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Man stelle sich vor, ein Dringlichkeitsfahrer mit Horn und Blaulicht fährt in einen Blitzer und muss jetzt Bussen bezahlen ... und das Geschrei geht los. Ich frage mich ehrlich, ob irgendwer dieser Dringlichkeitsfahrer überhaupt das Gesetz mal liest, worauf er sich berufen kann?
Art. 100 Abs 4 SVG (Strassenverkehrsgesetz)
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Der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeuges ist auf einer dringlichen Dienstfahrt wegen Missachtung der Verkehrsregeln und der besonderen Anordnungen für den Verkehr nicht strafbar, sofern er die erforderlichen Warnsignale gab und alle Sorgfalt beobachtete, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich war.
Natürlich, das entbindet einen ja nicht komplett und wer dann innerorts mit 100+ fährt, gehört eigentlich als Raser ins Gefängnis. Denn auch unter 100 Abs. 4 steht mit "aller Sorgfalt nach den besonderen Verhältnissen". Ich frage mich jetzt echt, wie das Gesetz das auf einen Nenner bringen will, wenn wir Leute einsperren, die im Dorf 100+ fahren ( Sinn/Unsinn mal weglassen - könnten auch 140 ausserorts sein ) weil sie Kontrolle und Beherrschung unter keinen Umständen sicherstellen können aber Dringlichkeitsfahrer welche einem enormen Druck ausgesetzt sind können es dann schon?
Manchmal mutet das ganze wie ein schlechter Witz an ...
Was ist Eure Meinung zum Thema Geschwindigkeitsübertretungen auf Dringlichkeitsfahrten?