Eigentlich nicht, denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht über allen anderen, untergeordneten Rechten:
Grundgesetz Artikel 2, Absatz (2)
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.