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Umfrageergebnis anzeigen: Was waren die nürnberger Prozesse ?

Teilnehmer
185. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Rechtstaatlich einwandfreie Gerichtsurteile.

    11 5,95%
  • Sie waren nicht rechtstaatlich, aber gerecht.

    30 16,22%
  • Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.

    134 72,43%
  • Ich weiß es nicht.

    10 5,41%
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Thema: Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Aufgrund einer off-topic-Diskussion in einem anderen Thread ,habe ich mich entschlossen hier einen eigenen Strang für dieses recht interressante Thema zu eröffnen, inklusive Umfrage.

    Die Frage ist wie ihr die nürnberger Prozesse bewertet , was spricht für eine Farce? Was spricht für Gerechtigkeit?

    Ich wünsche viel Spaß beim diskutieren , nicht vergessen, immer schön dreimal über das eigene Posting nachzudenken, bevor man es absendet, dieses Thema ist im freisten deutschen Staat aller Zeiten nämlich nur unter vorgehaltener Hand zu diskutieren. Insofern also schön aufpassen, dass man sich beim Posten nicht strafbar macht.

    mfg
    Captain Spaulding
    Geändert von Captain_Spaulding (20.05.2014 um 15:34 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Ich fange dann mal gleich mit meinen persönlichen Favoriten an, den Statuten, aus denen bereits klar ersichtlich wird,dass es sich bei diesem Tribunal um einen mittelalterlichen Hexenprozess handelte:

    Artikel 19: "Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen."

    Artikel 21: "Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen ...."

    Ist das nicht herrlich? Der erste Gerichtshof, der keine Beweise fordern oder prüfen darf, sondern die nichtbewiesenen aber dafür offenkundigen Tatsachen "des Amts wegen zur Kenntnis nehmen" soll.
    Ich persönlich muss immer sehr herzlich lachen, wenn ich mich mit diesem Thema befasse, ich hoffe den Mitforisten hier geht es ähnlich und wünsche daher viel Spaß.

    mfg
    Captain Spaulding

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  3. #3
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Ich fange dann mal gleich mit meinen persönlichen Favoriten an, den Statuten, aus denen bereits klar ersichtlich wird,dass es sich bei diesem Tribunal um einen mittelalterlichen Hexenprozess handelte:
    Sicher war nicht alles perfekt. Anders als beim Volksgerichtshof wurde bei den Nürnberger Prozessen tatsächlich verhandelt. Bereits beim Hauptkriegsverbrecherprozess erhielten drei Angeklagte einen Freispruch. Die Richter folgten bei den Urteilen auch nicht der Anklage; bei einigen Angeklagten blieb das Strafmaß sogar unter dem, was ihre eigenen Anwälte gefordert hatten.


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Sicher war nicht alles perfekt. Anders als beim Volksgerichtshof wurde bei den Nürnberger Prozessen tatsächlich verhandelt.
    Das ist gelogen, das Gericht sollte laut Statuten garnicht verhandeln, sondern nur Behauptungen, die den Siegern als offenkundig galten, zur Kenntnis nehmen.
    Bereits beim Hauptkriegsverbrecherprozess erhielten drei Angeklagte einen Freispruch. Die Richter folgten bei den Urteilen auch nicht der Anklage; bei einigen Angeklagten blieb das Strafmaß sogar unter dem, was ihre eigenen Anwälte gefordert hatten.
    Schonmal daran gedacht, dass diese Prozesse in erster Linie garnicht gegen die Angeklagten , sondern gegen das deutsche Volk geführt wurden?
    Es war eigentlich egal welche Strafe die Parteigrößen bekamen, Sinn der Prozesse war es das ,heute orthodoxe, Geschichtsbild der Sieger rechtlich festzuschreiben. Die Auslegung des Knebelparagraphen 130 StGb begründet sich noch heute auf dem nürnberger Urteil.

    mfg
    Captain Spaulding

  5. #5
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Das ist gelogen, das Gericht sollte laut Statuten garnicht verhandeln, sondern nur Behauptungen, die den Siegern als offenkundig galten, zur Kenntnis nehmen.
    ich muß dich enttäuschen. da wurde sogar schwer verhandelt. das kommt noch in meiner antwort.

    wieder weise ich dich darauf, daß du deine worte sorgfältiger wählen mußt. da wurde sehr schwer verhandelt zwischen USA, GB, F und der SU. einige male drohte alles zu stranden und würde die SU dann ohne viel probleme zigtausend deutschen erschießen.

    die angeklagten hatten keine möglichkeit die regeln anzufechten. ja, das stimmt. sie haben aber auch nie die möglichkeit gegeben um ihre verbrechen anzufechten. sie versuchten »lücken« in den gesetzen auszunützen. haben aber dabei übersehen, daß es auch internationale verträge gab, die galten. bei den angeklagten gab es jedenfalls - wie dünn das eis auch war - prezädenzen und jurisprudenz.

    lese mal das kellog/briandprotokoll. darin steht was man unterlassen soll. oder die HLO. die prozesse von 1923 - nota bene in leipzig gehalten - hatten das therma kriegsverbrechen für ein prozeß zulässig gemacht.
    anti-extrem

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    ich muß dich enttäuschen. da wurde sogar schwer verhandelt. das kommt noch in meiner antwort.

    wieder weise ich dich darauf, daß du deine worte sorgfältiger wählen mußt. da wurde sehr schwer verhandelt zwischen USA, GB, F und der SU. einige male drohte alles zu stranden und würde die SU dann ohne viel probleme zigtausend deutschen erschießen.

    die angeklagten hatten keine möglichkeit die regeln anzufechten. ja, das stimmt. sie haben aber auch nie die möglichkeit gegeben um ihre verbrechen anzufechten. sie versuchten »lücken« in den gesetzen auszunützen. haben aber dabei übersehen, daß es auch internationale verträge gab, die galten. bei den angeklagten gab es jedenfalls - wie dünn das eis auch war - prezädenzen und jurisprudenz.

    lese mal das kellog/briandprotokoll. darin steht was man unterlassen soll. oder die HLO. die prozesse von 1923 - nota bene in leipzig gehalten - hatten das therma kriegsverbrechen für ein prozeß zulässig gemacht.
    Ach Nomen. Ich wünschte, du würdest den - faktisch aussichtslosen - Versuch, aus dem IMT ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Regeln zu machen, irgendwann mal aufgeben. Das war es schlicht nicht. Die Leipziger Prozesse haben auch keinerlei Rechtsgrundlage für irgend etwas geschaffen. Das reine Bewusstsein, dass man als Soldat, Politiker oder Verwaltungsbeamter nach einem verlorenen Krieg auch für Dinge verurteilt werden kann, die zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafe standen, bildet schon gar keine Rechtsgrundlage für irgend etwas, maximal ist es ein Beweis für die Willkür, die dem Sieger möglich ist.

    Ohne Blick auf die "moralische Schuld" der Angeklagten bleibt es dabei: Sie wären nach rechtsstaatlichen Regeln weder anzuklagen noch zu verurteilen gewesen.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    ich muß dich enttäuschen. da wurde sogar schwer verhandelt. das kommt noch in meiner antwort.

    wieder weise ich dich darauf, daß du deine worte sorgfältiger wählen mußt. da wurde sehr schwer verhandelt zwischen USA, GB, F und der SU. einige male drohte alles zu stranden und würde die SU dann ohne viel probleme zigtausend deutschen erschießen.

    die angeklagten hatten keine möglichkeit die regeln anzufechten. ja, das stimmt. sie haben aber auch nie die möglichkeit gegeben um ihre verbrechen anzufechten. sie versuchten »lücken« in den gesetzen auszunützen. haben aber dabei übersehen, daß es auch internationale verträge gab, die galten. bei den angeklagten gab es jedenfalls - wie dünn das eis auch war - prezädenzen und jurisprudenz.

    lese mal das kellog/briandprotokoll. darin steht was man unterlassen soll. oder die HLO. die prozesse von 1923 - nota bene in leipzig gehalten - hatten das therma kriegsverbrechen für ein prozeß zulässig gemacht.
    DU hast mich falsch verstanden, daran, dass die räuberischen Siegermächte untereinander hart verhandelt haben , wer sich nun das größte Stück von Deutschland abschneiden darf, daran habe ich garkeinen Zweifel.
    Nur die eigentlichen Tatbestände wurden eben nicht ,wie in einem Rechtstaat üblich, verhandelt, sondern im voraus festgeschrieben.("von Amts wegen zur Kenntnis genommen")

    mfg
    Captain Spaulding

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    ich muß dich enttäuschen. da wurde sogar schwer verhandelt. das kommt noch in meiner antwort.

    wieder weise ich dich darauf, daß du deine worte sorgfältiger wählen mußt. da wurde sehr schwer verhandelt zwischen USA, GB, F und der SU. einige male drohte alles zu stranden und würde die SU dann ohne viel probleme zigtausend deutschen erschießen.

    die angeklagten hatten keine möglichkeit die regeln anzufechten. ja, das stimmt. sie haben aber auch nie die möglichkeit gegeben um ihre verbrechen anzufechten. sie versuchten »lücken« in den gesetzen auszunützen. haben aber dabei übersehen, daß es auch internationale verträge gab, die galten. bei den angeklagten gab es jedenfalls - wie dünn das eis auch war - prezädenzen und jurisprudenz.

    lese mal das kellog/briandprotokoll. darin steht was man unterlassen soll. oder die HLO. die prozesse von 1923 - nota bene in leipzig gehalten - hatten das therma kriegsverbrechen für ein prozeß zulässig gemacht.
    Du meinst das hier [Links nur für registrierte Nutzer] ?
    Wo ist da ein Straftatbestand enthalten?

  9. #9
    Sozialdemokrat Benutzerbild von Alter Stubentiger
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Das ist gelogen, das Gericht sollte laut Statuten garnicht verhandeln, sondern nur Behauptungen, die den Siegern als offenkundig galten, zur Kenntnis nehmen.
    Behauptungen nicht. Nur belegte Tatsachen. Das heißt aber nicht das Gegenbeseise nicht berücksichtigt wurden. Es gab schließlich auch Freisprüche.
    Schonmal daran gedacht, dass diese Prozesse in erster Linie garnicht gegen die Angeklagten , sondern gegen das deutsche Volk geführt wurden?
    Es war eigentlich egal welche Strafe die Parteigrößen bekamen, Sinn der Prozesse war es das ,heute orthodoxe, Geschichtsbild der Sieger rechtlich festzuschreiben. Die Auslegung des Knebelparagraphen 130 StGb begründet sich noch heute auf dem nürnberger Urteil.

    mfg
    Captain Spaulding
    Nein. Der Prozeß wurde bewußt so geführt das das deutsche Volk entlastet wurde. Er war glasklar gegen Nazis gerichtet.

    Aber schön das du so offen sagst worum es dir in Wirklichkeit geht. Ich denke nämlich daß dir Rechtsstaatlichkeit völlig egal ist. Du möchtest NS-Größen zu Opfern verklären.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Alter Stubentiger Beitrag anzeigen
    Behauptungen nicht. Nur belegte Tatsachen. Das heißt aber nicht das Gegenbeseise nicht berücksichtigt wurden. Es gab schließlich auch Freisprüche.

    Nein. Der Prozeß wurde bewußt so geführt das das deutsche Volk entlastet wurde. Er war glasklar gegen Nazis gerichtet.

    Aber schön das du so offen sagst worum es dir in Wirklichkeit geht. Ich denke nämlich daß dir Rechtsstaatlichkeit völlig egal ist. Du möchtest NS-Größen zu Opfern verklären.
    Das Bizarre daran ist, dass diese NS-Größen - nach streng rechtsstaatlichen Maßstäben - tatsächlich Justizopfer wurden. Mag das auch eine Verkehrung der Realität sein, dieses Erbe hat das IMT uns hinterlassen.

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