Und die wird seitens seines Teamleiters mithilfe eines sehr engmaschigen Controlingsystems täglich sehr genau beobachtet.

    Also ist er hocherfreut über den Anruf der Firma bei welcher Herr M gerade sein Praktikum absolviert. Er sendet der Firma ein Formular zu in welchem diese begründen muss, warum Herr M noch nicht ohne Förderung eingestellt werden kann, weiterhin prüft der Arbeitsvermittler, ob Herr M innerhalb der letzten 4 Jahre bereits sozialversicherungspflichtig bei der neuen Firma beschäftigt war oder mit dem Inhaber verwandt.

    Nun kann und wird die neue Firma in dem Fragebogen zu den Gründen der Minderleistung angeben, es muss etwas plausibel klingen, was sie will.

    Der Arbeitsvermittler wird dies nicht nachprüfen können (schon rein zeitlich nicht). Da formal Alles soweit stimmt ist er im Rahmen der aktuellen Direktive der BA großzügig (was die zeitliche Förderung betrifft), vielleicht kann man mit dieser Firma ja noch ein weiteres „Geschäft“ machen und gewährt der Firma für 6 Monate Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 30 % des Arbeitgeber(!)-Bruttos, sollte diese ihn vor Ende der damit verknüpften Weiterbeschäftigungsfrist von 6 Monaten nach Ablauf des EGZ Förderzeitraumes ohne wichtigen Grund wieder kündigen, muss sie den EGZ zurückzahlen.

    Ich habe während meiner Tätigkeit als Arbeitsvermittler nie erlebt, dass ein EGZ zurückgezahlt werden musste, nicht einmal davon gehört. Die Unternehmen geben als Grund der Kündigung: Betriebsbedingt an, wer soll das nachprüfen, ob der Umsatz entgegen der Erwartung die letzten 2 Monate gesunken ist.


    Die BA hat durch den seit Mitte letzten Jahres erfolgten Personalabbau von 16.000 Mitarbeitern auch gar kein ausreichendes Personal um solch komplexe Sachverhalte tatsächlich zu prüfen.

    Das nicht tarifgebundene Unternehmen selber zahlt Herrn M 8,30 € Brutto, Herr M müsse das verstehen, er habe ja während des Praktikums selber gesehen, wie viel er im Vergleich zu dort bereits seit 8 Jahren beschäftigten noch aufholen müsse. Auch sitzt Herr M in der Falle. Er ist seit 11 Monaten arbeitslos, nach §140 SGB III ist er nun gezwungen auch zur Höhe seines aktuellen Arbeitslosengeldes I jede ihm zumutbare Tätigkeit anzunehmen. Beträgt das Arbeitslosengeld z.B. 990 € im Monat, bei 8,30 € kommt er auf 1328 € Brutto, Netto bei Lohnsteuerklasse 1 auf 994 Euro.

    Lehnt er das „Angebot“ ab, werden ihm Leistungen gestrichen, bei 990 € ALG I ist das bereits sehr schmerzhaft, wenn 30 % fehlen! Denn damit liegt er dann bereits unter dem ihm zustehenden Hartz-IV- (ALG2)Satz, welcher das offizielle Existenzminimum darstellt !!!

    Am allerliebsten wird der EGZ von Zeitarbeitsunternehmen genutzt. In der Stadt in welcher ich lebe, existieren mittlerweile mindestens 380 Zeitarbeitsfirmen. Von 13 Stellenangeboten für Gas-Wasser-Installateure auf den Jobbörsen-Seiten der BA sind 12 von Zeitarbeitsunternehmen! Welchem Globalisierungsdruck untersteht ein örtlich gebundenes Gas- und Wasser-Handwerksunternehmen?

    Gerade die Zeitarbeitsunternehmen werden großzügigst mit EGZ eingedeckt, über sie kann der Arbeitsvermittler auch ohne Praktikum schnell Punkte machen und er nutzt es ausgiebig. Die Zeitarbeitsunternehmen verdienen mit geringem Aufwand so richtig herrlich. Zahlen sie Herrn M nach EGZ Tarif, falls sie überhaupt tariflich organisiert sind, die Mehrzahl ist es nicht, also z.B. 8,30 € für den Helfer mit Erfahrung (Zumutbarkeit macht`s möglich), stellen sie dem sie beauftragenden Unternehmen ca. 21 € + pro Arbeitsstunde in Rechnung und erhalten von der BA zusätzlich noch 30 % zum Arbeitgeber(!)-Brutto dazu, das liegt ca. 20% über dem Arbeitnehmer-Brutto.

    Was für ein Reibach mit wenig Aufwand ! Eine Zeitarbeitsfirma hat die Büromiete, das Gehalt der Bürokauffrau, maximal 1.500 € Brutto, den auf Provision sowie Minifestgehalt laufenden Disponenten, der holt die Aufträge rein, als Kosten. Das war`s.

    Mit den betriebsbedingten Kündigungen sind die Zeitarbeitsunternehmen immer aus dem Schneider.
    Wie gut, dass es zusätzlich zu CDU und FDP, von denen man heutzutage nichts Anderes mehr erwartet, auch noch die Partei der Genossen der Bosse gibt, damit dieses lukrative Spiel weitergeht.
    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]

    Es ist ein Unfreier "Arbeitsmarkt"!

    In den Leiharbeitsbuden
    da sitzen die wahren
    Schmarotzer.

    Die Jobcenter sind die Zuhälter
    der Leiharbeitsbuden!

    Billiges Menschenmaterial.


    mfg
    rutt
    Johann Christoph Friedrich von Schiller 10. November 1759 - † 9. Mai 1805
    "Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen"

    Mitglied der Linksfraktion

  6. #956
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen

    Selbstverständlich bin ich dafür, dass die staatlichen Verkehrsbetriebe NICHT ausgenommen werden!
    Aha...Drecksunternehmen ist also nicht gleich Drecksunternehmen.

    Warum sollten den staatliche Verkehrsbetriebe NICHT ausgenommen werden? Die haben Ihr Schienenmonopol (also keinen Wettbewerber zu fürchten und selbst wenn, dieser müsste die EEG-Umlage ja auch bezahlen)....ach ja, weil dann die Preise steigen...und?

  7. #957
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen

    Noch mehr Schwachsinn...
    Junge, lass es doch einfach sein. Du redest dich ja immer tiefer in den Schwachsinn rein.
    Zum Beispiel Full-HD-Fernseher sind kein Nischenprodukt. Die sind jetzt noch relativ teuer, weil sie noch nicht so lange auf dem Markt sind. Die werden aber in einigen Jahren sehr viel billiger sein. Gleiches gilt für viele Produkte, die bei Markteinführung zunächst teuer sind und dann im Laufe der Jahre immer billiger werden.
    Erst einmal reden wir bei Wind- oder Solarenergieanlagen von keinen "neuen" Produkten, welche man erst entwickeln muss...man konnte schon vor 25, 30 Jahren auf so manchem Höhenzug in den USA ganze Windparks bewundern. Selbiges gilt für die Solarpanels...wir reden also von "Weiterentwicklungen".
    Dazu, man schaue sich einmal die Preise der Solarpanels auf dem Markt an...die kriegt man ja fast geschenkt...warum ist dann der Strom so teuer?

    Ein Full HD-Fernseher als "High Tech" zu bezeichnen ist schon witzig...das ist heute schon längstens Standard und denn bekommste, eine normale Bildschirmgröße verausgesetzt, heute nachgeschmissen.
    Teuer in dem Sektor sind die UltraHD-Fernseher wie der 4K von Sony...den kriegst Du aber schon einmal gar nicht in "normaler" Bildschirmgröße nicht und daher ist der Markt sehr begrenzt (wer kann und will sich schon einen Fernseher mit mindestens 140 cm sichtbaren Bild und mehr in seiner Wohnung aufhängen) und - nicht unwesentlich - was nützt Dir dieses UltraHD Bild, wenn man dieses Bild - infolge fehlender Übertragungsraten oder periphärer Geräte wie Speichermedien gar nicht darstellen kann?
    Also ist der Markt dieser Fernseher heute noch auf Freaks beschränkt...wenn diese Dinger zu Massenprodukten werden dann knallen die Preise aber sowas in den Keller und zwar nicht irgendwann in einem Jahrzehnt, sondern binnen Monaten.

  8. #958
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen

    Die hohen Kosten in der Umstellungsphase resultieren in erster Linie aus dem Bau der Infrastruktur (Stromtrassen, Windparks, PV-Anlagen, usw...).
    Wenn die Infrastruktur bezahlt ist, werden die Stromkosten und die Strompreise selbstverständlich sinken, mein kleiner Freund der Milchmädchenrechnung.
    Ah, jetzt sind die hohen Kosten nicht mehr der Forschung und Entwicklung, sondern dem Bau der Infrastuktur geschuldet. Was kommt wohl als nächste Ausrede????

    Du wirst es nie begreifen wollen oder können.

    Um es ganz platt zu sagen...
    Ich habe ein Auto ohne Dach und wenn ich Glück habe scheint immer die Sonne und es ist warm, wenn ich dieses Auto fahren will oder muss.
    Habe ich aber Pech dann regnet, schneit es oder es ist saukalt, wenn ich Auto fahren möchte oder muss...dann muss ich für diese Witterungslage ein zweites Auto mit Dach vorhalten..und dieses zweite Auto kostet mich Geld in der Anschaffung wie im Unterhalt (Steuer, Versicherung) auch wenn ich nie damit fahre will oder muss.
    Genau das ist die Problematik bei der Energiewende...man muss Überkapazitäten vorhalten, ob man die braucht oder nicht um eben die Grund- wie Spitzenlastversorgung sicherzustellen...und genau diese Überkapazitäten wollen bezahlt werden.

  9. #959
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen

    Nichts als dümmliche Ausflüchte!
    Die Unternehmen müssen ihren Stromverbrauch auch ständig nachweisen, um in der Ausnahmeregelung zu bleiben. Da ist Missbrauch sogar noch viel schwerer zu kontrollieren.

    Die Daten der Geringverdiener liegen dem Staat doch längst vor - und zwar über das Finanzamt. Das würde genauso einfach funktionieren wie eine simple GEZ-Befreiung. Deine angeblichen Mrd-Summen sind der pure Schwachsinn und dienen nur als dumme Ausrede.
    Zweitausendvierhundert Unternehmen...wenn man pro Arbeitstag nur EIN Unternehmer prüft reden wir von einem Aufwand von naja, sind wir großzügig,...300 Prüfern.

    Aha, die Daten liegen dem Staat vor...dann kannst Du sicherlich auch erklären, warum ein Aufstocker immer wieder aufs Amt rennen muss um seine Aufstockleistungen zu beantragen...eigentlich müsste er dies ja nicht...die Daten liegen den Finanzbehörden ja vor, also müssten die Aufstockleistungen automatisch kommen...man müsste dies also nur einmal beantragen OHNE auch nur irgendwelche weiteren Unterlagen einzureichen. Warum macht man dies eigentlich nicht?

  10. #960
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Du bezeichnest anständige Menschen als Schmarotzer und Schmarotzer als gute Bürger.
    Nein. Ich bezeichne Schmarotzer als Schmarotzer und anständige Menschen als anständige Menschen.
    Teilen ist das neue Haben.

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