Ein zusätzlicher Beitrag zum "Umvolkung"?Der Nachzug türkischer Ehegatten in die Bundesrepublik soll erleichtert werden. Der Generalanwalt am EuGH hält die bisherige Regel für rechtswidrig, wonach Familienmitglieder Deutschkenntnisse vorweisen müssen.
Luxemburg - Verstößt Deutschland gegen EU-Recht, weil Zuwanderer Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben müssen? Die Auffassung vertritt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Paolo Mengozzi, in seinem Schlussantrag, den er am Mittwoch vorgelegt hat. Seit 2007 müssen sich Ehegatten von in Deutschland arbeitenden Ausländern in deutscher Sprache verständigen können, um ebenfalls nach Deutschland ziehen zu dürfen.
Konkret geht es um die Klage einer Türkin, die nicht bei ihrem Mann leben darf, der seit 1998 in Deutschland wohnt. Sie ist Analphabetin und verfügt nach Feststellungen der deutschen Botschaft in Ankara nicht über die nötigen Sprachkenntnisse. Mengozzi sagte, mit der Forderung nach Sprachkenntnissen vor der Einreise verstoße Deutschland unter anderem gegen eine sogenannte Stillhalteklausel aus einem Abkommen zwischen der EU und der Türkei von 1970. Darin werden neue Einreisehindernisse für Türken verboten.
...
Weiter > [Links nur für registrierte Nutzer]