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Thema: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

  1. #11
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Selbstverständlich vergibt die deutsche Justiz bei islamischen Mördern einen Bonus.

    Hier ein Fall, der gar nicht so lange zurückliegt.

    Besondere Aufregung bei den Nebenklägern, bei Opferschutzorganisationen und Prozessbeobachtern verursachte allerdings die Begründung des Richters, warum "keine besondere Schwere der Schuld" festgestellt wurde. Der junge Mann sei in Persönlichkeit und Charakter noch ungefestigt gewesen, führte Rolf Vogel als Entlastung an – und Isa habe sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden".
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    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
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  2. #12
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Yamamoto Beitrag anzeigen
    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    78 Ehrenmorde gegen 91 "normale" Taten.
    Wurde prozentual sauber gerechnet?
    Sind Totschläge und Morde sauber getrennt?
    Sind Täter und Tatgruppen selektiv ausgeschlossen worden?
    Studiendesign?

    Deine Einlassung sagt gar nichts, wenn man die Rohdaten
    nicht über eine Quelle direkt einsehen kann.

    Die Verurteilung von Kopftretern der letzten Zeit.(Daniel zum Beispiel)
    vermitteln einen ganz anderen Eindruck.

    Eine Studie muß auch ihre Daten offenlegen, sonst ist sie sinnlos und sagt gar nicht.

    Man könnte auch andere Taten heranziehen und gegenüberstellen, zudem ist nicht regional
    differenziert: In Bremen werden sicher andere Urteile gefällt, wie in München.

  3. #13
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Mag sein. Aber kein Richter würde auf die Idee kommen dies mit dem christlichen Glauben in Verbindung zu bringen. Darum geht es nicht um das Urteil, sondern um die Begründung.
    Die meisten Ehrenmorde werdem von Yeziden begangen nicht von Muslimen...

  4. #14
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Yamamoto Beitrag anzeigen
    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    Mag für Ehrenmorde gelten, was aber ist mit den vielen Kopftretergangs?
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  5. #15
    wirklich sehr schlau :-) Benutzerbild von schlau
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Fry Beitrag anzeigen
    "Normale" Partnerschafts-Tötungsdelikte sind meist Affekthandlungen, also Totschlag, "Ehrenmorde" sind meist kaltblütige Tötungsdelikte, die von langer Hand geplant werden, also Mord!
    Wo steht denn das, dass die Planung den mord ausmacht?

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    § 211
    Mord


    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer

    • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,


    • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder


    • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,


    einen Menschen tötet.
    Ich finde das nirgends

  6. #16
    Makroaggressor Benutzerbild von kikkoman
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Die meisten Ehrenmorde werdem von Yeziden begangen nicht von Muslimen...
    Huch, sind die auf einmal keine arme Opfergruppe mehr? Interessant. Ist das die offizielle Antifa-Linie?

    Haste Zahlen, die das belegen?
    Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist höchstes Gut und Lebenssinn eines jeden Deutschen und in dieser Funktion bereits einige Jahrzehnte alt.




  7. #17
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von schlau Beitrag anzeigen
    Wo steht denn das, dass die Planung den mord ausmacht?

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    Ich finde das nirgends
    Niedere Beweggründe, Heimtücke.

    Edit: [Links nur für registrierte Nutzer]

  8. #18

    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Felix Krull Beitrag anzeigen
    Das ist aber merkwürdig. Besagte Julia Kasselt hat nämlich schon 2011 eine Studie veröffentlicht, in der etwas völlig anderes steht:



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    Einer wie Yamamoto geht aber scheinbar jeder noch so tumben Lüge der Gutmenschen willig auf den Leim.
    Die Tante war gestern bei sternTV und hat erklärt, warum das so war.

  9. #19
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Heute so, morgen so.
    Kasselt kann erklären, was sie will: wenn sich zwei von ihr durchgeführte Studien so sehr
    widersprechen, kann ihre Arbeit methodisch und handwerklich nichts taugen.

    BGH: Tötung zur Wiederherstellung der Ehre ist regelmäßig Mord


    Die Verwurzelung des Täters in der deutschen Gesellschaft spielt auch für die gerichtliche Beurteilung des Falles eine entscheidende Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Urteil vom 28. Januar 2004 (Az. 2 StR 452/03) ausgeführt, dass Ehrenmorde grundsätzlich als Mord aus niedrigen Beweggründen einzuordnen sind, weil die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre sittlich auf tiefster Stufe stehe.

    Bei ausländischen Tätern, so der BGH in einem anderen Fall, könne aber ausnahmsweise auch eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen. Das aber nach Ansicht des 5. Strafsenats nur dann, wenn der Täter zur Tatzeit noch so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt ist, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst ist (Urt. v. 20.02.2002, Az. 5 StR 538/01).

    Dieses Regel-Ausnahme-Prinzip mache es den Gerichten sehr schwer, den Fall zu entscheiden, beurteilt Julia Kasselt. Die Studie hat ergeben, dass nur 36,8 Prozent der verurteilten Täter, die nach den Maßstäben des MPI einen "Ehrenmord" begingen oder begehen wollten, tatsächlich auch wegen Mordes nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden. Zwar relativiert sich dieses Ergebnis ein wenig, da die Opfer nicht in allen Fällen starben und die Täter dann häufig nur wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Dennoch fällt auf, dass die Gerichte offensichtlich nicht von der Regel ausgehen, dass das Ehrenmotiv die Tötung zum Mord macht.

  10. #20
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Yamamoto Beitrag anzeigen
    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten
    .
    Mittlerweile muss auch der Ramandan als Erklärung für durchgeknallte Muslime herhalten. Ich denke ich werde auch bald dem Islam beitreten. Sicher ist sicher.

    PS: Man beachte die Formulierung "keine wesentlichen Auswirkungen". Also ein bisschen schon oder wie?


    Rottweil - Die Tat lief laut Staatsanwaltschaft [Links nur für registrierte Nutzer].

    Der 39-jährige Angeklagte aus dem baden-württembergischen Wellendingen war mit seinem Nachbarn im Juli 2013 in Streit geraten. Es ging mal wieder um die Grundstücksgrenze, die Müllentsorgung und die Zufahrtswege.

    Als der Streit eskalierte, ging der Sportschütze nach eigener Aussage zu seinen Waffenschränken, nahm eine halbautomatische Pistole und Munition heraus. Aus unmittelbarer Nähe erschoss er laut Anklage seinen 43 Jahre alten Nachbarn.

    Nun muss der Angeklagte womöglich lange Zeit ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht Rottweil 13 Jahre Haft wegen Totschlags. Der Anwalt der Witwe verlangte lebenslang wegen Mordes.

    Warum der bis dahin völlig unbescholtene Mann derart ausrastete, blieb unter den Prozessbeteiligten bis zuletzt umstritten. Ein Erklärungsversuch ist, dass zur Tatzeit Ramadan war. Der 39-Jährige hielt sich als gläubiger Muslim streng an die Fastenvorschriften. 14 Stunden lang hatte er trotz der Hitze an jenem Tag nichts getrunken und gegessen. Dadurch sei er geistig stark geschwächt gewesen, sagte ein Gutachter. Auch aus diesem Grund bescheinigte er dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit.

    Staatsanwaltschaft und Verteidigung schlossen sich dieser Argumentation an. Allerdings betonte der Staatsanwalt, der Ramadan habe keine wesentlichen Auswirkungen auf das Strafmaß. Der 39-Jährige hat die Tat größtenteils zugegeben. Das Urteil soll am 8. April verkündet werden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

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