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Thema: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

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  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    In der BRD gibt es keine Versammlungsfreiheit, wie das Wort eigentlich impliziert.

    Man sieht es immer wieder, dass dieses Recht in der real existierenden BRD mit Füßen getreten wird. Während die politische Linke großzügig tun und lassen kann, was sie möchte, bis zu Gewalttaten und Blockaden, wird der Rechten im weitesten Sinne das Versammlungsrecht regelmäßig nur sehr eingeschränkt zugebillig.

    Artikel 8

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    -> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


    Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Nebenbei gesagt, finde ich es sehr bedauerlich, dass öffentliche Versammlungen und entsprechende Verhinderungsveranstaltungen im Wesentlichen darin bestehen, den anderen in der Lautstärke zu übertreffen und niederzubrüllen. Ich bin nicht für unbeschränktes "Megaphon frei in höchstmöglicher Lautstärke für alle und immer". Abgesehen davon, und von Behinderungen und Blockaden, sollte jedoch jeder das Recht haben, sich frei zu versammeln und zu demonstrieren.

    Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Stättler
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Grafenwalder Beitrag anzeigen
    Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.
    Das ist falsch !

    Die politisch - medial geformte und derzeit praktizierte Kultur läuft darauf hinaus :

    Zahl der Zecken nimmt auch in Stadtgebieten zu

    Zwar aus einem anderen Zusammenhang [Links nur für registrierte Nutzer] entlehnt .... ,
    jedoch darauf wird hingearbeitet !

    Wir werden die Resultate noch erleben !

  3. #3
    Hallo
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Nicht nur das "Grundrecht" auf Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt. Ferner fallen mir spontan ein:

    - Meinungsfreiheit
    - Brief- und Fernmeldegeheimnis
    - Recht auf freie Entfaltung
    - Recht auf Eigentum
    - Schutz vor Auslieferung
    - Unverletzlichkeit der Wohnung

    und sicherlich kommen da noch einige sogenannte Einschränkungen von Grundrechten hinzu.
    Die BRD ist keine Republik und nur eingeschränkt eine Demokratie!

  4. #4
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Grafenwalder Beitrag anzeigen
    In der BRD gibt es keine Versammlungsfreiheit, wie das Wort eigentlich impliziert.

    Man sieht es immer wieder, dass dieses Recht in der real existierenden BRD mit Füßen getreten wird. Während die politische Linke großzügig tun und lassen kann, was sie möchte, bis zu Gewalttaten und Blockaden, wird der Rechten im weitesten Sinne das Versammlungsrecht regelmäßig nur sehr eingeschränkt zugebillig.

    Artikel 8

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    -> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


    Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

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    Nebenbei gesagt, finde ich es sehr bedauerlich, dass öffentliche Versammlungen und entsprechende Verhinderungsveranstaltungen im Wesentlichen darin bestehen, den anderen in der Lautstärke zu übertreffen und niederzubrüllen. Ich bin nicht für unbeschränktes "Megaphon frei in höchstmöglicher Lautstärke für alle und immer". Abgesehen davon, und von Behinderungen und Blockaden, sollte jedoch jeder das Recht haben, sich frei zu versammeln und zu demonstrieren.

    Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.
    Jepp. aber dreist frech. fordern von anderen Regierungen das was sie in ihrem eigenem Land nicht gewährleisteten .... genau diese rechte treten sie hier mit Füssen in Deutschland
    diese miesen Schweine
    Verlognes verkommenes Pack das ....


    Den Präsidenten der Ukraine, Wiktor Janukowitsch, und die Regierung des Landes forderte Merkel am Montag auf, "alles zu tun, um die freie Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Demonstrationen stets zu schützen". Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung, erklärte, von den Pro-Europa-Kundgebungen in der ukrainischen Hauptstadt Kiew gehe eine "sehr klare Botschaft" aus.
    Es sei zu hoffen, "dass auch Staatspräsident Janukowitsch diese Botschaft wahrnimmt", so Seibert. Der Regierungssprecher erklärte überdies, dass auch die Demonstranten ihre Verantwortung wahrnehmen müssten, damit es zu keiner Eskalation komme. Der amtierende Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte die ukrainische Regierung am gestrigen Sonntag "mit allem Nachdruck" aufgefordert, "die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und die friedlich Demonstrierenden vor jeder Art von Einschüchterung und Gewalt zu schützen".

    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von Patriotistin (18.06.2014 um 10:48 Uhr)


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  5. #5

    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Die angeblichen "Grundrechte" in dieser BRD gibt es nur auf dem Papier. Sagt ruhig mal eure Meinung zu diversen Tabuthemen, dann werdet ihr sehen, wie "frei" wir sind!
    Der Überwachungsstaat der Zukunft findet dich!
    www.alexander-merow.de.tl

  6. #6
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Grafenwalder Beitrag anzeigen
    In der BRD gibt es keine Versammlungsfreiheit, wie das Wort eigentlich impliziert.

    Man sieht es immer wieder, dass dieses Recht in der real existierenden BRD mit Füßen getreten wird. Während die politische Linke großzügig tun und lassen kann, was sie möchte, bis zu Gewalttaten und Blockaden, wird der Rechten im weitesten Sinne das Versammlungsrecht regelmäßig nur sehr eingeschränkt zugebillig.

    Artikel 8

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    -> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


    Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Nebenbei gesagt, finde ich es sehr bedauerlich, dass öffentliche Versammlungen und entsprechende Verhinderungsveranstaltungen im Wesentlichen darin bestehen, den anderen in der Lautstärke zu übertreffen und niederzubrüllen. Ich bin nicht für unbeschränktes "Megaphon frei in höchstmöglicher Lautstärke für alle und immer". Abgesehen davon, und von Behinderungen und Blockaden, sollte jedoch jeder das Recht haben, sich frei zu versammeln und zu demonstrieren.

    Es gibt einfach keine demokratische Kultur in diesem Land.
    Das stimmt nicht. Gesetzesvorbehalte sind nicht dazu da, Willkür verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Sie beschränken das Gesetz nur im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und die ist, auch wenn Du es vermutlich nicht glauben magst, sehr streng.
    Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen. Das heißt, wenn Linksextreme sich zu Gewalttaten und Randale zusammenschließen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art 8 GG.
    Ob man sie gewähren lässt oder nicht ist dann nicht mehr Frage des Grundgesetzes.
    Was die von Dir als angeblich ungerecht Behandelten angeht, so wird sich eine Versammlung, die ohne Rechtfertigung gestört wird immer auf ihr Grundrecht berufen können, um sich gegen den Eingriff zu wehren.

    Um Deine These zu untermauern, würde ich gern einmal Entscheidungen sehen, in denen ein Verstoß gegen den Art. 8 GG aus von Dir genannten Gründen, vom BVerfG als verfassungsgemäß erachtet wurde. Wenn Du mir nur ein einziges Urteil nennen kannst, hast Du mich überzeugt.

  7. #7
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht. Gesetzesvorbehalte sind nicht dazu da, Willkür verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Sie beschränken das Gesetz nur im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und die ist, auch wenn Du es vermutlich nicht glauben magst, sehr streng.
    Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen. Das heißt, wenn Linksextreme sich zu Gewalttaten und Randale zusammenschließen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art 8 GG.
    Ob man sie gewähren lässt oder nicht ist dann nicht mehr Frage des Grundgesetzes.
    Was die von Dir als angeblich ungerecht Behandelten angeht, so wird sich eine Versammlung, die ohne Rechtfertigung gestört wird immer auf ihr Grundrecht berufen können, um sich gegen den Eingriff zu wehren.

    Um Deine These zu untermauern, würde ich gern einmal Entscheidungen sehen, in denen ein Verstoß gegen den Art. 8 GG aus von Dir genannten Gründen, vom BVerfG als verfassungsgemäß erachtet wurde. Wenn Du mir nur ein einziges Urteil nennen kannst, hast Du mich überzeugt.
    Wo die Gesetzesvorbehalte nicht greifen, oder wo das Recht für eine Versammlung erst gerichtlich festgestellt werden muß, greifen dann die vereinten Streitkräfte von Antifa und Mohammedanerrowdys ein!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht. Gesetzesvorbehalte sind nicht dazu da, Willkür verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Sie beschränken das Gesetz nur im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und die ist, auch wenn Du es vermutlich nicht glauben magst, sehr streng.
    Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen. Das heißt, wenn Linksextreme sich zu Gewalttaten und Randale zusammenschließen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art 8 GG.
    Ob man sie gewähren lässt oder nicht ist dann nicht mehr Frage des Grundgesetzes.
    Was die von Dir als angeblich ungerecht Behandelten angeht, so wird sich eine Versammlung, die ohne Rechtfertigung gestört wird immer auf ihr Grundrecht berufen können, um sich gegen den Eingriff zu wehren.

    Um Deine These zu untermauern, würde ich gern einmal Entscheidungen sehen, in denen ein Verstoß gegen den Art. 8 GG aus von Dir genannten Gründen, vom BVerfG als verfassungsgemäß erachtet wurde. Wenn Du mir nur ein einziges Urteil nennen kannst, hast Du mich überzeugt.
    Da

    Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen.
    liegt doch der Hase begraben, d.h. in der Beurteilung, ob eine Versammlung friedlich sein wird oder bleibt, was nicht nur von der Einschätzung abhängt, sondern auch, ob sich vielleicht im Gegenzug Krawallmacher ankündigen oder auch ohne Ankündigung erscheinen könnten. Es wird wohl kaum jemand hingehen und sich mit der Absicht anmelden, Schaufenster einzuschlagen oder Passanten niederzuprügeln.

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht. Gesetzesvorbehalte sind nicht dazu da, Willkür verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Im Gegenteil. Sie beschränken das Gesetz nur im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und die ist, auch wenn Du es vermutlich nicht glauben magst, sehr streng.
    Der Absatz 1 des Art. 8 GG schränkt von Beginn an, den Schutzbereich des Grundrechts ein. Geschützt sind lediglich friedliche Versammlungen. Das heißt, wenn Linksextreme sich zu Gewalttaten und Randale zusammenschließen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art 8 GG.
    Ob man sie gewähren lässt oder nicht ist dann nicht mehr Frage des Grundgesetzes.
    Was die von Dir als angeblich ungerecht Behandelten angeht, so wird sich eine Versammlung, die ohne Rechtfertigung gestört wird immer auf ihr Grundrecht berufen können, um sich gegen den Eingriff zu wehren.

    Um Deine These zu untermauern, würde ich gern einmal Entscheidungen sehen, in denen ein Verstoß gegen den Art. 8 GG aus von Dir genannten Gründen, vom BVerfG als verfassungsgemäß erachtet wurde. Wenn Du mir nur ein einziges Urteil nennen kannst, hast Du mich überzeugt.
    Das kann er nicht und das will er ja auch gar nicht. Du solltest die Brüder mal heulen hören, wenn sich die böse Antifa irgendwo versammelt..."das müsste verboten werden..." ist noch der mildeste Protest. Sie jammern und schluchzen 24/7 über die furchtbare Unfreiheit in der BRD aber sie drohen mit realen Folgen, wenn man sich selbst die Freiheit nimmt, ihre Meinung nicht toll zu finden.

  10. #10
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Es gibt in der BRD keine richtige Versammlungsfreiheit

    Zitat Zitat von Grafenwalder Beitrag anzeigen

    Artikel 8

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    -> öffnet Tür und Tor für Einschränkungen bis hin zur reinen Willkür durch die Exekutive.


    Ich möchte das anmerken, weil man diesen Mißstand regelmäßig im Umgang mit dem bayerischen Aktivisten und FREIHEITS-Kämpfer Michael Stürzenberger beobachten kann. Jüngst hier:
    Da die Versammlungsfreiheit, also das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen unter freiem Himmel zu versammeln, ist eines der zentralen politischen Grundrechte und es ist mehr als nur ein klassisches Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates in Grundrechtspositionen und daher empfehle ich Herrn Stürzenberger unbedingt der durchgängigen Weg der rechtlichen Instanzen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht mit einer klassischen Verfassungsbeschwerde.

    Thematisch passend für diesen Thread finde ich auch meinen Artikel aus dem Thread "Meinungsfreiheit?", welchen ich dann jetzt auch mal zitiere


    Ich finde es bedrückend, wenn aus diesem gesellschaftlichen Geschwür des Meinungs- und Gesinnungsterrorismus plötzlich von dem einen oder anderen "Demokraten" kein Tabu mehr gekannt wird und ein Quasi-Gesinnungsstrafrecht erwünscht ist; Sonderrechte für Verbotsmöglichkeiten rechter Verbände und Organisationen gefordert wird und ausschließlich für Rechtsextreme Sonderregelungen gefordert werden, um bei ihnen -und nur bei ihnen!- das Gesetz der Versammlungsfreiheit einschränken zu können. Frei nach dem augenscheinlich politisch-moralischen Gesellschaftskonsens -aber nicht wirklich justiziablen- Motto: "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen."

    Die berechtigte, gespielte oder missbrauchte Empörung über Neonaziaufmärsche und rechte Gewalt, über brutale Skinheads und "national befreite Zonen" bzw. No-Go-Areas hat den Glauben an die sühnende und präventive Kraft des Strafrechts und des Strafvollzugs, den Glauben an staatliche Repression und Verbotsmaßnahmen scheinbar selbst bei denen geweckt, die ihn -aus guten Gründen- wohl längst verloren gedacht hatten.

    Und nun sieht sich der eine oder andere, der eigentlich gerne für ein liberales Demonstrationsrecht gestritten hat (oder hätte), dort, dass er plötzlich alle juristischen Repressionsregister gezogen sehen will, um das Demonstrationsrecht für bestimmte Gruppen und Personen einzuschränken oder ganz auszuhebeln.
    Leider dabei oft übersehen dass am Ende -im Zuge evtl. gehäufter oder gefühlt gehäufter Neonaziaufmärsche- womöglich die Versammlungsfreiheit und andere Grund- und Bürgerrechte für alle einen dauerhaften Schaden nimmt.

    Natürlich gilt in einer wehrhaften Demokratie die "Freiheit des Andersdenkenden" als eines der höchsten Güter, und natürlich muss diese Freiheit dort ihre Grenzen finden, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird diese Freiheit zu beschränken und auch dort, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird das menschenverachtende Gedankengut des Dritten Reiches wiederzubeleben. Doch kann man aber (de jure) der NPD und ihrem Gefolge nicht den Charakter einer Nachfolgepartei der NSDAP einfach per Offenkundigkeit unterstellen.

    Aus diesem Grunde geht auch das Bundesverfassungsgericht von folgender Prämisse aus: Prinzipiell gilt, dass auch die rechtsextreme NPD und Neonazis Grundrechtsträger sind. Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, gilt naturgemäß auch für sie. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt auch für Äußerungen, die die Mehrheit der Gesellschaft als unerträglich und ekelhaft empfindet. Auch für die hirnrissigsten Anliegen aus den abstrusesten Motiven heraus kann und darf demonstriert werden. Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er inhaltlich neutral ist; zumindest sein sollte.
    Und weder die Exekutive, noch das Volk darf hier nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" betreiben und selbst definieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll.

    Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegnern rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirft!
    Ein Verbot durch Verletzung des Straf- und/oder Versammlungsrecht der Teilnehmer bleibt natürlich davon unberührt. Ebenfalls bleibt natürlich das Selbstverständnis der Öffentlichkeit unberührt, staatlichen Stellen gegenüber immer wieder gegen Neonazistrukturen innerhalb der Rechtsstaatlichkeit (mit seinen gegebenen Mitteln) konsequent vorzugehen

    Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er inhaltlich neutral ist, oder besser: zumindest sein sollte. Polizei und Verwaltungsbehörden dürfen auch beschissene Kritik nicht als erwünscht oder unerwünscht definieren und je nach dem Ergebnisrechtlich unterschiedlich behandeln. Die Exekutive darf nicht nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" praktizieren und selbst definieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll. Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich eben auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegner sich rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirft !!!Die Meinungsfreiheit schützt gerade unbeliebte Minderheiten und sie kann nicht mit dem Verweis auf "herrschende soziale oder ethische Auffassungen" eingeschränkt werden.

    Mein Demokratieverständnis zwingt mich quasi dazu, jede, aber auch wirklich jede andere Meinung zu schützen, so lange die Organisation jedenfalls nicht verboten ist; so ekelhaft sie auch sei. Immerhin ist das Gesetz gerade dazu da, andere, also nicht gesellschaftskonforme Meinungen zu schützen. Meinungen die eh "auf der Linie" sind, müssen schließlich nicht geschützt werden. Eine gut funktionierende Demokratie braucht geradezu solche "Abweichler", um sich ständig mit sich selbst auseinander zu setzen. In einer aufgeklärten Gesellschaft dürfte -meiner Meinung nach- nicht die wirkliche Gefahr darin bestehen, dass solche Meinungen existieren, sondern die Gefahr (für die Demokratie) besteht eher darin solche Meinungen verbieten zu wollen. Meinungen zu verbieten hat meiner Ansicht nach so eine Anrüchigkeit eines totalitären Staates. Wie soll denn eine demokratische Willensbildung stattfinden, wenn nur noch eine Meinungsrichtung erlaubt wäre?


    Anscheinend muss dieser sich immer weiter zum bürgerlichen Nachteil verändernde Scheinstaat auf die grundlegende Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG erinnert werden: Sie ist konstituierend für eine freiheitliche Demokratie und hat eine herausragende Funktion für den Prozess der demokratischen Willensbildung und dies ins besonders ausprägend in einer sogenannten repräsentativen Demokratie.

    Aber machen wir uns nichts vor, denn das Elementarwissen darum, dass der Staat stets bemüht ist Grundrechte einzuschränken, um so seine Kontrolle über die Massen zu auszubauen und zu festigen, scheint einer Obrigkeitshörigkeit gewichen zu sein. Mit dem Bedürfnis oder der gesellschaftlichen Entwicklung, gerne alle persönliche Verantwortung an einen delegierenden Staat abzugeben und sich so in einer vermeintlichen (sozialen und gesellschaftlichen) Sicherheit zu wägen, hat die Bevölkerung mehr und mehr die persönliche Verantwortung zur politischen Gestaltung des Landes in die Hände gegeben, welche eigentlich durch sie kontrolliert werden sollten.
    Und so ist scheinbar die breite Masse der Bevölkerung nicht mehr in der Lage zu erkennen, dass selbst solche "kleinen Einschränkungen" wie bei Herrn Stürzenberger uns unser Mitwirkungs- und Teilhaberecht, jenseits des Parteienspektrums und jenseits parlamentarischer Verfahren, beschnitten werden und so langsam aber stetig die Möglichkeit, Probleme öffentlich zu machen und Auseinandersetzungen öffentlich auszutragen, soweit beschnitten wird, dass am Ende nur noch regierungskonforme Meinungen öffentlich geäußert werden.


    Also sollte Herr Stürzenberger entsprechende Funktionsträger (gerichtlich) daran erinnern, dass Versammlungsverbote und einschränkende Auflagen nach der verfassungsrechtlichen Auffassung nur dann möglich sind, wenn sie das verfassungsrechtliche Friedensgebot bzw. das Gewaltfreiheitsgebot unmittelbar in Gefahr ist oder Verletzt wird.
    Die bloße Annahme und/oder Unterstellung reicht nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes nicht aus, um daraus präventive Versammlungsverbote, Versammlungseinschränkungen oder Versammlungsauflösungen abzuleiten. Die abstrakte Herleitung einer Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist ebenso unzulässig.

    Doch die Crux ist: Was (akut) tun, wenn die Exekutive das Recht beugt und sich nicht an vorangegangenen Entscheidungen orientiert?

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