"Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." (Jean Baptiste Henri Lacordaire)
wirklich nicht?[Links nur für registrierte Nutzer]Jolins Mörder bekam wegen seiner Religion eine milde Strafe
Deutschland diskutiert über den Islam-Rabatt
[Links nur für registrierte Nutzer]Strafmilderung aufgrund islamischer Erziehung rechtens?
Straftäter in Großbritannien ohne Gefängnis davongekommen
(Institut für Islamfragen, dk, 11.04.2014) Mudar Zahran reflektiert in seinem Bericht auf der Internetseite des Gatestone Institute in New York über den Fall eines 18-jährigen britischen Muslims, der im Januar 2013 ein 13-jähriges britisches Mädchen vergewaltigt hatte. Ihm war ungeachtet dessen eine Gefängnisstrafe erspart geblieben, weil er behauptet hatte, dass er nicht gewusst habe, dass Sex mit dem 13-jährigen Mädchen gegen das Gesetz gewesen sei. Er fügte bei der Gerichtsverhandlung hinzu, dass er eine Koranschule besucht habe, wo ihm beigebracht worden sei, dass „Frauen nicht mehr wert seien als ein Lutscher, den man zum Boden fallen lässt.“
[Links nur für registrierte Nutzer]Kreis Rottweil
Mörder wegen Fastens im Ramadan nur vermindert schuldfähig?
Im Prozess um einen tödlichen Nachbarschaftskonflikt in Wellendingen tobt ein skurriler Streit. Experten fragen sich, ob der mutmaßliche Mörder wegen der strengen Fastenregeln im Ramadan nur vermindert schuldfähig ist.
hierzuforen bereits diskutiert: [Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer]Politiker sprechen sich gegen "Islambonus" für Straftäter aus
"Es darf in Deutschland keinen Rabatt für Täter geben, die sich bei ihren Verbrechen auf religiöse Motive berufen."
Dafür spricht sich nicht nur der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach in der "Bild"-Zeitung aus. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD, Michael Hartmann, sagte, die Religion oder die Herkunft eines Angeklagten dürfe für ihn weder Vor- noch Nachteile bringen. Die beiden Politiker beziehen sich auf ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden. Dort hatte sich ein Deutsch-Afghane wegen Mordes an einer schwangeren Frau verantworten müssen. In die Urteilsbegründung der Richter floss dabei strafmildernd der kulturelle und religiöse Hintergrund des Mannes ein.
gäbe es diesen Bonus nicht, bräuchte man sich auch nicht dagegen auszusprechen oder sich dagegen zu verwahren! Leider ist er in deutschen Gerichtssälen schon Alltag!
Nicht immer aus falsch verstandenem Gutmenschentum, nein auch aus richtig verstandenem und nicht zu vergessen aus Angst! Aus Angst vor angedrohter oder signalisierter Gewalt für Leib und Leben der Richter und Beisitzer oder gegenüber deren Angehörigen oder auch einfach dass sie keinen Bock auf zerstochene Reifen oder abgebrannte Autos haben......
Nein, wirklich nicht.
Im ersten von dir zitierten Fall ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das ist im deutschen Strafrecht die höchstmögliche, und zugleich für Mord zwingend vorgeschriebene Strafe. Was daran nun eine "milde Strafe" sein soll, erschließt sich mir nicht?
Im dritten von dir zitierten Fall schreibt die Badische Zeitung es schon ganz richtig: "Experten fragen sich, ob ... " Bitte schön, die Gedanken sind frei, und "Experte" kann sich jeder nennen oder nennen lassen. Tatsächlich spielten ausweislich der schriftlichen Urteilsbegründung weder das religiöse Bekenntnis des Angeklagten, noch der muslimische Fastenmonat irgendeine Rolle bei der Strafzumessung.
Und was den zweiten von dir zitierten Fall angeht: Im britischen Strafrecht kenne ich mich nicht aus, weshalb ich mich - wie auch von dir zitiert und mit hervorgehoben - ausdrücklich auf deutsche Gerichte bezog.
"Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." (Jean Baptiste Henri Lacordaire)
Ich weiß zwar nicht, welche Bedeutung einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld du dir vorstellst, aber lass dir gesagt sein: Ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter kann auch ohne diesen Satz im Urteil trotzdem länger im Gefängnis sitzen, ehe seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, als ein anderer Verurteilter mit diesem Satz im Urteil.
Und ja, der Angeklagte hat sich auf Grund der Verhältnisse in seiner Familie und seiner Beziehung zu dieser subjektiv in einer Zwangslage gesehen. Das rechtfertigt oder entschuldigt seine Tat nicht, er ist immerhin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, aber er hat aus seiner Sicht dennoch aus Verzweiflung gehandelt, nicht aus Überzeugung. Das ist und muss bei der Bewertung des subjektiven Unrechtsgehaltes einer Tat ein Unterschied bleiben.
"Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." (Jean Baptiste Henri Lacordaire)
„Im Namen der Menschheit fordere ich, daß der schwarze Stein zermahlen, sein Staub in den Wind gestreut, daß
Mekka verwüstet und das Grab von Mohammed entehrt wird. Das ist der Weg, um gegen den Fanatismus anzugehen.“
[Gustave Flaubert]
„Im Namen der Menschheit fordere ich, daß der schwarze Stein zermahlen, sein Staub in den Wind gestreut, daß
Mekka verwüstet und das Grab von Mohammed entehrt wird. Das ist der Weg, um gegen den Fanatismus anzugehen.“
[Gustave Flaubert]
ich will mich auch gar nicht an diesem Fall festbeißen, er ist wirklich eher weniger geeignet um den Bonus für nichtdeutsche Straftäter oder Täter mit muslimischen Hintergrund zu belegen. Da gibt es andere Kaliber.....die Großfamilie Abou-Chaker ist dir bekannt? Der Name Miri sagt dir etwas? Omeirat ist dir ein Begriff?
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