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weiter weise ich nochmals darauf hin, daß die ganze von dir genannten gruppe nicht nur verbrechen nach deutschem recht begang, sondern auch nach dem recht der überfallenen länder. und auf mehrere delikte da begangen stand die todesstrafe.Ein Haupteinwand der Verteidigung war der Befehlsnotstand. Das Statut des IMT schloss ausdrücklich in Artikel 8 eine Berufung auf das Handeln auf Befehl als Strafausschließungsgrund aus. Lediglich die Berücksichtigung als Strafmilderungsgrund war zulässig. Die Verteidigung in Nürnberg argumentierte, dass ein Führerbefehl eine rechtsetzende Wirkung gehabt, so dass die Pflicht zum Gehorsam auch als Rechtspflicht be*standen hätte. Doch gerade das wurde im Dritten Reich von Personen wie Hitler und Himmler anders gesehen. Sie sahen die Pflicht zur Befolgung der Führererlasse nicht als Rechtspflicht, sondern als Treuepflicht an.[29] Damit konnte ein Führererlass also Unrecht sein, d.h. ein Verstoß gegen die sonstige Rechtsordnung. In solchen Fällen wäre ein Befehlsnotstand aber undenkbar, denn der § 47 des deutschen Militärstrafge*setzbuches (MStGB) schränkte die Gehorsamspflicht auf rechtmäßige Befehle ein. Ein rechtswidriger Befehl brauchte nicht befolgt zu werden. Dieser Paragraph war auch in dem „Handbuch des Deutschen Soldaten“, das jeder Soldat erhielt, auf der ersten Seite abgedruckt,. Daher beruht die Argumentation auf einer falschen Vorstellung der Rechtsnatur der Führerbefehle. Es liegt also im Artikel 8 auch keine unzulässige Einschrän*kung der Verteidigung vor.
für verbrechen bei uns wurde z.b. die todesstrafe wieder aktiviert. wo rauter - schließlich nicht der höchste mitarbeiter - erschossen wurde, kannst du dich vorstellen, daß höhere tiere mit noch mehr recht dazu verurteilt werden sollten.
ich mache aber eine ausnahme für doenitz. m.e. hat der wirklich nichts gewußt von den holocaustverbrechen. war er auch nicht maßgeblich beteiligt am kriegsvorbereitung.
seine umstrittenen befehle finde ich rechtmäßig. denn die briten taten genau dasselbe. benützten außerdem passagierschiffe (und lazarettschiffe ??) um kriegsgüter zu transportieren. schossen auch auf überlebende. kurz, hier gilt mit recht »tu quoque«.