Wenn jemand Eure mögliche Überführung in eine Gaskammer erörtert, dürft ihr keine verächtliche Handgeste machen.
Sonst geht's ab in den Bau...
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Richtige Reaktion wäre natürlich gewesen, demütig den Kopf zu neigen und den linken Übermenschen zuzustimmen. Alles andere muss verurteilt werden.
Junge Alternative.
Zu dem Rollifahrer hat doch mal ne Dauer-Gegendemonstrantin gesagt: "Steh auf, wenn du mit mir redest!”
Und die war mega fett, wird über kurz oder lang selber irgendwann zumindest am Rollator gehen.
"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)
Das Strafmaß ist völlig überzogen.
Es hätte völlig ausgereicht, wenn man ihn gezwungen hätte einen Coffee to go zu kaufen
Die tiefsten Brunnen tragen die höchsten Wasser - Meister Eckhart
Dieses System hier wird immer lächerlicher!
Mit welcher Begründung wurde seine Gegenanzeige eigentlich abgelehnt? Weil die Beklagte eine Linke ist?
~ Nur ein krankes System lässt Kinder geistig verhungern! ~
Die blanke Inflation.
2011 kostete das in Bochum noch 300 Euro.
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Da die Geste beim Rolli aber die Antwort auf eine Behauptung im Zusmmenhang mit seiner Behinderung war, kann von Beleidigung überhaupt nicht die Rede sein.
Es steht im als Betroffenen frei, das Gesagte zu bewerten, auch abwertend.
Was du sagst ist Scheiße ist eben nicht das selbe, wie du bist Scheiße.
Das beweist wieder einmal die besondere Logik der Antifa, indem sie einen behinderten Mann für 80 Tage! ins BRD-Gefängnis bringen, den sie angeblich vor den Rechten beschützen wollen.
Wirklich sehr logisch. Richtig menschenfreundlich.
Das eine ist zwar blanke Fantasie, aber die BRD-Lagerhaft, die ist real.
Und lächerlich ist das schon lange nicht mehr. Jeder Intensivtäter kommt dagegen mit ein paar Sozialstunden davon.
Die Wahrheit ist wie ein Löwe. Man muss sie nicht verteidigen. Lass sie einfach los. Sie wird sich selbst verteidigen.
"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
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