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Thema: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

  1. #31
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Nein. Ich weiß, auf welches Urteil du Bezug nimmst, und in diesem hat das Gericht - das nach § 261 StPO die Gesamtheit aller während der Verhandlung vorgebrachten und erörterten Tatsachen und Umstände zu würdigen hat - diesen Umstand bloß als "zur Kenntnis genommen" erwähnt, sein Urteil aber ausdrücklich nicht ​darauf gestützt.
    Ist klar. Warum dann?

  2. #32
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ist klar. Warum dann?
    Dem Angeklagte wurde verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB zugebilligt, weil er schon zum Tatzeitpunkt nachweislich an einer psychischen Erkrankung - namentlich Depressionen - gelitten hat.
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  3. #33
    bernhard44
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Ich wüsste überhaupt von keinem Urteil, in welchem ein deutsches Gericht schuldmindernde Tatumstände mit dem religiösen Bekenntnis des Angeklagten begründet hat?

    Allenfalls wird das Ausüben von Druck durch das soziale, namentlich familiäre Umfeld, des Täters zur Tatbegehung diesem schuldmindernd angerechnet.

    Und das ist auch absolut richtig, denn es macht für die persönliche Schuld eines Täters - und diese ist nach § 46 Abs. 1 StGB Grundlage für die Strafzumessung - nun einmal einen Unterschied, ob er seinen Tatentschluss rein aus eigenem Antrieb gefasst hat, oder z. B. durch psychischen Druck von dritter Seite zur Tatbegehung bestimmt wurde.

    Das hat in zweierlei Hinsicht nichts mit dem Islam zu tun:

    Erstens sind sog. "Ehrenmorde", wie aikanu2012 schon sagte, nicht islamisch, sondern Ausfluss sozialer Vorstellungen, die in heute islamische geprägten Gesellschaften schon vor deren Islamisierung bestanden und sich trotz ihrer Missbilligung durch den Islam erhalten haben.

    Und zweitens ist das Motiv des Täters gerade nicht seine eigene religiöse oder ethische Überzeugung, sondern die Furcht vor für ihn negativen sozialen Konsequenzen, wenn er sich nicht dem Willen älterer Familienmitglieder, von denen er emotional abhängig ist, beugt.
    wirklich nicht?
    Jolins Mörder bekam wegen seiner Religion eine milde Strafe
    Deutschland diskutiert über den Islam-Rabatt

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    Strafmilderung aufgrund islamischer Erziehung rechtens?


    Straftäter in Großbritannien ohne Gefängnis davongekommen

    (Institut für Islamfragen, dk, 11.04.2014) Mudar Zahran reflektiert in seinem Bericht auf der Internetseite des Gatestone Institute in New York über den Fall eines 18-jährigen britischen Muslims, der im Januar 2013 ein 13-jähriges britisches Mädchen vergewaltigt hatte. Ihm war ungeachtet dessen eine Gefängnisstrafe erspart geblieben, weil er behauptet hatte, dass er nicht gewusst habe, dass Sex mit dem 13-jährigen Mädchen gegen das Gesetz gewesen sei. Er fügte bei der Gerichtsverhandlung hinzu, dass er eine Koranschule besucht habe, wo ihm beigebracht worden sei, dass „Frauen nicht mehr wert seien als ein Lutscher, den man zum Boden fallen lässt.“
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    Kreis Rottweil

    Mörder wegen Fastens im Ramadan nur vermindert schuldfähig?

    Im Prozess um einen tödlichen Nachbarschaftskonflikt in Wellendingen tobt ein skurriler Streit. Experten fragen sich, ob der mutmaßliche Mörder wegen der strengen Fastenregeln im Ramadan nur vermindert schuldfähig ist.
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    hierzuforen bereits diskutiert: [Links nur für registrierte Nutzer]

  4. #34
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Politiker sprechen sich gegen "Islambonus" für Straftäter aus

    "Es darf in Deutschland keinen Rabatt für Täter geben, die sich bei ihren Verbrechen auf religiöse Motive berufen."

    Dafür spricht sich nicht nur der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach in der "Bild"-Zeitung aus. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD, Michael Hartmann, sagte, die Religion oder die Herkunft eines Angeklagten dürfe für ihn weder Vor- noch Nachteile bringen. Die beiden Politiker beziehen sich auf ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden. Dort hatte sich ein Deutsch-Afghane wegen Mordes an einer schwangeren Frau verantworten müssen. In die Urteilsbegründung der Richter floss dabei strafmildernd der kulturelle und religiöse Hintergrund des Mannes ein.
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    gäbe es diesen Bonus nicht, bräuchte man sich auch nicht dagegen auszusprechen oder sich dagegen zu verwahren! Leider ist er in deutschen Gerichtssälen schon Alltag!
    Nicht immer aus falsch verstandenem Gutmenschentum, nein auch aus richtig verstandenem und nicht zu vergessen aus Angst! Aus Angst vor angedrohter oder signalisierter Gewalt für Leib und Leben der Richter und Beisitzer oder gegenüber deren Angehörigen oder auch einfach dass sie keinen Bock auf zerstochene Reifen oder abgebrannte Autos haben......

  5. #35
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    wirklich nicht?
    Nein, wirklich nicht.

    Im ersten von dir zitierten Fall ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

    Das ist im deutschen Strafrecht die höchstmögliche, und zugleich für Mord zwingend vorgeschriebene Strafe. Was daran nun eine "milde Strafe" sein soll, erschließt sich mir nicht?

    Im dritten von dir zitierten Fall schreibt die Badische Zeitung es schon ganz richtig: "Experten fragen sich, ob ... " Bitte schön, die Gedanken sind frei, und "Experte" kann sich jeder nennen oder nennen lassen. Tatsächlich spielten ausweislich der schriftlichen Urteilsbegründung weder das religiöse Bekenntnis des Angeklagten, noch der muslimische Fastenmonat irgendeine Rolle bei der Strafzumessung.

    Und was den zweiten von dir zitierten Fall angeht: Im britischen Strafrecht kenne ich mich nicht aus, weshalb ich mich - wie auch von dir zitiert und mit hervorgehoben - ausdrücklich auf deutsche Gerichte bezog.
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  6. #36
    bernhard44
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Nein, wirklich nicht.

    Im ersten von dir zitierten Fall ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

    Das ist im deutschen Strafrecht die höchstmögliche, und zugleich für Mord zwingend vorgeschriebene Strafe. Was daran nun eine "milde Strafe" sein soll, erschließt sich mir nicht?

    Im dritten von dir zitierten Fall schreibt die Badische Zeitung es schon ganz richtig: "Experten fragen sich, ob ... " Bitte schön, die Gedanken sind frei, und "Experte" kann sich jeder nennen oder nennen lassen. Tatsächlich spielten ausweislich der schriftlichen Urteilsbegründung weder das religiöse Bekenntnis des Angeklagten, noch der muslimische Fastenmonat irgendeine Rolle bei der Strafzumessung.

    Und was den zweiten von dir zitierten Fall angeht: Im britischen Strafrecht kenne ich mich nicht aus, weshalb ich mich - wie auch von dir zitiert und mit hervorgehoben - ausdrücklich auf deutsche Gerichte bezog.
    Begründung des Richters Rolf Vogel: „Wegen der kulturellen und religiösen Herkunft“ habe sich der Täter in einer Zwangslage befunden.
    daher keine Anerkennung einer besonderen Schwere der Schuld. Na wenn das kein Rabatt ist!

  7. #37
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    daher keine Anerkennung einer besonderen Schwere der Schuld. Na wenn das kein Rabatt ist!
    Ich weiß zwar nicht, welche Bedeutung einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld du dir vorstellst, aber lass dir gesagt sein: Ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter kann auch ohne diesen Satz im Urteil trotzdem länger im Gefängnis sitzen, ehe seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, als ein anderer Verurteilter mit diesem Satz im Urteil.

    Und ja, der Angeklagte hat sich auf Grund der Verhältnisse in seiner Familie und seiner Beziehung zu dieser subjektiv in einer Zwangslage gesehen. Das rechtfertigt oder entschuldigt seine Tat nicht, er ist immerhin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, aber er hat aus seiner Sicht dennoch aus Verzweiflung gehandelt, nicht aus Überzeugung. Das ist und muss bei der Bewertung des subjektiven Unrechtsgehaltes einer Tat ein Unterschied bleiben.
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  8. #38
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von akainu2012 Beitrag anzeigen
    Richtig, und was ich noch hinzufügen wollte ist, dass Ehrenmorde weder mit Ehre noch mit dem Islam was zu tun hat.

    Der Islam lehnt klar Ehrenmorde ab, genauso wie es Zwangsheirat ablehnt. Etwas Unislamisches als Islamisch zu verkaufen zeugt nicht von Intelligenz. (meine jetzt nicht dich damit.)

    Keiner leugnet aber dass es Dinge wie Zwansgheirat oder Ehrenmord schon lange vor dem Islam als Tradition gab und heute noch gibt, der Islam kam unteranderem um mit diesem Tradition Schluss zu machen. (Die Irreführende Bezeichnung "Islamrabatt" ist nicht nur falsch sondern suggeriert, dass der Islam Ehrenmorde gut heiße obwohl der Islam gegen Ehrendmorde ist. Und eine Rabatt gibt es auch nicht wie du gezeigt hast.)

    Lg
    Süss...und dann hat es der Islam in 1400 Jahren nicht geschafft, solche angeblichen vorislamischen Traditionen zu unterbinden. Eine etwas einfältige Erklärung von Dir, findste nicht?
    „Im Namen der Menschheit fordere ich, daß der schwarze Stein zermahlen, sein Staub in den Wind gestreut, daß
    Mekka verwüstet und das Grab von Mohammed entehrt wird. Das ist der Weg, um gegen den Fanatismus anzugehen.“
    [Gustave Flaubert]

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Kalliope
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    also, wenn man den "Ausfluss" hat, dann kann man nix für seine Taten? Dann ist Mord gar nicht so schlimm? Ihr Rechtsverdreher macht es euch schön einfach, oder müsst ihr sowas sagen? Damit nicht mal einer mit "Ausfluss" vor eurer Tür steht?


    „Im Namen der Menschheit fordere ich, daß der schwarze Stein zermahlen, sein Staub in den Wind gestreut, daß
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    [Gustave Flaubert]

  10. #40
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Ich weiß zwar nicht, welche Bedeutung einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld du dir vorstellst, aber lass dir gesagt sein: Ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter kann auch ohne diesen Satz im Urteil trotzdem länger im Gefängnis sitzen, ehe seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, als ein anderer Verurteilter mit diesem Satz im Urteil.

    Und ja, der Angeklagte hat sich auf Grund der Verhältnisse in seiner Familie und seiner Beziehung zu dieser subjektiv in einer Zwangslage gesehen. Das rechtfertigt oder entschuldigt seine Tat nicht, er ist immerhin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, aber er hat aus seiner Sicht dennoch aus Verzweiflung gehandelt, nicht aus Überzeugung. Das ist und muss bei der Bewertung des subjektiven Unrechtsgehaltes einer Tat ein Unterschied bleiben.
    ich will mich auch gar nicht an diesem Fall festbeißen, er ist wirklich eher weniger geeignet um den Bonus für nichtdeutsche Straftäter oder Täter mit muslimischen Hintergrund zu belegen. Da gibt es andere Kaliber.....die Großfamilie Abou-Chaker ist dir bekannt? Der Name Miri sagt dir etwas? Omeirat ist dir ein Begriff?


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