User in diesem Thread gebannt : Kurti


Umfrageergebnis anzeigen: Was waren die nürnberger Prozesse ?

Teilnehmer
185. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Rechtstaatlich einwandfreie Gerichtsurteile.

    11 5,95%
  • Sie waren nicht rechtstaatlich, aber gerecht.

    30 16,22%
  • Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.

    134 72,43%
  • Ich weiß es nicht.

    10 5,41%
+ Auf Thema antworten
Seite 53 von 348 ErsteErste ... 3 43 49 50 51 52 53 54 55 56 57 63 103 153 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 521 bis 530 von 3476

Thema: Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

  1. #521
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
    Registriert seit
    10.07.2012
    Ort
    Dordrecht (NL)
    Beiträge
    6.994

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Das halte ich für ein Gerücht bzw. einen Irrtum. Soweit es Handlungen von Soldaten und Offizieren betrifft, wären diese durch das im Weimarer Militärstrafrecht festgeschriebene Gehorsamsprinzip in einem Umfang entschuldigt gewesen, dass es wohl nicht mal bei Keitl, Jodel und Göring zu mehr als einigen Jahren Haft gereicht hätte. Und hier hätte nicht nur der Nachweis geführt werden müssen, dass bestimmte Handlungen gegen dieses Recht verstießen, sondern auch der, dass dies den Handelnden auch bewusst war.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ein Haupteinwand der Verteidigung war der Befehlsnotstand. Das Statut des IMT schloss ausdrücklich in Artikel 8 eine Berufung auf das Handeln auf Befehl als Strafausschließungsgrund aus. Lediglich die Berücksichtigung als Strafmilderungsgrund war zulässig. Die Verteidigung in Nürnberg argumentierte, dass ein Führerbefehl eine rechtsetzende Wirkung gehabt, so dass die Pflicht zum Gehorsam auch als Rechtspflicht be*standen hätte. Doch gerade das wurde im Dritten Reich von Personen wie Hitler und Himmler anders gesehen. Sie sahen die Pflicht zur Befolgung der Führererlasse nicht als Rechtspflicht, sondern als Treuepflicht an.[29] Damit konnte ein Führererlass also Unrecht sein, d.h. ein Verstoß gegen die sonstige Rechtsordnung. In solchen Fällen wäre ein Befehlsnotstand aber undenkbar, denn der § 47 des deutschen Militärstrafge*setzbuches (MStGB) schränkte die Gehorsamspflicht auf rechtmäßige Befehle ein. Ein rechtswidriger Befehl brauchte nicht befolgt zu werden. Dieser Paragraph war auch in dem „Handbuch des Deutschen Soldaten“, das jeder Soldat erhielt, auf der ersten Seite abgedruckt,. Daher beruht die Argumentation auf einer falschen Vorstellung der Rechtsnatur der Führerbefehle. Es liegt also im Artikel 8 auch keine unzulässige Einschrän*kung der Verteidigung vor.
    weiter weise ich nochmals darauf hin, daß die ganze von dir genannten gruppe nicht nur verbrechen nach deutschem recht begang, sondern auch nach dem recht der überfallenen länder. und auf mehrere delikte da begangen stand die todesstrafe.

    für verbrechen bei uns wurde z.b. die todesstrafe wieder aktiviert. wo rauter - schließlich nicht der höchste mitarbeiter - erschossen wurde, kannst du dich vorstellen, daß höhere tiere mit noch mehr recht dazu verurteilt werden sollten.


    ich mache aber eine ausnahme für doenitz. m.e. hat der wirklich nichts gewußt von den holocaustverbrechen. war er auch nicht maßgeblich beteiligt am kriegsvorbereitung.

    seine umstrittenen befehle finde ich rechtmäßig. denn die briten taten genau dasselbe. benützten außerdem passagierschiffe (und lazarettschiffe ??) um kriegsgüter zu transportieren. schossen auch auf überlebende. kurz, hier gilt mit recht »tu quoque«.
    anti-extrem

  2. #522
    Verloren Benutzerbild von Brathering
    Registriert seit
    13.12.2011
    Ort
    Hermannstraße
    Beiträge
    9.760

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Beispiele?
    Jüngst vor dem Tribunal einfach die ganze deutsche Politik in den besetzten Ländern ansehen.
    Wer nicht vor dem Fall seines Landes floh, wurde hingerichtet.
    Im Grunde die ganze Zeit mit der Ausnahme zwischen Franz Revolution und zweiter Weltkrieg in Europa, war es normal beim Besetzen eines Landes, seine Führung zu töten.
    Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!

  3. #523
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
    Registriert seit
    25.04.2012
    Ort
    Kleinstadt an der Ostsee.
    Beiträge
    5.433

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Rechtstaatlich auf keinem Fall, schon wegen des offenkundigen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot im Strafrecht.
    Darüber ob es ein Verbrechen gegen das Kriegs- und Völkerrecht war kann man Diskutieren.
    Einerseits verstießen sie gegen das Prinzip der Staatimmunität, was der wesentlichste Punkt ist, andererseits war damals noch niemand auf die Idee gekommen das Völkerrecht strafrechtlich zu schützen.
    ... Man kann aber auch gegen ein Gesetz verstoßen, ohne dass das Konsequenzen hat, besonders , wenn man durch reine Willkür und Gewalt herrscht...

    mfg
    Captain Spaulding

  4. #524
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
    Registriert seit
    30.08.2005
    Beiträge
    34.015

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    wenn es einerseits zig belege gab, die jedoch als mögliche oder wahrscheinliche fälschungen (der große wehrig) angemerkt werden, hätte man dann noch zeugenaussagen gebraucht? oder mußte jedes beweis auf richtigkeit geprüft werden?? wie z.b. das tagebuch anne franks . . .

    Dieses "Tagebuch" erschien 1947.

    Der erste – und einzige – Prozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof wurde vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 in Nürnberg durchgeführt.

    Was beides miteinander zu tun haben soll, kann uns der Hobbyankläger, der seinen Namen nicht weiß, sicher sagen.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  5. #525
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
    Registriert seit
    06.02.2014
    Beiträge
    26.349

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Kurti
    Durch welches III. Reich-Gesetz war denn die sog. "Endloesung" gerechtfertigt?
    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Durch dessen Verfassung.
    Bitteschoen - welcher Paragraph?
    Whatever you do, do no harm!

  6. #526
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
    Registriert seit
    10.07.2012
    Ort
    Dordrecht (NL)
    Beiträge
    6.994

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Eine belegte Tatsache ist belegt durch einen Beweis, ist das Prüfen von Beweisen nicht zulässig, wie in Nürnberg, kann es sich garnicht um eine belegte Tatsache handeln, de facto nicht.
    "Offenkundige Tatsachen" meint dagegen einfach das , was die Deutungshoheit damals behauptet hat ,ergo Behauptungen, wie ich sagte.
    wieder nicht wahr. das gericht brauchte nicht zu prüfen. es war aber nicht verboten !!
    anti-extrem

  7. #527
    GESPERRT
    Registriert seit
    21.06.2011
    Ort
    Gau Hessen-Nassau
    Beiträge
    29.440

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    weiter weise ich nochmals darauf hin, daß die ganze von dir genannten gruppe nicht nur verbrechen nach deutschem recht begang, sondern auch nach dem recht der überfallenen länder. und auf mehrere delikte da begangen stand die todesstrafe.

    für verbrechen bei uns wurde z.b. die todesstrafe wieder aktiviert. wo rauter - schließlich nicht der höchste mitarbeiter - erschossen wurde, kannst du dich vorstellen, daß höhere tiere mit noch mehr recht dazu verurteilt werden sollten.


    ich mache aber eine ausnahme für doenitz. m.e. hat der wirklich nichts gewußt von den holocaustverbrechen. war er auch nicht maßgeblich beteiligt am kriegsvorbereitung.

    seine umstrittenen befehle finde ich rechtmäßig. denn die briten taten genau dasselbe. benützten außerdem passagierschiffe (und lazarettschiffe ??) um kriegsgüter zu transportieren. schossen auch auf überlebende. kurz, hier gilt mit recht »tu quoque«.
    Und ich weise dich doch mal darauf hin, dass es gar keine Rolle spielt, was im Status steht, denn das Statur verstößt selbst gegen Fundamentalprinzipien der Rechtsstaatlichkeit. (Keine Strafe ohne Gesetz)

  8. #528
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
    Registriert seit
    06.02.2014
    Beiträge
    26.349

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    ... Man kann aber auch gegen ein Gesetz verstoßen, ohne dass das Konsequenzen hat, besonders , wenn man durch reine Willkür und Gewalt herrscht...
    Wer einen Mordbefehl ablehnt und ggf. den Befehlsgeber in Notwehr toetet,
    fuer den gilt der sog. "Schuldausschliessungsgund"!
    Whatever you do, do no harm!

  9. #529
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
    Registriert seit
    10.07.2012
    Ort
    Dordrecht (NL)
    Beiträge
    6.994

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Der englische Schriftsteller Montgomery Belgion bemerkte in seinem im Jahre 1947 geschriebenen Buch „Epitaph on Nuremberg“:

    „... stelle ich fest, daß der Nürnberger Prozeß (...) den Zweck hatte, die Illusion zu erwecken, man würde auf legalem Wege entdecken, was wir beweisen wollten, daß nämlich Deutschland für den Krieg verantwortlich war. Ich glaube, daß die Tatsache, diese unserer Beweisführung günstige Illusion herbeizuführen, genau der Plan der großen Politik war, den man dem Gericht anvertraute ...“
    die vielen anerkannten völkerrechtjuristen brauche ich nicht zu nennen, sagtest du. warum aber kommst du denn mit zitaten von menschen, die nicht einmal völkerrechtjuristen sind. geschweige von experten.
    anti-extrem

  10. #530
    GESPERRT
    Registriert seit
    10.05.2013
    Ort
    Himinbjörg
    Beiträge
    10.137

    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    wieder nicht wahr. das gericht brauchte nicht zu prüfen. es war aber nicht verboten !!
    Und das soll gerecht sein?

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Nürnberger Prozesse 2.0 für Politiker und Ökonomen
    Von Revoli Toni im Forum Freie Diskussionen
    Antworten: 29
    Letzter Beitrag: 08.03.2012, 16:41
  2. Antworten: 92
    Letzter Beitrag: 03.03.2011, 08:42
  3. Heute vor 60 Jahren begannen die einseitigen Nürnberger Prozesse!
    Von Belehrer im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 277
    Letzter Beitrag: 07.12.2005, 19:23
  4. Nürnberger Prozesse
    Von Der Schakal im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 24.04.2004, 13:42

Nutzer die den Thread gelesen haben : 2

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben